Religionsfreiheit

Freiheit, sich selbst aussuchen zu dürfen, welcher Religion man angehört sowie das Recht keiner Religion anzugehören
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Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht und Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO aufgeführt sind.

Der genaue Text lautet:

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Aus historischen Gründen wird dieses Recht in verschiedenen Staaten unterschiedlich interpretiert: in den USA liegt die Betonung auf absoluter Nichteinmischung des Staats in die Angelegenheiten einer Religion (trotzdem steht auf den Dollarnoten "In God We Trust"), in Europa liegt die Betonung eher beim Schutz des Einzelnen (insbesondere Kinder und Leute, die in ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind) vor manipulativer Beeinflussung oder gesundheitlichen Risiken.

Das führt zu unterschiedlicher Interpretation, wenn z.B. Kindern aus religiösen Gründen medizinische Behandlung vorenthalten wird, oder wenn der Staat Richtlinien oder Gesetze gegen religiöse Manipulation erlässt.

Die Schweizer Bundesverfassung sichert die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 15 BV; das Deutsche Grundgesetz nennt die analoge Bestimmung in Art. 4 GG.

Der Schutzbereicht der Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit umfasst: - den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten - die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung - das Gewissen als innerer, individueller Gerichtshof (Kant) - Kultus im Sinne von religiösen Handlungen

Als unantastbarer Kerngehalt gilt das "forum internum", also dass Innerste eines Menschen.

Entscheidender Gedanke hinter diesem Grundrecht ist die Identität stiftende Wirkung des Glaubens für den Menschen.


Hier ein Versuch einer Beschreibung der Religionsfreiheit aus subjektiver, Buddhistischer Sicht.

Die äußeren Regeln zum Schutz der religiösen Freiheit klingen sehr schön, was sie aber im wesentlichen umschreiben, ist ein Bereich persönlicher, freier Entfaltungsmöglichkeit in religiösem oder geistigem Sinne zum Nutzen aller. Zum Nutzen aller bedeuted in diesem Zusammenhang, daß die religiöse Tätigigkeit wenigstens nicht zum Schaden anderer ist, also im schlimmsten Falle die pluralistische Entwicklung der Gesellschaft nicht hindert.Die Möglichkeit der Überprüfung liegt dabei beim Staat, der die Mittel zur äußeren und inneren, subjektiven Kontrolle heutzutage hat.

Wie kann das aber konkret gewährleistet werden? Einmal auf einer äußeren Ebene. Religiöse Freiheit ist nur dann gegeben, wenn dem Einzelnen konkret die Möglichkeit der Entfaltung gegeben ist. Da braucht es nicht nur Gesetze, sondern es muß auch gewährleistet sein, daß der Einzelne auch gesellschaftlich, beruflich usw. wenigstens nicht benachteiligt wird. Dabei kann man sich fragen, ob dies in Religionssystemen wie dem (fundamentalistischen oder auch nicht)Islam, der einen offiziellen universellen, auch kriegerischen Anspruch erhebt, der Fall ist.

Die nächste Ebene ist die innere. Dabei geht es um die Einstellung der Einzelnen. Einstellung heißt: Ich möchte freie geistige Entwicklung im obigen Sinne für mich. Gestehe ich das auch den anderen zu? Dabei werfen sich einige praktische Fragen auf, die aber auch psychologischen Gehalt haben können. : 1) Was ist die bewußte Einstellung des Einzelnen. Ist er in der Lage, einem jeden ohne Vorbehalt freie religiöse Entwicklung zu wünschen, sofern dieser nicht in seiner Tätigkeit eine Gefahr für die anderen darstellt? Diese letztere Frage ist natürlich eine schwierige Frage, aber bei konstruktiver Vorgangsweise auf jeden Fall lösbar. 2)Wenn ich mir sicher bin, daß ich jedem freie Entfaltung wünsche, was müßte ich eigentlich tun, um das auch umzusetzen? Hier gäbe es viel anzusprechen,aber kurz gesagt: auf was kann ich in meinem Verhalten verzichten, was ist für meine persönliche religiöse, spirituelle oder geistige Betätigung und Entfaltung unbedingt notwendig und was nicht? konkretes Beispiel, das auch ein gutes Bild der Problemstellung gibt: ist die Verkündung des Glaubens durch Lautsprecher, von der Moschee herab, durch Glockenläuten in diesem Sinne unbedingt notwendig oder nicht? 3)Bedarf es der aktiven Verkündung des Glaubens, der Einstellung usw. oder sollte ein jeder die entsprechende für ihn nützlichste Verbindung per Zufall oder anders gesagt, per Verbindung finden. d.h. sollte nicht auch auf religiösem/geistigen Gebiet ein freies "Marktangebot" herrschen? Ein freies Spiel der religiösen/geistigen Einstellungen?






































[http://konzil.stjosef.at/DH.htm Erklärung über die Religionsfreiheit] (2. Vatikanisches Konzil)