Carl Schmitt
Carl Schmitt (* 11. Juli 1888 in Plettenberg, Westfalen; † 7. April 1985 in Plettenberg-Pasel) war ein deutscher Staatsrechtler.
Leben
Nach dem Studium in Berlin, München und Straßburg promovierte er 1911 in Straßburg. Dort wurde er 1916 für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht und Staatstheorie auch habilitiert. In kurzen Abstände folgte er Rufen nach Greifswald, Bonn, Berlin, Köln und wieder Berlin. Nachdem Schmitt zunächst dem Nationalsozialisten (wohl aus emotionaler Distanz zu Massenbewegungen) abgeneigt war, stellte er sich nach Adolf Hitlers Machtergreifung auf deren Seite und diente dem Regime als Kronjurist, wie er verschiedentlich genannt wurde. 1933 trat er der NSDAP bei, wurde preußischer Staatsrat, Fachgruppenleiter im NS-Rechtswahrerbund und Herausgeber der Deutschen-Juristen-Zeitung (DJZ).
Als Reaktion auf die Morde des NS-Regimes vom 30. Juni 1934 im Zuge der Röhm-Affaire rechtfertigte er in der DJZ die Selbstermächtigung Adolf Hitlers mit einem Artikel "Der Führer schützt das Recht" in der DJZ (1. August 1934, Heft 15 des 39. Jahrgangs, Spalten 945 - 950).
Er fiel aber 1936 in Ungnade, legte nach Angriffen alle seine Parteiämter nieder, blieb aber bis zum Ende des Krieges Professor an der Humboldt-Universität in Berlin.
Da Schmitt sich nie ausdrücklich von den Nationalsozialisten distanziert hat, ist ihm zu Lebzeiten eine Rehabilitation, wie sie vielen anderen zuteil wurde (z. B. Karl Larenz, Theodor Maunz), versagt geblieben. Auch durch die offene Unterstützung des Antisemitismus der NS-Ideologie hatte er sich in den Augen der 68er-Bewegung moralisch zu Grunde gerichtet. Das vor allem in den letzten Jahren gestiegene Interesse an Carl Schmitt und seinem Werk macht deutlich, welche Bedeutung sein, u. a. die Grundlagen des Liberalismus in Frage stellendes Denken immer noch hat.
Sein bekanntestes Werk ist "Der Begriff des Politischen", in dem er versuchte, dem Politischen klare Kriterien zuzuordnen, die es von anderen Gebieten menschlichen Handelns (Moral, Wirtschaft, Ästhetik) unterscheiden. Schmitt sah das Politische überall dort, wo eine existenzielle Unterscheidung zwischen Freund und Feind vorliegt. Die Bedeutung dieses Textes zeigt sich an der nie abgerissenen, bisweilen erbittert geführten wissenschaftlichen Auseinandersetzung über dieses Werk.
Werke
- Verfassungslehre, Duncker & Humblot, Berlin 1928
- Legalität und Legitimität, 1932
- Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, D&H, B 1923
- Die Diktatur, Duncker & Humblodt, Berlin 1921
- Der Begriff des Politischen, Duncker & Humblodt, Berlin 1932
- Der Nomos der Erde, Duncker & Humblodt, Berlin 1950
Literatur
- Noack, Carl Schmitt. Eine Biographie, 1993
- Seifert, Jürgen; Theoretiker der Gegenrevolution. Carl Schmitt 1888-1985, in: Kritische Justiz 18 (1985), Heft 2, S. 193-200
Weblinks
- Biographie beim LeMO