Die Bekennende Kirche hielt 4 Synoden ab, die als Bekenntnissynode bekannt sind.
Die erste geschah 1934 in Barmen und verabschiedete die Barmer Theologische Erklärung.
Die zweite geschah Oktober 1934 in Berlin-Dahlem und verabschiedete das "kirchliche Notrecht" von Dahlem.
Die dritte geschah 1935 in Augsburg und wählte die Erste Vorläufige Leitung der Bekennenden Kirche.
Die vierte und letzte fand in Bad Oeynhausen 1936 statt und konnte sich nicht über die Frage der Teilnahme an den Reichskirchenausschüssen einigen. Sie war schwer belastet von der Dissenz zwischen den Mitgliedern des Lutherrats und den Mitgliedern der "zerstörten" Landeskirchen. Sie wählte die Zweite Vorläufige Leitung und bestimmte auch die Mitglieder des Reichsbruderrats.