Freiheitsstrafe (Deutschland)

Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen
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Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren.

Sie wird in demokratischen Rechtssystemen von einem unabhängigen Gericht durch ein Urteil ausgesprochen.

Das deutsche Strafverfahrensrecht sieht nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor; für andere Verbrechen beträgt das Höchststrafmaß 15 Jahre. Je nach Tat sieht das Strafgesetzbuch einen bestimmten Strafrahmen vor (z.B. bei Betrug: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Bei der Bemessung der Strafdauer berücksichtigt das Gericht sowohl den Aspekt der Sühne als auch den Resozialisierungsgedanken.

Die Freiheitsstrafe wird im Gefängnis (juristisch: Justizvollzugsanstalt) verbüßt. Während des Strafvollzugs kann der Verurteilte z.B. durch gute Führung erreichen, dass er bereits nach Verbüßung von zwei Dritteln der festgelegten Strafdauer entlassen wird.

Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss. Er hat sich jedoch für die Dauer von mehreren Jahren straffrei zu verhalten und muss bestimmte Auflagen (z.B. Geldbuße, Zusammenarbeit mit Bewährungshelfer) erfüllen. Wenn er dies nicht einhält, muss die Freiheitsstrafe doch noch angetreten werden. Eine solche Aussetzung zur Bewährung ist jedoch nur bei Freiheitsstrafen bis zur Dauer von 2 Jahren möglich. Sie wird auch nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Urteils dem Täter eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.

Auch gegen Jugendliche kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden; sie wird als Jugendstrafe bezeichnet. Der Strafrahmen beträgt hier 6 Monate bis 10 Jahre.