EBay

US-amerikanisches, weltweit größtes Internetauktionshaus
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eBay ist ein weltweit tätiger Anbieter von Internetauktionen.

eBay wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in den USA gegründet. Als eines der wenigen Unternehmen hat eBay das Platzen der so genannten Dotcom-Blase überlebt.

Bei dem derzeit umsatzstärksten Anbieter nutzen inzwischen mehrere Millionen Menschen diese Plattform, um Waren zu kaufen oder zu verkaufen. Das Unternehmen ist in 27 Ländern der Welt präsent. Im Jahr 2003 wurden über eBay Waren und Dienstleistungen im Wert von 24 Milliarden US-Dollar umgesetzt, dafür wurden 971 Millionen Artikel zum Verkauf angeboten.

Vorteile der Internet-Auktionen von eBay sind, dass man manche Produkte teilweise günstiger als im Handel erwerben kann, dass man an einer einzigen Stelle eine Vielzahl von Artikeln finden kann (Marktplatzfunktion) und dass Artikel ersteigert werden können, die anderweitig nicht mehr zu beschaffen sind. Hierzu gehören zum Beispiel Sammlerartikel, die nicht mehr hergestellt werden oder Nischenprodukte, die nicht den Weg in die Verkaufsregale finden.

Nachteil ist, dass die Qualität der Waren nicht ohne weiteres überprüfbar ist. Das ist insbesondere bei Privatverkäufen ein Problem, da dort Garantieleistungen und Rückgaberecht in der Regel ausgeschlossen werden.

Im Laufe seines Entstehens entwickelte sich ebay von einem flohmarktähnlichem C2C Marktplatz zu einem B2C Marktplatz mit professionellen gewerblichen Anbietern.

Aktuelle CEO: Meg Whitman

Geschäftszahlen
Jahr Umsatz
in Mio. Dollar
Gewinn
in Mio. Dollar
2004 3271,3 778,23
2003 2165,1 441,62
2002 1213,7 249,9
2001 748,4 116

eBay Deutschland

Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Freunden und Brüdern gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft das Unternehmen für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in Kleinmachnow verlegt. Laut allgemeinen Geschäftsbedingungen soll allerdings ein schweizerischer eBay-Ableger für die Durchführung der Auktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich verantwortlich sein.

eBay ist weltweit weiter auf Expansionskurs.

  • 8. Juli 2002 - eBay kauft den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal
  • 23. Juni 2004 - eBay kauft die indische Plattform Baazee.com für 50 Millionen US-Dollar.
  • 11. November 2004 - eBay kauft den niederländischen Online-Marktplatz-Betreiber Marktplaats.nl für 225 Millionen Euro.
  • 17. Dezember 2004 - eBay kauft Immobilienportal Rent.com für 415 Millionen US-Dollar.
  • 1. Juni 2005 - eBay kauft Shopping.com (Suchmaschine zum Angebotsvergleich) für 620 Millionen US-Dollar

In Deutschland finanziert sich eBay über eine sogenannte Angebotsgebühr, die zwischen 0,25 und 4,80 Euro je Artikel liegt, sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis fünf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird. Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den so genannten eBay-Partnern (auch Affiliate genannt) generiert. Diese vermitteln potentielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen. (siehe Weblinks) Um interessierte Verkäufer an Ebay heranzuführen wurden Verkaufsagenten (Händler auf Kommisionsbasis) etabliert. Die meisten dieser Händler sind Einzelkämpfer, jedoch gibt es auch einige größere Unternehmen die bundesweit ( Dropshop.de, Clevereasy.de) oder auch europaweit (auktionsbote.de) arbeiten. Vorbild für dieses erfolgreiche Unternehmenskonzept ist Auctionsdrop aus den USA.

eBay Deutschland hatte zu Beginn des Jahres 2004 knappe sieben Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer.

Im August 2004 gelang es einem 19-jährigen Schüler aus dem Landkreis Helmstedt die Domäne von eBay unter seine Kontrolle zu bringen. Er wurde eine Woche später gefasst.

Anfang April 2005 hat eBay unter der Adresse www.kijiji.de einen deutschen Ableger seines weltweit gestarteten, regionalen Kleinanzeigenmarktes Kijiji (Kisuaheli für Dorf) mit 21 deutschen Städten eröffnet.

Jedes Ebay-Mitglied kann nach erfolgtem Kauf/Verkauf den Geschäftspartner bewerten. Diese positiven, neutralen oder negativen Bewertungen bringen eine gewisse Kalkulierbarkeit für nachfolgende Kontaktpartner, da die Anzahl der Bewertungen mit dem Ebay-Kurznamen verbunden ist. Praktisch ist einen Verkäufer mit mehr als 100 posiviten Bewertungen leichter zu trauen, als einem Newcomer. Da zur Bewertung Kurzkommentare möglich sind, und diese auch rückwirkend von Interessierten gelesen werden können, haben negative Bewertungen mit Kommentaren zu schlechtem Geschäftsgebahren eine erhebliche erzieherische Wirkung.

Kritik

Unzureichender Datenschutz

Das Auktionshaus ist zwar bei vielen Benutzern beliebt, aber auch aufgrund einer fragwürdigen Handhabung des Datenschutzes heftig umstritten.

Fehlen einer Identitätsfeststellung

Ein besonders gravierendes Problem ist das vollständige Fehlen einer eindeutigen Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von neuen eBay-Konten. Statt eine sichere Identitätsfeststellung (z.B. über Postident) durchzuführen, holt eBay seit Februar 2003 nur eine Schufa-Abfrage über den Neukunden ein, bei der lediglich die Validität der angegebenen Daten überprüft wird. Dieser Mangel führt zu einer wachsenden Anzahl von Identitätsdiebstählen und diese wiederum zu einem exponentiellen Anstieg der Betrugsfälle.

Ein prominentes Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurde der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner, in dessen Namen bei eBay ein Sportstudio für 90.000 Euro sowie ein Solarium für weitere 30.000 Euro ersteigert wurden (vgl. Bericht Internet-Betrug: Teure Scherze. Unbekannte steigern bei eBay-Auktionen unter Politikernamen und schädigen Anbieter, Focus 02/2004 vom 5. Januar 2004).

Am 12. Februar 2004 hat das Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 22 C 70/04 in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen eBay erlassen, worin dem Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wird, Teilnehmer unter der Identität des Antragstellers zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren.

Kundenbetreuung

Im Laufe der Zeit hat eBay die Kundenbetreuung automatisiert. Zu Beginn wurden E-Mails persönlich beantwortet. Die Umstellung auf automatisierte modulbasierte Antworten ergibt in der Regel nicht mehr die gewünschten Informationen und stieß seither auf Kritik. Den Vorteil sieht eBay in der Kosteneinsparung. Nutzt z.B. ein eBay-Mitglied das auf der Homepage bereitgestellte Hilfsformular und gibt Fragen ein wie "Mein Account wurde gehackt, wie können Sie mir helfen?", werden automatisierte Antworten wie etwa "Wir freuen uns, dass Sie eBay benutzen. Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Bitte klicken Sie hier, um sich über Sicherheitsfragen zu informieren ..." verschickt.

Inwieweit dieser Zusammensetzungsprozess der Module noch durch einen eBay-Angestellten oder bereits durch spezielle Algorithmen erfolgt, die an Hand von Suchbegriffen wie „Bewertung“, „unfair“, „Anwalt“, etc. gefiltert werden, ist nicht bekannt.

Insbesondere Zahlungen außerhalb des automatisierten Verfahrens können aufwändig und kompliziert werden. Für gewöhnlich nutzen Verkäufer das Lastschriftverfahren, womit Forderungen automatisch gedeckt werden. Werden Zahlungen außerhalb dieses Verfahrens nötig (zum Beispiel Kündigung des Accounts, Beendigung des Lastschriftverfahrens), so führt dies oftmals zu langwierigen Verfahren mit Ebay. Ebay ist oftmals nicht in der Lage, manuelle Zahlungen korrekt zu verbuchen und hält dem Verkäufer die gegenwärtigen Forderungen weiter gegenüber. Der automatisierte Kundenservice führt dann zu großen Problemen, da ein Erreichen verantwortlicher Personen erschwert wird. In zweiter Instanz ist es oft mühsam bis fast unmöglich Ebay den Geldeingang nachzuweisen - Anhänge werden in E-Mails nicht akzeptiert (Beispiel: JPG Scan eines Kontoauszuges). Faxe mit wichtigen Informationen werden hingegen als "Nicht eingegangen" gemeldet. Darauf basierend können sich Streifälle mit Ebay über mehrere Wochen und Monate hinziehen.

Ferner ist ein Problem dadurch gegeben, dass es keine festen Kundenberater gibt - so können sich in wichtigen Anliegen nie die selben Personen um neue E-Mails kümmern. Dies führte sogar bereits dazu, dass gekündigte Verkäuferkonten plötzlich wieder freigeschaltet wurden, nachdem der Zahlungseingang verbucht wurde. Mitglieder der Kundenbetreuung gingen in diesem Fall davon aus, das Konto sei wegen der fehlenden Zahlung geschlossen worden. Verkäuferkonten sind insbesondere deshalb kaum zu kündigen, da z.B. auf E-Mails mit Kündigungen nicht reagiert wird, die Funktion zum Kündigen deaktiviert ("Passwort unbekannt") und die auf den Rechnungen angegebene Telefonnummer ungültig ist.

Des Weiteren ist gerade bei solch wichtigen Anliegen auch nicht immer eine passende Antwort gegeben, der Ebay Kundenservice bedient sich oftmals im Sinne der Zeitersparnis sog. "F-Tasten Briefe" - Vorgefertigte Antworten, die verschickt werden, ohne näher auf das Anliegen des Kunden einzugehen.

Intransparenz

eBay gibt keine konkreten Angaben über die Anzahl der über die Plattform durchgeführten Betrugsfälle bekannt, bezeichnete im Oktober 2003 jedoch einen Prozentsatz von 0,01 Prozent der Angebote als betrügerisch; bei den rund 670 Millionen Auktionen, die im Jahr 2002 durchgeführten wurden, würde dieser Prozentsatz also etwa 67.000 Betrugsfällen entsprechen.

Die Berliner Zeitung zitierte am 20. Januar 2004 in dem Artikel Starker Anstieg der Betrugsfälle bei eBay eine amtliche Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen, nach dem die Zahl der angezeigten Betrugsfälle im Jahr 2003 um 132,8 Prozent auf 2.305 Fälle gestiegen sei. Im Jahr 2002 waren in Sachsen noch 990 Betrugsfälle registriert worden.

Versteigerung illegaler Güter

eBay gerät auch immer wieder in die Kritik, da auf der Auktionsplattform kontinuierlich illegale Güter versteigert würden, ohne dass eBay ausreichende Anstrengungen unternehme, diese Vorgänge zu unterbinden; neben menschlichen Organen wie Nieren wurde beispielsweise wiederholt rechtsextremistisches Propagandamaterial, illegale Musikkopien, Raubkopien von Software oder Hehlerware bzw. Diebesgut über eBay versteigert.

Anfang Februar 2004 dokumentierte die Tierschutzorganisation Komitee gegen den Vogelmord e. V., dass bei eBay geschützte Tierarten in erheblichem Umfang gehandelt würden; allein im Januar 2004 seien hunderte geschützter Vogelarten, insbesondere Greifvögel und Eulen, Dutzende Bären- und Raubkatzenfelle, Elfenbeinprodukte sowie Schädel von Leoparden, Delphinen und Belugawalen versteigert worden. In der exemplarischen Studie "Wilde Tiere unterm Hammer - Dokumentation des Handels mit geschützten Arten bei eBay" wurden innerhalb von 30 Tagen mehr als 1.500 illegale Tierauktionen bei eBay erfasst. Vergleichbare Vorwürfe hat auch der Naturschutzbund NABU bereits seit längerem erhoben.

Daneben wurden beispielsweise 2003 vermehrt Tankquittungen versteigert, die ihrem Erwerber dazu dienten, Steuern zu sparen. Auch hier schritt eBay nur zögerlich und nach mehreren Hinweisen ein.

Viele Verkäufer bei eBay sind zwar gewerblich tätig, geben sich aber als Gelegenheitsverkäufer aus und geben die Einkünfte nicht beim Finanzamt an. Die Finanzbehörden scannen daher die Angebote bei eBay regelmäßig mit dem Robot XPIDER auf der Suche nach nicht deklarierten Einkünften.

Markt für Tickets

Über eBay werden begehrte Tickets (Konzerte, Fußball, etc.) oftmals zu höheren als den "offiziellen" Preisen per Sofort-Kauf angeboten bzw. versteigert. Fans bezahlen so für ihre Tickets ein Vielfaches des normalen Preises. Sofern die Tickets aus freien Kontingenten stammen, ist daran rechtlich nichts auszusetzen; allerdings kann man sich über moralische Bedenken streiten. Rechtlich bedenklich ist der Verkauf allerdings, wenn die Anbieter die Tickets aus gebundenen Kontigenten bezogen haben (Vereine, Fanclubs etc.). Der Vorwurf des Rechtsbruchs richtet sich dabei primär an die Ticket-Anbieter. Die rechtliche Verantwortlichkeit des Auktionshauses für die "Duldung" bzw. Ermöglichung der Rechtsverstöße bestimmt sich nach den §§ 8 ff. TDG.

Position von eBay

Das Unternehmen eBay hält dagegen, dass es die Versteigerungen nicht selbst ausrichte, sondern lediglich als Makler zwischen Verkäufern und Käufern auftrete. So bezeichnet eBay sich selbst auch nicht als Auktionshaus, sondern als "Online-Marktplatz". Daher sei eBay als Vermittler nicht verantwortlich zu machen für Betrügereien, die auf der bereitgestellten Plattform durchgeführt würden; in diesem Sinne urteilte auch das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01) (vgl. vergleichbares Urteil vom Landgericht Potsdam vom 10. Oktober 2002 in einem ähnlichen Fall).

Rechtliche Bewertung

  • Der Bundesgerichtshof hat in einem Streit zwischen Ricardo und der Fa. Rolex nunmehr folgendes entschieden: Auch Hosting-Anbieter (im Sinne des Teledienstegesetzes), die lediglich eine Plattform für Angebote bereitstellen, sind verpflichtet, Angebote zu sperren, die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus müssen sie Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (BGH, Urteil vom 11. März 2004, I ZR 304/01 - Pressemitteilung des BGH).
  • Der Bundesgerichtshof hat am 3. November 2004 entschieden, dass Käufer, die auf Internet-Auktionen Ware von professionellen Händlern erwerben, ein uneingeschränktes Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen haben. Dem Urteil nach handelt es sich bei Online-Versteigerungen nicht um eine Auktion im herkömmlichen Sinne, sondern um ein einfaches Kaufangebot, das mit einem Kaufvertrag abgeschlossen wurde und somit dem Fernabsatzgesetz unterliegt (Az.: VIII ZR 375/03).
    Die Definition des "professionellen Händlers" wurde dabei nicht behandelt.

Abmahnungen an Privatverkäufer

Verschiedene grosse Firmen, darunter Cartier lassen kostenpflichtige Abmahnungen an eBay-Verkäufer versenden, sobald sich der Name ihres Produktes unberechtigt im Angebot findet. Eine solche Abmahnung kostet i.d.R. zwischen 1.000 € und 4.000 €. Bei eBay gibt es häufiger "nicht" Auktionen in denen scherzhaft, meist in der Titelbeschreibung, daruf hingewiesen wird worum es sich nicht handelt (Beispiel: "Golf, nicht Ratzinger, nicht Cartier"). Auch diese Auktionen werden abgemahnt. Für Cartier ist derzeit (Stand Juni 2005) die Kanzlei Fritze Paule Seelig tätig.

siehe auch


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Kuriose Versteigerungen

Immerwieder kommt es bei eBay zu Versteigerungen von Kuriositäten, welche zum Teil in den Medien sehr populär gemacht werden. Einige Verschwörungstheoretiker sehen darin eine gezielte Werbestrategie die von eBay gesteuert wird.

  • Jura-Studenten der TU Dresden boten 2003 ihre komplette Fakultät ("Prächtiges Gebäude, 1800 Studenten, 70 Professoren und eine gut ausgerüstete Bibliothek") zur Versteigerung an, um gegen die geplante Schließung des Fachbereichs zu protestieren.
  • Attac wollte anlässlich des Kauf-Nix-Tags 2004 das Nix versteigern. Der Preis lag bei über 150 Euro als eBay die Auktion unterband.
  • Es wurde auch schon versucht ein Wireless-LAN-Kabel zu verkaufen (Wireless-LAN = kabelloses Lokalnetzwerk)
  • Das Jungfrau-Maria-Toast ist ein altes gegrilltes Käsesandwich, auf dem durch natürliche oder übernatürliche - je nach Sichtweise - Effekte das Antlitz der Jungfrau Maria entstanden ist. Der Ursprung dieses Objekt liegt in Florida: 1994 hatte sich Diane Duyser ein Käsesandwich getoastet, aber als sie gerade hineinbeißen wollte, entdeckte sie, dass das Bild der Jungfrau Maria auf der gebräunten Brotseite entstanden war. Die tief religiöse Frau verzichtete sofort auf ein weiteres Verspeisen und bewahrte das Sandwich seitdem in einem Plastikbeutel als Reliquie auf. Die Öffentlichkeit erfuhr von diesem Wunder, als sie das Jungfrau-Maria-Sandwich 2004 bei eBay zur Versteigerung anbot. Das Sandwich wurde schließlich von Richard Rowe, Chef des Online-Casinos Goldenpalace.com, für 28.000 Dollar ersteigert. Er beabsichtigt, das Wunder-Brötchen für karitative Zwecke einzusetzen.
 
Der Papst Golf Ausgestellt in den Arkaden am Potsdamerplatz in Berlin
  • Der mit dem Begriff Papstgolf bezeichnete VW Golf IV, welcher sich zuvor laut Fahrzeugbrief im Besitz von Joseph Kardinal Ratzinger befand, erzielte durch zahlreiche Erwähnungen in den Medien die bislang höchste Zahl von 8.750.000 Seitenaufrufen eines einzelnen eBay-Angebotes im deutschsprachigen Raum. Durch Spaßbieter wurden für das Fahrzeug zeitweise Gebote bis zu zehn Millionen Euro eingereicht. Nach Löschung dieser unseriösen Offerten wurden dennoch Gebote verzeichnet, die den eigentlichen Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches überstiegen. Auch wenn Joseph Ratzinger als ehemaliger Halter vermerkt ist, so ist es nicht garantiert, dass er jemals in dem Fahrzeug gesessen hat. Da er bekannterweise zudem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, dürfte er das Fahrzeug kaum selbst bewegt haben. Die Aktion endete am 5. Mai 2005. Für 188.938,88 Euro erhielt das amerikanische Online-Casino Goldenpalace.com den Zuschlag, das auch den Jungfrau-Maria-Toast ersteigert hat. Der eigentliche Wert des Fahrzeugs lag zum Zeitpunkt der Auktion bei weniger als 10.000,00 Euro.

Literatur

  • Adam Cohen: "'Mein eBay' - Geschichte und Geschichten vom Marktplatz der Welt", SCHWARZERFREITAG, November 2004, ISBN 3-937623-23-X
  • Philip Kiefer, Markus Wilde und Sabine Wais: Das große eBay-Handbuch, Data Becker, November 2004, ISBN 3-8158-2397-8
  • Uwe Schlömer und Jörg Dittrich: eBay & Recht, Springer Verlag Berlin 2004, ISBN 3540209743

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