Unter einer autobahnähnlichen Straße versteht man eine Straße, die durch Kreuzungsfreiheit, nicht notwendigerweise baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und Beschilderung einer Autobahn ähnelt. Die Aufnahme der bisher nur in Richtlinien beschriebenen Straßen in die Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.[1]


Deutschland
Definition
Autobahnähnliche Straßen sind für Deutschland definiert in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, kurz RWB. Solch eine Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen. Sie soll idealerweise mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen werden. Wenn es sich um keine Autobahn im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, wird dabei die Farbgebung von weißer Schrift auf blauem Hintergrund geändert. An Bundes- oder anderen überörtlichen Straßen ist diese schwarz auf gelb sowie an Innerortstraßen schwarz auf weiß ausgeführt. Zumindest jede derart beschilderte Straße ist offiziell als autobahnähnliche Straße verifiziert.
In der Rangordnung der Straßenbenutzungspflicht für Transporte gefährlicher Güter nehmen die autobahnähnlichen Straßen den zweiten Rang nach den Autobahnen ein. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber solchen Straßen einen erhöhten Sicherheitsstandard zuschreibt.
Es gibt auch Autobahnen, die keine Bundesautobahnen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes sind. Unter den autobahnähnlichen Straßen befinden sich auch Bundesautobahnen, die keine Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind, die also nach Bundesfernstraßengesetz als Autobahnen gewidmet sind, aber nicht als solche beschildert sind.
Beschilderung
Beschilderungsvergleich zwischen Autobahn sowie autobahnähnlicher Außer- und Innerortstraße in der üblichen Reihenfolge an Ausfahrten:[2]
Die gelbe Beschilderung macht deutlich, warum in der Umgangssprache der Begriff Gelbe Autobahn genutzt wird, wenngleich diese bei den seltenen Innerortstraßen auch weiß ausgeführt ist. Eine große Mehrheit der autobahnähnlichen Straßen ist zudem als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
Tempolimits
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt für diese Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)
Für andere Fahrzeuge gelten auf autobahnähnlichen Straßen die üblichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außerörtlichen Bundes- oder Landesstraßen gelten, also 60 km/h bzw. 80 km/h. Eine Ausnahme gilt auf autobahnähnlichen Straßen mit baulicher Trennung; hier dürfen alle Kraftfahrzeuge so schnell fahren wie auf einer Autobahn, also beispielsweise 80 km/h anstatt der sonst außerorts erlaubten 60 km/h.
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen weisen in einigen Fällen, wie zum Beispiel der B 6n, keinen augenfälligen Unterschied zu einer Autobahn auf, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist. Gründe hierfür können sein:
- Der Ausbaustandard liegt deutlich unter dem einer Autobahn:
- kleiner Regelquerschnitt mit schmalem Mittelstreifen (zum Beispiel B 239 bei Herford)
- enge Kurvenradien,
- Die Straße wird nicht vom Bund betrieben.
- Die Straße ist Fortsetzung einer überregionalen Autobahn und erfüllt am Endstück nur noch untergeordnete Zwecke (zum Beispiel die Hüttentalstraße in Siegen).
- Es handelt sich um ein bereits gebautes Teilstück einer wieder aufgegebenen Autobahnplanung (zum Beispiel die B 66 bei Bielefeld).
Mitunter sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Leichtkrafträder gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt. Teilweise bestehen auch keine Beschränkungen für den Fahrzeugverkehr.
In einigen Fällen sind auch solche Straßen mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen, bei denen die jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen lediglich durch durchgehende Doppelstreifen getrennt sind.
2+1-System
Das 2 + 1-System stellt eine neuere Schnellfahrvariante einer kreuzungsfreien Kraftfahrstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen sowie autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten dar. Auch solche Straßen sind teilweise mit der autobahnähnlichen Beschilderung (siehe oben) versehen. Hier verlaufen die Fahrtrichtungen im Wechsel für etwa 1,5 bis 2 km zweispurig, während die Gegenrichtung nur eine Spur besitzt. Die Richtungsfahrbahnen gelten wie bei Autobahnen als strikt getrennt. Eine Nutzung der Gegenfahrbahn sowie deren Auf- und Abfahrten ist verboten. Diese Straßen benötigen insgesamt nur drei Spuren, bieten aber dennoch einen guten Überholkomfort. Allerdings ist die Beschilderung als auch die Straßenmarkierung äußerst aufwendig, da jeder 2 ↔ 1-Wechsel mehrfach angekündigt werden muss. Zudem muss diese aufwendige Straßenmarkierung insbesondere im Wechselbereich zwingend in einem guten Zustand gehalten werden.
Das System wurde geschaffen, um bei relativ wenig Landschaftsverbrauch einen guten Überholkomfort zu schaffen. So ist das System auf einer Straßenbreite von insgesamt drei Fahrstreifen zu bewerkstelligen, wenn man auf einen baulich angelegten Mittelstreifen verzichtet, was in einer Vielzahl der Fälle auch so gehandhabt wird. Die Spurtrennung besteht dann zumeist aus einer doppelstreifigen durchgehenden Fahrbahnmarkierung oder einer Betonmauer. Nach den guten Erfolgen auf einigen Referenzstrecken wird das System bei neuen Bundesstraßen oft angewandt, wenn eine Autobahn dem Verkehrsaufkommen nicht angemessen wäre, dennoch aber insbesondere in ländlichen Gebieten weite Entfernungen überbrückt werden sollen.
Durch die fehlende bauliche Trennung geraten Fahrzeuge leicht in den Gegenverkehr, insbesondere wenn sich zwei Spuren wieder zu einer Spur verengen. Da Straßen im 2 + 1-System keine Autobahnen sind, gelten hier die üblichen Höchstgeschwindigkeits-Vorschriften, d. h. in der Regel Tempo 100. Teilweise sind jedoch bei übersichtlichen Strecken höhere Geschwindigkeiten zugelassen, so ist zum Beispiel auf der B 31n nach Stockach sowohl in den zweispurigen als auch in den einspurigen Bereichen Tempo 120 erlaubt.
Beispiele: B 1, B 4 bei Uelzen, B 16, B 20, B 33, B 54, B 56n, B 67 zwischen Bocholt und Rhede, B 72, B 210, B 300, B 482.
Höhenfreie zweispurige Straße
Bei der höhenfreien zweispurigen Straße besteht die Autobahnähnlichkeit lediglich in der Ausfahrtsankündigung und den höhenfreien Aus- und Einfahrten.
Baustellen
Baustellen werden auf autobahnähnlichen Schnellstraßen meist weniger aufwendig eingerichtet als auf Autobahnen. Während man bei Autobahnbaustellen nach Möglichkeit stets versucht, mindestens zwei Richtungsfahrbahnen pro Fahrtrichtung bereitzustellen, wird bei Baustellen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen oft nur eine Richtungsfahrbahn pro Fahrtrichtung bereitgestellt.
LKW-Maut
Seit 1. Januar 2006 gilt die Lkw-Maut auch für ausgewählte autobahnähnliche Bundesstraßen, entsprechende Abschnitte sind ausgeschildert.
Weitere Länder
Niederlande
Auch in den Niederlanden gibt es autobahnähnliche Straßen. Diese Straßen werden auch als Rijksweg (plural: Rijkswegen) bezeichnet. Sie sind offiziell keine Autobahnen, verfügen jedoch teilweise über je zwei baulich getrennte Fahrbahnen oder „nur“ über autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Die Höchstgeschwindigkeit ist 100km/h. Diese Straßen werden teilweise als Kraftfahrstraße ( ) beschildert.
zum Beispiel N 281
Italien
In Italien werden autobahnähnliche Straßen, die nicht mautpflichtig sind, Superstrada (deutsch: Schnellstraße (wörtlich: Superstraße) genannt. Formell heißen solche Straßen Strada extraurbana principale (Außerörtliche Hauptstraße). Auf ihnen kann maximal 110 km/h gefahren werden (zum Vergleich: auf den Autobahnen max. 130 und auf nicht ausgebauten Staatsstraßen 90 km/h). Dabei handelt es sich oft um Autobahnzubringer (raccordo autostradale) oder Umfahrungsstraßen oder um Ausbaustrecken von Staatsstraßen. Die Beschilderung ist blau, wie auf den normalen Straßen, während die Autobahnen grün beschildert sind.
Island
Auf Island gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt einige autobahnähnliche Straßen. Bis 2008 waren es insgesamt 16 km, alle in der Umgebung von Reykjavík. Ende 2008 wurde eine weitere 28 km lange autobahnähnliche Straße eröffnet, die von Keflavík in Richtung Reykjavík führt.
In Estland und Lettland gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt autobahnähnliche Straßen nahe Tallinn und Riga.
Tschechien
In Tschechien sind hauptsächlich Rychlostní silnice (R) autobahnähnlich ausgebaut. Die Autobahnen in Tschechien tragen die Bezeichnung Dálnice (D 1 bis D 47).
Großbritannien
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes Netz von vierspurigen richtungsgetrennten Fernstraßen (A roads), auf denen aber alle Arten von Fahrzeugen zugelassen sind und die sich mit anderen Straßen kreuzen. Diese Art von Schnellstraßen werden auch als dual carriageway bezeichnet und entsprechen den autobahnähnlichen Straßen im deutschsprachigen Raum. Mehrspurige Straßen haben in regelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) oder Roundabouts (Kreisverkehre).
USA
In USA gibt es mindestens 80.000 km autobahnähnliche Straßen, die keine gesonderte Autobahnbeschilderung haben. Die meisten Schnellstraßen gehören zum bundesfinanzierten Interstate Highway-System, dem Gegenstück des bundesweiten Autobahnnetzes. Daneben gibt es im Umfeld der großen Städte Schnellstraßen unter den State Routes, oft als Business Routes bezeichnet, deren Design des Nummernschilds sich an das Nummernschild der Interstates anlehnt.
Kanada
In Kanada gibt es viele autobahnähnliche Straßen, mit einer Gesamtlänge von rund 15.000 km. Sie haben keine gesonderte Autobahnbeschilderung. In der Provinz Québec werden sie Autoroutes genannt (mit gesonderter Beschilderung).
Spanien
In Spanien gibt es viele autobahnähnliche Straßen, genannt Autovía, mit einer speziellen Beschilderung.
Peru
Im Großraum Lima sind die Panamericana und einige andere Hauptstraßen autobahnähnlich ausgebaut.
Thailand
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes autobahnähnliches Schnellstraßennetz in Thailand. Thailands Schnellstraßen haben insgesamt eine Länge von über 60.000 Kilometern. Die meisten thailändischen Schnellstraßen sind zweispurig befahrbar und besitzen oft einen Seitenstreifen, hard shoulder genannt. Mehrspurige Schnellstraßen haben in regelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) und ampelgesteuerte Kreuzungen, welche den Verkehrsfluß verlangsamen. Diese mehrspurigen Straßen sind vergleichbar mit den in Großbritannien üblichen „dual carriageway“. Sie werden in Thailand auch „Divided Highway“ genannt, bei dem die beiden Richtungsfahrbahnen getrennt sind. In vielen Ortsdurchfahrten und an manchen Kreuzungen gibt es parallel auf jeder Seite eine Nebenfahrbahn (Frontage Road). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h.