Sven Hüber

deutscher Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei und Politoffizier
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Sven Hüber (* 1964 in Görlitz) ist ein ehemaliger Politoffizier der Grenztruppen der DDR und heute Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei.

Leben

Hüber war von 1983 bis 1987 Offiziersschüler an der Offiziershochschule der Grenztruppen in Suhl. Anschließend, von Ende August 1987 bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989, war er Politoffizier bei den DDR-Grenztruppen im Ost-Berliner Regiment 33 (Treptow). Als Politoffizier war er für die politische Schulung und vor allem Indoktrination der NVA-Soldaten zuständig. Vor Gericht sagte Hüber rückblickend, er habe „nur FDJ-Arbeit“ geleistet. „Das hat unsere Kanzlerin auch gemacht.“ [1]

Nach dem Zusammenbruch der DDR konnte Hüber seine Karriere beim Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei, nahtlos fortsetzen. Hüber ist Erster Polizeihauptkommissar und als Vorsitzender des Hauptpersonalrates (HPR) der Bundespolizei beim Bundesminister des Inneren vom Dienst freigestellt. In seiner Position ist er Berichterstatter des HPR für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst. Er entscheidet also mit, wer in die höchsten Ränge aufsteigt. Außerdem ist Sven Hüber stellvertretender Vorsitzender der GdP-Bezirk Bundespolizei.

Auftritt in den Medien

Das WDR-Schulfernsehen hat mit Sven Hüber als Gesprächspartner einen Film über Jugend in der DDR produziert, den der Sender für Schüler „ab 8. Schuljahr“ empfiehlt. In dem Film heißt es: „1964 in Görlitz geboren, gehört Sven Hüber zu der DDR-Generation, für die die Mauer und das geteilte Deutschland eine Selbstverständlichkeit, ja fast schon ein ‚Naturereignis‘, ist. [...] Nach der Schulzeit meldet sich Sven freiwillig zu den Grenztruppen und startet seine Offizierslaufbahn. Ein Dienst, der nur für ausgewählte Soldaten in Frage kommt, denn die Grenze ist die Achillesferse des Landes.“ Genauere Angaben zu „Svens“ früherer Tätigkeit spart der von der privaten Produktionsfirma Wellenreiter-TV produzierte Beitrag aber aus.[2]

Medienwirksam wurde Hüber unter anderem durch seine Verteidigung von Hubschraubereinsätzen gegen Sprayer.[3] In der Berliner Zeitung sprach er sich gegen Hubertus Knabe als Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen aus, da dieser behauptet habe, 1945 hätte es „keine Befreiung, sondern nur den Beginn einer neuen Diktatur gegeben“.[4]

Klage gegen Buchautor

2004 erwähnte der Autor Roman Grafe in seinem Buch Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, dass Hüber 1989 als Politoffizier im Berliner Grenzregiment 33 (Treptow) diente. In Hübers Abschnitt wurde am 6. Februar 1989 Chris Gueffroy, das letzte Opfer, das durch Waffeneinsatz an der innerdeutschen Grenze ums Leben kam, erschossen.

Grafe gibt Hüber in seinem Buch indirekt eine moralische Mitschuld am Tod des DDR-Flüchtlings. Hüber klagte, vertreten durch den Anwalt Johannes Eisenberg, vor dem Landgericht Berlin gegen die Verbreitung des Buches. Hüber wies eine Mitverantwortung für die Ermordung Gueffroys von sich und berief sich auf den Schutz seiner Anonymität. Es gebe, so Hüber, kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.

Das Berliner Landgericht folgte der Argumentation Hübers und untersagte mit Urteil vom 2. Februar 2006 dem Siedler-Verlag die weitere Verbreitung der Publikation. Mit der gleichen Begründung wurde der Süddeutschen Zeitung eine Berichterstattung über das Verfahren untersagt. Verlag, Autor und Süddeutsche Zeitung legten gegen das Urteil Berufung ein.

Am 19. März 2007 wurde das Urteil daraufhin vom Kammergericht Berlin aufgehoben.[5][6] Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte im September 2007 eine Beschwerde Hübers gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Hüber hat gegen diese Entscheidung eine Anhörungsrüge erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Laut Süddeutscher Zeitung wird er in dem Rechtsstreit von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) finanziell unterstützt.[7]

Protestaufruf

Im Dezember 2006 veröffentlichte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) einen Aufruf zahlreicher Prominenter, in dem diese gegen ein Verbot des Buches protestieren. „Moralische Mitschuld“, so ihr Vorwurf, dürfe nicht mehr benannt werden. „Die Hintermänner der verurteilten Täter, die ideologischen Scharfmacher und ihre im vereinten Deutschland fortgesetzten Karrieren“ stünden außerhalb jeder Kritik. Zu den Unterzeichnern gehören Wolf Biermann und Ralph Giordano, aber auch etliche Wissenschaftler, Juristen und Polizeibeamte. Unter anderem haben auch die Richter Hansgeorg Bräutigam (Vorsitzender Richter im Honecker-Prozess) und Friedrich-Karl Föhrig (Vorsitzender Richter im Grenztruppen-Prozess) den Aufruf, der später von der Robert-Havemann-Gesellschaft übernommen wurde, unterschrieben.

Literatur

  • Roman Grafe: Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber. München: Siedler, 2004. ISBN 3-88680-819-X
  • Regina Mönch: Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember 2006.
  • Joachim Güntner: Exempel einer Wende. In: Neue Zürcher Zeitung, 9. Dezember 2006.
  • Tilmann Lahme: Namenlose Mitverantwortung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Januar 2007.
  • Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte ... Ein Buchverbot, ein Gerichtstermin und ein Brief des Schriftstellers Ralph Giordano im Wortlaut. In: Südthüringer Zeitung, 8. März 2007.

Quellen

  1. Renate Oschlies: „Ex-Politoffizier will nicht genannt werden. DDR-Grenzschützer klagt gegen Autor und Verlag“. In: Berliner Zeitung, 9. Dezember 2005.
  2. Alessandro Nasini: Jugend in der DDR. WDR-Schulfernsehen, 11. Dezember 2003.
  3. Hans H. Nibbrig: „Polizei und BGS forcieren den Kampf gegen Sprayer.“ In: Berliner Morgenpost, 9. April 2005.
  4. Sven Hüber: „Unerträgliche Äußerung des Herrn Hubertus Knabe.“ Leserbrief in: Berliner Zeitung, 10. Mai 2004.
  5. Pressemitteilung des Kammergerichts, 19. März 2007.
  6. Renate Oschlies: „Politoffizier der DDR darf enttarnt werden.“ In: Berliner Zeitung, 20. März 2007
  7. „Früherer Politoffizier unterliegt beim BGH.“ In: sueddeutsche.de, 24. Oktober 2007 (einen Tag später in der Süddeutschen Zeitung nachgedruckt)