Kapitalertragsteuer

Erhebungsform der Einkommens- und Körperschaftsteuer
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. März 2004 um 08:32 Uhr durch Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben wird. Auf die üblichen Sparvermögen wird die Kapitalertragsteuer in Form der Zinsabschlagsteuer erhoben.

Die Höhe der KapESt liegt zwischen 10% und 30% der Einnahmen. Die KapESt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die KapESt wird soweit ein Freistellungsauftrag vorliegt nicht erhoben.

Siehe auch: Sparerfreibetrag, Werbungskosten