Löschzug

taktische Einheit in Zugstärke zur Brandbekämpfung
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Der Löschzug ist in Deutschland nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) ein [[Feuerwehreinheit#Zug (1/3/18/22)|Zug]] der Feuerwehr. Seine primäre Aufgabe besteht in der Brandbekämpfung. Je nach regionaler Einsatz-Ausrückeordnung können Löschzüge aber auch für technische Hilfeleistungen herangezogen werden.

Standard-Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr
Ein Löschzug der Berufsfeuerwehr Bonn auf dem Weg zu einer Einsatzstelle. Unterstützt wird die Einheit von einem RTW (hinten).
Magrius Löschzug LF 15 von 1942, TLF 15/48 von 1950, DL 24-2 von 1952 Rheinland-Pfälzisches Feuerwehrmuseum Hermeskeil

Der Löschzug wird umgangssprachlich häufig irrtümlich gleichgesetzt mit einem Löschfahrzeug. Ein Löschzug besteht per Definition aus 22 Mann auf bzw. in ihrem Gerät - also in jedem Fall eine Zusammenstellung aus mehreren Fahrzeugen. Häufig finden sich aus organisatorischen Gründen mehr als 22 Personen in den Löschzügen. Gerade auf dem Lande in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen stellt die Ortsfeuerwehr des jeweiligen Ortsteils / Dorfes meist einen einzelnen Löschzug dar. Umgekehrt verwenden Berufsfeuerwehren aus Kostengründen oft Löschzüge mit deutlich weniger als 22 Personen.

In der Regel setzt sich ein Löschzug zusammen aus den jeweiligen Mannschaften mit

  • einem Führungsfahrzeug, meist einem Einsatzleitwagen (Abkürzung: ELW), welcher den Zugtrupp transportiert.
  • Eine [[Feuerwehreinheit#Gruppe (0/1/8/9)|Gruppe]] wird mit einem Löschgruppenfahrzeug befördert und eine weitere Gruppe teilt sich auf in
  • eine [[Feuerwehreinheit#Staffel (0/1/5/3)|Staffel]] aus dem Tanklöschfahrzeug oder einem weiteren Löschgruppenfahrzeug und
  • einen [[Feuerwehreinheit#Trupp (0/1/2/3)|Trupp]] auf dem Hubrettungsfahrzeug.

In diesem Fall gibt man die Zugstärke mit 1/4/17/22 an.

Diese Fahrzeugkombination ist zwar recht weit verbreitet, jedoch nicht zwingend. Ebenso ist die Kombination aus zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem ELW oder einem Löschgruppenfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug und einem Rüstwagen oder Großtanklöschfahrzeug möglich. Bei Berufsfeuerwehren weit verbreitet ist auch eine Kombination aus Vorauslöschfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug/Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug und Hubrettungsfahrzeug. In manchen Fällen verfügt ein Zug über keinen Zugtrupp, der Zugführer fährt dann auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug mit.

Bei besonderer Gefahrenlage kann auch ein erweiterter Löschzug eingesetzt werden, dabei kann ein Löschzug um ein Fahrzeug bis zur Gruppenstärke erweitert werden. Nach alter Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (Der Zug im Löscheinsatz) sprach man von einer Erweiterung um einen weiteren Trupp (1/2/3). Bei der Hamburger Berufsfeuerwehr besteht der Löschzug aus einem KLF als Führungsfahrzeug, zwei baugleichen Hamburger Löschfahrzeugen (HLF Hamburger Bauart) und einer DLK 23/12. In Gütersloh rücken grundsätzlich zwei Löschzüge als "erweiterter Löschzug" aus. Der jeweilige Orts-Löschzug, meist bestehend aus einem Mannschaftstransportfahrzeug, einem Löschfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug und ortsteilbezogenen Sonderfahrzeugen, wird durch den Hauptamtlichen Zug verstärkt, der aus einem KdoW, einem LF 16/12, einer Drehleiter (DLK 23/12) und einem Rettungswagen besteht. Bei der Bottroper Feuerwehr besteht der erweiterte Löschzug aus dem Löschzug der BF (ELW 1, HLF, TLF 24/50, DLK 23/12 n.B., RTW) als Erstausrücker und Fahrzeugen der örtlich zuständigen Freiwilligen Ortsfeuerwehr als Unterstützung. Im ländlichen Bottrop-Kirchhellen rückt zuerst die Freiwillige Feuerwehr mit LF 16/12 (z.T. BF), DLK 23-12, TLF 16/25 und RTW (BF) aus und der Löschzug der BF aus Bottrop rückt als Verstärkung nach.

AGBF-Löschzug

Neben dem o.a. "klassischen Löschzug" nach FwDV gibt es heutzutage den so genannten "AGBF-Löschzug" (AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Im Gegensatz zum klassischen Löschzug sieht der AGBF-Löschzug für das Kriterium kritischer Wohnungsbrand nur noch eine Besatzung von 16 Feuerwehrmännern (SB) vor.

Ein Löschzug nach AGBF kann auch im "Rendez-vous Verfahren" an der Einsatzstelle zusammengefügt werden, d.h. Fahrzeuge mehrerer Standorte ergänzen sich an der Einsatzstelle zum Löschzug.

In der Regel besteht so ein Löschzug aus

  • 1 Einsatzleitwagen ELW (mit 1/1/2 besetzt) als Führungsfahrzeug,
  • 2 Löschfahrzeugen z.B. HLF 20/16 (je mit einer Staffel 1/5/6 bzw. Gruppe 1/8/9) und
  • 1 Drehleiter z.B. DLK 23/12 (mit 1/1/2 besetzt)