Das Unternehmsziel gibt vor nach welchen Entscheidungsregeln die Unternehmung handeln soll.
Einführung
Zu den betrieblichen Grundentscheidungen innerhalb eines Unternehmens gehört an einer der vorderen Stellen die Festsetzung des Unternehmensziels. Diese Ziele werden in der Regel von den Gründern und Kapitalgebern festgesetzt. Die Zielsetzung ist untergliedert in Oberziel, Zwischenziele und Unterziel. Dabei ist beispielsweise häufig das Oberziel die Erstrebung des maximalen Gewinns, das durch die Zwischen- und Unterziele Rationalisierung, Produktinnovation und Marktmonopolisierung erreicht werden soll. Der genaue Plan auf welche Art Unternehmensziele erreicht werden sollen ist die Unternehmensstrategie.
Gliederungsmöglichkeiten
Vertikale Gliederung: Die vertikale Gliederung in Ober- Zwischen- und Unterziele (Teilziele) dient der Rangordnung der Ziele. Oberziele sollen durch die jeweils untergeordneten Ziele erreicht werden.
Horizontale Gliederung: Einteilung der Ziele in verschiedene Kategorien
- leistungswirtschaftlich, z.B. Marktanteile
- sozial, z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen
- ökologisch, z.B. Naturschutz
- güterwirtschaftlich, z.B. hohes Qualitätsniveau
- führungsbezogen, z.B. gute Mitarbeiterführung
- finanzwirtschaftlich, z.B. Rentabilität, Liquidität, Sicherheit, Unabhängigkeit von Geldgebern
Darüber hinaus gibt es auch quantitative (in Zahlen gemessen) Unternehmensziele und qualitative Unternehmensziele. Beispiele:
- qualitativ: minimaler Resourcenverbrauch
- quantitativ: Erreichen eines Marktanteils von x Prozent
Funktionen
- Entscheidungsfunktion
- Motivationsfunktion
- Kontrollfunktion (zum Überprüfen der Ergebnisse)
- Legitimationsfunktion
(darf noch jemand ausformulieren :-)