Volksgemeinschaft

völkische Gesellschaftsordnung ohne Klassenkampf und Klassenschranken
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Die Volksgemeinschaft bezeichnet innerhalb der nationalsozialistischen Ideologie das deutsche Volk als eine Gemeinschaft aller der "deutschen Rasse" Angehörigen, politisch Gleichgeschalteten. Der Begriff fand eine häufige Verwendung in der NS-Propaganda.

Die Zugehörigkeit zur arischen Rasse war zwar eine notwendige Bedingung für die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgemeinschaft, aber sie war nicht hinreichend. Volksgemeinschaft war eine Gesinnungsgemeinschaft, die das Bekenntnis zur nationalsozialistischen Weltanschauung erforderte.

Merkmale des nationalsozialistischen Ideals der Volksgemeinschaft

Durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF) wurden Arbeitnehmer stärker in diese Volksgemeinschaft eingebunden und Nicht-Anpassungswillige kurzerhand als "Volksschädlinge" in Erziehungslager deportiert. Die Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF) erlaubte der Regierung, Macht auf die Freizeitgestaltung der Deutschen auszuüben. Ebenso ermöglichte die Organisation der Hitler-Jugend und dem Bund deutscher Mädel dem nationalsozialistischen Regime Einflussnahme auf das Denken und Handeln der deutschen Jugend.

Geschichte des Begriffs

"Volksgemeinschaft" war bereits um 1900 ein häufig gebrauchter Begriff. Als Gegenbild zur modernen von Konflikten und sozialen Gegensätzen geprägten Gesellschaft, war er für die verschiedensten politischen Gruppierungen, völkischen und konservativen, aber auch liberalen und christlichen, attraktiv.

Insbesondere in der romantisch geprägten Jugendbewegung des Wandervogels wurde die Volksgemeinschaft als Ideal der künftigen Gesellschaft propagiert. Gegen die anonyme, von ökonomischen Nutzenüberlegungen, egoistischem Individualismus und Parteienstreit bestimmte "Gesellschaft", sollte die Gemeinschaft des Volks verwirklicht werden.

Der Begriff der "Volksgemeinschaft" vermittelte die Illusion, persönliche enge Verbindungen ließen sich auf den Status einer gesamten modernen Gesellschaft übertragen.