Shareware (von engl. "to share": etwas gemeinsam nutzen) ist eine Vertriebsform vom Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann.
Üblicherweise kommt Shareware mit der Erlaubnis daher, die Software in unveränderter Form beliebig kopieren zu dürfen (daher die Bezeichnung), sowie mit einer Aufforderung, sich nach einem Testzeitraum von üblicherweise 30 Tagen beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen. Diese Aufforderung ist jedoch nicht rechtlich bindend, da das Benutzen eines Programms, im Gegensatz etwa zum Kopieren und Verbreiten, keine urheberrechtlich relevante "Nutzungsart" ist.
Verschiedene Arten von Shareware
Eine Art der Shareware-Bereitstellung besteht in der Freigabe einer kostenlosen Teilversion. Diese Teilversion verfügt über eine eingeschränkte Funktionalität, ist aber uneingeschränkt nutzbar. Durch die Registrierung des Programms wird entweder der Download einer Vollversion möglich, oder die Teilversion wird durch Übertragung eines Codes zu einer Vollversion.
Andere Hersteller bieten die Vollversion für einen gewissen Zeitraum zur kostenlosen Nutzung an (Demoversion). Nach Ablauf dieser Zeit ist das Programm ohne Registrierung nicht mehr funktionsfähig.
Bei der dritten Art der Shareware, die von vielen als Shareware im eigentlichen Sinne angesehen wird, wird die Software ohne Einschraenkungen und ohne technische Massnahmen zur zeitlichen Nutzungsbeschraenkung ausgeliefert. Der Autor vertraut darauf, dass der Anwender von sich aus nach der ihm eingeraeumten Testzeit die Software kauft. Diese Art der Shareware ist selten geworden, da es anscheinend mit der Ehrlichkeit der Anwender nicht weit her ist.
Sonstiges
Unter dem freien Betriebssystem GNU/Linux ist Shareware nicht besonders verbreitet.