Die Prüfplakette ist das äußerlich erkennbare Zeichen dafür, dass eine Überwachungsorganisation die Ordnungsmäßigkeit eines überwachten Gegenstandes oder seines Verhaltens im Hinblick auf einschlägige gesetzliche oder sonstige Bestimmungen am Prüfungstag festgestellt hat und zugleich - im Regelfall - der Hinweis auf den Zeitpunkt der nächsten fälligen Untersuchung. In Österreich sind Kfz-Prüfplaketten auch als Pickerl bekannt.
Jeder Kraftfahrer in Deutschland kommt mit unweigerlich mit zwei Prüfplaketten in Kontakt:
- der Prüfplakette über die Hauptuntersuchung zum technischen Zustand seines Gefährts (früher landläufig auch als TÜV-Plakette bekannt). Sie dokumentiert die nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung und wird am hinteren amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeuges dauerhaft angebracht.
- die Prüfplakette zur Abgasuntersuchung (früher auch als ASU-Plakette geläufig), vorgeschrieben in § 47a StVZO. Am vorderen amtlichen Kennzeichen befestigt signalisiert diese Plakette die Einhaltung der Abgasnorm.
Andere Prüfplaketten tragen beispielsweise
- Aufzüge
- Elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel
- Elektrogeräte
- Feuerlöscher. Hier wird kein Zukunftsdatum vorgeschrieben, sondern das Datum der letzten Prüfung dokumentiert.
- Feuerstätten (Emissionen und Wirkungsgrad werden geprüft)
- Gasflaschen
- Pflanzenschutzgeräte
Siehe auch: Prüfplakette in Österreich