Militärischer Abschirmdienst

Inlandsnachrichtendienst für Verfassungsschutz und Spionageabwehr der Bundeswehr
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Der Militärische Abschirmdienst, genauer: Amt für den militärischen Abschirmdienst, (kurz: MAD), ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr, der dort die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Organisiert ist der MAD als Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums und beschäftigt gut 1.300 zivile und militärische Mitarbeiter. Er untersteht dem Inspekteur der Streitkräftebasis und ist Teil der Streitkräfte. Die Zentrale des MAD liegt in einer Bundeswehrkaserne in Köln, hinzu kommen 14 über das ganze Bundesgebiet verteilte Außenstellen.

2001 betrug das Budget aus dem Bundeshaushalt knapp 62 Millionen Euro.

Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz gehört der MAD zu den drei Geheimdiensten des Bundes.

Geschichte

Der MAD ging aus einer Verbindungsstelle ("Amt Blank") zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor und wurde 1956, nach der Aufstellung der Bundeswehr, in dieser Form gegründet. Bis zum Jahr 1984 hieß es "Amt für Sicherheit der Bundeswehr" (ASBw). Im September 1984 kam es zu einer weitgehenden Umstrukturierung des Dienstes aufgrund des Höcherl-Berichts, es erfolgte ein organisatorischer Umbau und bis zu einem gewissen Grad eine Besetzung mit zivilen Mitarbeitern (Beamten ohne Bundeswehrdienstgrad). An der Spitze der Behörde steht das MAD-Amt in Köln, seit der Eingliederung der NVA in die Bundeswehr am 03.10.1990, unterstehen dem MAD-Amt zunächst sieben MAD Gruppen und 28 MAD-Stellen. Im Rahmen der Streitkräftereduzierung 1994 wird der Aufbau weiter gestrafft: Dem MAD-Amt unterstehen nunmehr 14 MAD-Stellen.

Auch der MAD hatte - wie eigentlich alle Nachrichtendienste - seinen eigenen Ahörskandal: Es gab einen illegalen Lauschangriff des Dienstes, der in der Wohnung der Sekretärin es damaligen Verteidigungsministers Georg Leber Abhörwanzen anbrachte, da sie der Spionage für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verdächtigt wurde. Der Verdacht ließ sich nie beweisen. Minister Leber erfuhr Anfang 1978 von der illegalen Abhöraktion, teilte dies dem Bundestag aber erst mit, nachdem am 26. Januar 1978 die Illustrierte Quick einen entsprechenden Artikel veröffentlicht hatte. Am 02.02.1978 trat der bei der Truppe äußerst beliebte Minister zurück.

Tragischer und für den MAD mit weitreichenderen Folgen verlief die sogenannte Kießling-Affäre im Jahre 1983, der durch das Bespitzeln des in einer Dienststelle der NATO beschäftigten Bundeswehrgenerals Günter Kießling durch den MAD ausgelöst wurde. Aufgrund von "Erkenntnissen", die der Geheimdienst durch eine zweifelhafte Quelle erlangt hatte, wurde dem General unterstellt, homosexuell und deshalb ein Sicherheitsrisiko zu sein. Die "Erkenntnisse", für die keine zureichende Tatsachengrundlage bestand, wurden gleichwohl dem damaligen Verteidigungsminister Manfred Wörner übermittelt, der Kießling ohne weitere Nachprüfungen und ohne ihn auch nur anzuhören, sofort in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Die Gründe hierfür wurden kurze Zeit später publik gemacht. Die peinlichen Details der der Ermittlungen und der Umstand, dass die erhobenen Vorwürfe lediglich auf den Angaben eines einzigen zwielichtigen Informanten beruhten und einer weiteren Verifizierung nicht zugänglich waren und in einzelnen Punkten auch widerlegt werden konnten, führten zu kritischer Presseberichterstattung und letztlich zur Rehabilitierung Kießlings, der am 01.02.1984 wieder in den aktiven Dienst zurückversetzt wurde. Der Minister trat trotz zahlreicher Aufforderungen nicht zurück, wurde aber kurze Zeit später auf den Dienstposten des NATO Generalsekretärs "weggelobt". Für den MAD hatte der Fall weitreichendere Folgen: Der Kommandeur wurde abgelöst und eine Kommission unter dem ehemalgen Bundesinnenminister Hermann Höcherl (CSU) eingesetzt (sogenante Höcherl-Kommission, die Struktur und Arbeitsweise des MAD untersuchte und Vorschäge zu seiner Reform erarbeitete, die auch zeitnah umgesetzt wurden und neben Änderungen in der Organisationsstruktur dazu führten, dass Militärs in Spitzenpositionen des Dienstes durch zivile Beamte ersetzt wurden.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben des MAD liegen in der Abwehr von Spionage und im Aufspüren verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr. Darüber hinaus sind MAD-Mitglieder bei Errichtung und Planung sicherheitsempfindlicher Gebäude beteiligt und der Dienst hat die Zuständigkeit für die Sicherheit von Bundeswehr-Liegenschaften u.a. vor Spionage ausländischer Geheimdienste, als auch vor Sabotage. Grundlage für seine Tätigkeit ist das MAD-Gesetz aus dem Jahr 1990.

Eine Verwaltungs- und fünf Fachabteilungen gliedern den MAD:

  • Abteilung Truppendienstliche Aufgaben/Verwaltung
  • Abteilung I: Zentrale Fachaufgaben
  • Abteilung II: Extremismusabwehr
  • Abteilung III: Spionageabwehr
  • Abteilung IV: Personeller/Materieller Geheimschutz
  • Abteilung V: Technik

Die vierzehn Dienststellen liegen in: