Die oberste gerichtliche Instanz der Schweiz heisst das Bundesgericht. Es hat seit 1875 seinen Hauptsitz in Lausanne. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat seinen Sitz in Luzern. Das Gericht verwaltet sich selbstständig und steht unter der Oberaufsicht des Parlamentes. Pro Jahr werden über 5000 Fälle bearbeitet. Die Arbeitsbelastung ist so hoch, dass die Politik nach Möglichkeiten zur Entschärfung der Situation suchen musste. Es wird gegenwärtig daran gearbeitet, das Verwaltungsgericht bis 2007 nach St. Gallen auszulagern. Seit dem 1. April 2004 arbeitet das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Seit Beginn der modernen Schweiz 1848 gab es ein elfköpfiges Gericht aus nebenamtlichen Richtern, das vom Präsidenten jeweils für die Behandlung eines Geschäfts an einen geeigneten Ort zusammengerufen wurde. Seit der Umorganisation 1875 wurde die Zahl der vollamtlichen Richter schrittweise auf dreissig erhöht. Diese gehören in der Regel einer politischen Partei an.
Entscheide des Bundesgerichts sind rechtlich bindend, solange nicht
- die Gesetzesgrundlage sich ändert
- der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Entscheid korrigiert
Im Gegensatz zu anderen Ländern hat der Schweizer Bundesgericht nicht die Kompetenz, selbständig einzuschreiten, falls ein neubeschlossenes Gesetz der Verfassung widerspricht. Hingegen werden staatsrechtliche Beschwerden bearbeitet.
Siehe auch: Politisches System der Schweiz, Judikative, Verfassungsschutz, Deutschland: Bundesgerichtshof, Österreich: Oberster Gerichtshof
Weblinks
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neue (Leit-)Entscheide:
Bundesamt für Justiz: