Die Matura (lat.: maturitas = "die Reife"), übersetzt auch Matur- oder Reifezeugnis, bezeichnet den höchsten Schulabschluss in Österreich, Liechtenstein, Italien und der Schweiz (sowie in einigen ost-, mittel- und südosteuropäischen Staaten) und meint die Hochschulreife bzw. die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Die Matura entspricht dem Abitur in Deutschland.
Die Matura in Österreich
Die Matura wird je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr. Die Absolventen sind die Maturanten.
Die amtliche Bezeichnung der Matura ist "Reifeprüfung" (an AHS) bzw. "Reife- und Diplomprüfung" an BHS.
Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zum Zentralabitur in manchen bundesdeutschen Ländern oder dem französischen Baccalauréat.
Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat (in Wien beim Stadtschulrat) oder Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule, und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse, ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden, und die mündliche Prüfung findet öffentlich vor einer Kommission statt, in welcher unter anderem auch externe Mitglieder beteiligt sind - so etwa Professoren aus anderen Schulen.
Bei der mündlichen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstofffragen aus dem Stoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu einem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und kann auch ein Thema sein, welches im Unterricht nicht oder nur am Rande behandelt wurde.
AHS-Matura
In allgemeinbildenden höheren Schulen besteht die Matura aus 3-4 schriftlichen Klausurarbeiten zu je 4-5 Stunden und 3-4 mündlichen Prüfungen zu je 15 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit. Die Klausuren werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen Halbtag verteilt.
Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit vergleichbar mit einer kurzen Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.
Klausuren in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Klausurarbeit kann in einer weiteren Fremdsprache, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.
Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:
- Gruppe A: Religion, Ethik (an Schulen, die an diesem Schulversuch teilnehmen), Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung
- Gruppe B: Fremdsprachen
- Gruppe C: Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Informatik
Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine Schwerpunkt-Prüfung ablegen. Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf.
Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.
Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen, die thematisch in beide Fächer passen und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer einehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.
Die Schwerpunktprüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache bzw. Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.
Das Maturazeugnis
Das Maturazeugnis enthält lediglich die Noten der Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfungen. Die Benotung erfolgt durch von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:
- Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten.
- Mit gutem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 2,0 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten
- Bestanden
- Nicht bestanden: Bei einer oder mehreren mit Nicht genügend beurteilten Teilprüfungen.
Schüler, die die Matura nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September/Oktober und Januar/Februar bzw. im nächsten Jahr erneut zur Matura anzutreten.
Berufsreifeprüfung
Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu.
Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund.
Damit eröffnen sich für AbsolventInnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.
Umfang
- Deutsch: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
- Mathematik: 4-stündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
- Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule, in der Regel "Englisch"
- Fachbereich: 5-stündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.
Lehrpläne
Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:
- Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ausgenommen der Fachbereich
- Handelsakademie (HAK)
- Höheren technischen Lehranstalt (HTL)
- sonstigen Form der berufsbildenen höheren Schule (zum Beispiel HBLA,...)
Siehe auch: Schultypen in Österreich
Matura in der Schweiz
Einleitung
Die gegenwärtige Struktur der Matura in der Schweiz wurde 1995 eingeführt; während bislang zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden wurde, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Fächern ein Unterrichtsprogramm zusammen.
Das System vor der Einführung des neuen MAR (Maturitätsanerkennungsreglement) umfasste verschiedene Typen von Maturitätszeugnissen:
- Typus A (Griechisch und Latein)
- Typus B (Latein und Englisch)
- Typus C (Mathematisch-naturwissenschaftlich)
- Typus D (Neusprachlich)
- Typus E (Wirtschaftsgymnasium)
Weiter vergaben Seminarien Lehramts-Zeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten.
Maturitätsfächer
Der Schüler wird in den vier Jahren vor der Matura in sieben Grundlagenfächern, einem Schwerpunktfach und einem Ergänzungsfach unterrichtet.
Die Grundlagenfächer sind:
- die Erstsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- eine zweite Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- eine dritte Sprache (eine dritte Landessprache, Englisch oder eine alte Sprache)
- Mathematik
- Naturwissenschaften: Biologie, Chemie und Physik
- Geistes- und Sozialwissenschaften: Geschichte, Geographie und Einführung in Wirtschaft und Recht
- Bildnerisches Gestalten und/oder Musik
Das Schwerpunktfach ist aus folgenden Fächern bzw. Fächergruppen auszuwählen:
- alte Sprachen (Latein und/oder Griechisch)
- eine moderne Sprache (eine dritte Landessprache, Englisch, Spanisch oder Russisch)
- Physik und Anwendungen der Mathematik
- Biologie und Chemie
- Wirtschaft und Recht
- Philosophie/Pädagogik/Psychologie
- Bildnerisches Gestalten
- Musik
Das Ergänzungsfach kann sein:
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Anwendungen der Mathematik
- Geschichte
- Geographie
- Philosophie
- Religionslehre
- Wirtschaft und Recht
- Pädagogik/Psychologie
- Bildnerisches Gestalten
- Musik
- Sport
Anteil der Fächergruppen am Unterricht
- Grundlagenfächer - Sprachen: 30-40 %
- Grundlagenfächer - Mathematik und Naturwissenschaften: 20-30 %
- Grundlagenfächer - Geistes- und Sozialwissenschaften: 10-20 %
- Grundlagenfächer - Kunst: 5-10 %
- Schwerpunktfach, Ergänzungsfach, Maturaarbeit: 15-25 %
Maturitätsprüfung
Die Prüfung findet in fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung):
- Erstsprache
- zweite Landessprache
- Mathematik
- Schwerpunktfach
- ein weiteres Fach; die Bedingungen für die Wahl dieses Faches legen die Kantone fest
Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote, es werden nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 4.5, 4, etc.).
Das Ergebnis der Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer und einer Maturaarbeit zusammen. Einige Kantone legen außerdem noch eigene Fächer (z.B. Philosophie) fest, welche ebenfalls in die Matura einfließen.
Die Matura in Südtirol (Italien)
Die Matura wird nach Abschluss der 13. Schulstufe (5. Klasse Oberschule) abgelegt. Die Absolventen sind die Maturanten.
Die Bezeichnung Matura ist nur noch umgangssprachlich im Gebrauch, der offizielle Name lautet Reifeprüfung, oder formeller Staatliche Abschlussprüfung. Die Prüfung wird in der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Prüfungsgegenstand sind dabei drei schriftliche Prüfungen, sowie eine fächerübergreifende, abschließende mündliche Prüfung. Grundsätzlich umfassen die Prüfungen alle Fächer des abgelaufenen Schuljahres.
Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Die Abnahme erfolgt dabei durch sechs eigene Lehrer, die sich in der Prüfungskommission befinden und einen externen Prüfungspräsidenten (üblicherweise ein Direktor einer anderen Oberschule)
Zulassung
Seit der Reform des Systems im Schuljahr 1998/99 wird jeder Schüler, der das 13. Schuljahr absolviert hat, auch wenn er nicht in allen Fächern eine positive Beurteilung erfahren hat, zur Prüfung zugelassen. Einzige Ausnahme sind Schüler, die aufgrund nicht abgelegter Schularbeiten, nicht klassifiziert werden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin auch Schüler der 12. Jahrgangsstufe, wenn diese in sämtlichen Fächern eine Note über 8 erreicht haben.
Weiters können auch Privatisten zur Prüfung antreten, wenn diese rechtzeitig ein Gesucht eingereicht haben.
Ablauf
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen. Drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
- Erste schriftliche Prüfung: Diese umfasst eine sechsstündige Arbeit in Deutsch für die deutsche Schule und italienisch für die italienische Schule. Dabei stehen insgesamt drei Typen zur Auswahl: Eine Textanalyse, ein Essay bzw. ein Bericht, oder eine Erörterung. Die Themen werden jeweils zum Teil vom Schulamt in Rom, sowie dem Schulamt der Südtiroler Landesregierung vorgegeben.
- Die zweite schriftliche Prüfung umfasst ebenfalls eine sechsstündige Arbeit, der Inhalt ist jedoch von Schule zu Schultyp zu Schultyp verschieden und umfasst ein Hauptfach des jeweiligen Schultyps. Das Prüfungsfach wird mehrere Monate vor der Prüfung bekanntgegeben. Mögliche Fächer sind zum Beispiel Griechisch, Latein, Mathematik, Buchhaltung, Elektronik und Informatik.
- Die dritte schriftliche Prüfung wird in zwei Teile zu jeweils drei Stunden geteilt (nur in Südtirol), wobei jeder Teil an verschiedenen Tagen abgehalten wird. Der erste Teil umfasst eine Prüfung in der zweiten Sprache, also Italienisch für die deutsschsprachigen Südtiroler und Deutsch (oder eine andere Fremdsprache) für die italienischen Südtiroler.
- Der zweite Teil umfasst ein Fächerbündel und wird von den Lehrern der Abschlussklasse zusammengestellt. Üblicherweise werden dabei Themen der verbliebenen Fachlehrer in der Kommission (siehe oben) behandelt. Diese Prüfung kann auch in Form von Multiple Choice abgelegt werden.
- Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus dem arithmentischen Mittel der beiden Prüfungen.
- Abschließend erfolgt eine mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch), dabei werden stichprobenartige Fragen zu sämtlichen Fächern gestellt. Diese Prüfung kann auf Wunsch des Kandidaten mit einem Referat des Kandidaten eingeleitet werden (dabei ist die Dauer des Vortrags auf maximal zehn Minuten beschränkt). Entscheidet sich ein Prüfungskandidat dafür, muss er sein Fachthema schriftlich ausarbeiten und vor Schulende der Kommission vorlegen. Dabei gibt es drei Typen zu unterscheiden: Das vertiefte Thema behandelt auf ein auf ausführlichere Art und Weise ausgearbeitetes Thema des abgelaufenen Schuljahres. Die schriftliche Dokumentation dazu umfasst wenige Seiten. Die Facharbeit erarbeitet ausführlich ein beliebiges Thema, die Dokumentation dazu umfasst eine größere Anzahl an Seiten (üblicherweise ergeben sich Längen zwischen 30 und 80 Seiten). An Gewerbeoberschulen kann zusätzlich auch ein erarbeitetes Projekt vorgestellt werden. Auch hier ist Thema und Form frei wählbar, für gewöhnlich entspricht das Projekt allerdings den durch die Schule vermittelten Fachkenntnissen (zum Beispiel elektronische Projekte wie Roboter, oder entwickelte Programme).
Benotung
Die Schlussnote der Prüfung wird in Hundertsteln ausgedrückt. Zum Bestehen der Prüfung sind zumindest 60/100 nötig, Höchstnote sind 100/100. Die Punktezahlen ergeben sich wie folgt:
- 15 Punkte für jede der drei schriftlichen Arbeiten, also insgesamt 45 Punkte. Genügend bewertete Arbeiten erhalten zumindest 10 Punkte.
- Die mündliche Prüfung kann mit maximal 35 Punkten bewertet werden. Ein positiv bewertetes Gespräch wird mit mindestens 22 Punkten benotet.
- Jeder Kandidat kann in seiner schulischen Laufbahn bis zu 20 Punkte für das sogenannte "Bildungsguthaben" sammeln. Diese Punkte ergeben sich aus den Notenschnitten des 11. - 13. Schuljahres. Maximal werden in der 11. und 12. Klasse 6 Punkte vergeben, in der 13. 8 Punkte.
Statistiken
Im Schuljahr 2004/2005 legen in Südtirol 2935 reguläre Kandidaten und 199 Privatisten die Abschlussprüfung ab. Italienweit sind es über 480.000. Davon schaffen rund 97% die Prüfung, von den Privatisten nach Abendschulausbildung immerhin 85%.
Siehe auch: Schulsystem in Österreich, Abitur, Schulsystem in der Schweiz, Schulsystem in Italien