Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll. Unter juristischen Geschichtspunkten handelt es sich um eine Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie kann unter Zuhilfenahme der Beratung z.B. eines Bestatters oder eines Notars erstellt werden. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert, oder ganz aufgehoben werden.
Sinn einer Bestattungsverfügung
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und der anstehenden Kosten können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.
Form einer Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, da sie im deutschen Recht bislang nicht gesondert geregelt ist. Gleichwohl bieten sich die allgemeinen Regeln bei Willenserklärungen an. Bei der Bestattungsverfügung ist von Bedeutung, dass sie zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äusseren Druck entstanden ist. Sie ist deshalb sinnvollerweise handschriftlich vom Verfügenden selbst verfasst. Bei gedruckten Verfügungen kann die Bestätigung eines Notars oder des Hausarztes diese Funktion übernehmen.
Inhalt einer Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung enthält üblicherweise mindestens:
- Überschrift "Bestattungsverfügung" oder ähnlich
- Erstellungsort und Datum
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Eingangsformel "Wünsche zu meiner Bestattung" oder ähnlich
- Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
- Unterschrift
Weiterer möglicher Inhalt:
- Festlegung, ob eine Bestattungsfeier stattfinden soll, und wenn ja, Hinweise zur Gestaltung.
- Hinweise auf eine mögliche Bestattungsvorsorgeversicherung, zu einem bestehenden Vorsorgevertrag oder einem dafür vorgesehenen Sparkonto.
- Festlegung zum Umfang der Bestattung.
- Falls zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung eine Grabstelle vorhanden ist, Angaben über eine Alternative, wenn die Grabstelle zum Zeitpunkt der Bestattung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
- Angabe einer Person, die im Falle von Unklarheiten Entscheidungen treffen soll.
- Hinweis auf andere Dokumente und deren Aufbewahrungsort, wie:
- Testament, Familienstammbuch, Versicherungsdokumente, Sonstige Verfügungen wie Kremationsverfügung, Seebestattungsverfügung, Einladungsliste zur Bestattungsfeier.
Verwahrungsort einer Bestattungsverfügung
Ein praktisches Problem bei der Bestattungsverfügung ergibt sich aus der Auffindbarkeit der Verfügung im Todesfall. Aus Pietätsgründen werden die persönlichen Unterlagen eines Verstorbenen oft nicht schon kurz nach dem Tode durchsucht. Es besteht die Gefahr, dass eine Verfügung zu spät oder gar nicht gefunden wird. Eine Verfügung wird daher sinnvollerweise an einem nach dem Tode für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt. Keinesfalls sollte eine Bestattungsverfügung als Bestandteil ins Testament eingefügt werden. Die Testamentseröffnung erfolgt im allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Ableben. Normalerweise ist die Bestattung dann bereits abgeschlossen!
Geeignete Orte sind:
- Bei vertrauenswürdigen Personen, die vermutlich frühzeitig vom Tod erfahren werden.
- An exponierter Stelle in der eigenen Wohnung, am besten zusammen mit Ausweis und Krankenkarte.
Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt der Friedhofsverwaltung und beim gewünschten Bestattungsinstitut hinterlegt werden.
Ergänzende Hinweise zur Umsetzung
Eine Bestattungsverfügung sollte nicht allein, ohne die Einbeziehung der Angehörigen erstellt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Verfasser eine Bestattungsart wählt, die keine Grabstätte hinterlässt, die später besucht werden kann. Eine Grabstätte dient der Trauerbewältigung.