Gaststätte

Betrieb, in dem Speisen und Getränke an Gäste zum Verzehr angeboten werden
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2005 um 00:27 Uhr durch Flominator (Diskussion | Beiträge) (nochmal DE, da nicht wirklich viel passiert ist). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Doppeleintrag Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant oder eine Kneipe.

Rechtslage in Deutschland

Der Begriff "Gaststätte" umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die "Schankwirtschaft" (d.h. Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt), die "Speisewirtschaft" (d.h. zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten) und den sog. Beherbergungsbetrieb.

Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Konzession. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen verbunden werden, z.B. für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person (Wirt). Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, z.B. Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen.

Ältestes Gasthaus Deutschlands

Der Titel ältes Gasthaus Deutschlands wird von mehreren Gasthäusern beansprucht. Im Streit um diesen prestigeträchtigen Titel stehen die Gasthäuser Zum Riesen in Miltenberg und Zum roten Bären in Freiburg sowie die Herberge zum Löwen am Schönberg an vorderster Front.