Bankkaufmann

von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten angebotener Ausbildungsberuf
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Bankkaufmann ist eine Berufsbezeichnung für ausgebildete Mitarbeiter im Banken- und Kreditwesen, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich verwendet wird. Die Bezeichnung gilt auch für den Ausbildungsberuf.

Berufsbild

In Deutschland erfordert die Führung der Berufsbezeichnung Bankkaufmann eine erfolgreich abgelegte Ausbildung inklusive Abschlussprüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). In Österreich gelten ganz ähnliche Bestimmungen, die im entsprechenden Berufsausbildungsgesetz festgelegt sind.

Die Hauptaufgaben des Bankkaufmanns bestehen heutzutage in der Kundenberatung und im Verkauf. Im Vordergrund steht die Beratung des Kunden in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, von Krediten, Baufinanzierungen sowie der Geld- und Vermögensanlage. Außerdem sind Bankkaufleute auch in internen Abteilungen wie Zahlungsverkehr, Marketing, Marktfolge aktiv (Kreditsachbearbeitung), Marktfolge passiv (Wertpapier- und Sparabteilung), Interne Revision, Rechnungswesen, Controlling, Personal und in sonstigen verwaltenden Abteilungen tätig.

Ausbildung

Können sie z.B bei der Kasseler Bank machen. Die Ausbildung dauert ca.3 Jahren.

Deutschland

Als schulische Mindestvoraussetzung wird zumeist ein Mittlerer Bildungsabschluss verlangt. Oftmals werden aber Bewerber mit einem höheren Schulabschluss, wie dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife, bevorzugt. Die Ausbildung dauert für Bewerber mit einem Hauptschulabschluss mindestens drei Jahre, mit mittlerem Bildungsabschluss und guten Zwischennoten kann die Ausbildung auf zweieinhalb, mit einem höheren Schulabschluss auf zwei Jahre verkürzt werden. Prinzipiell erfolgt die Ausbildung im dualen Ausbildungssystem an Berufsschulen und bei Geld- und Kreditinstitutionen. Nach einer einjährigen Grundbildung folgt die zweijährige Fachbildung.

Als persönliche Voraussetzung ist neben einem soliden Sprachvermögen, guten Umgangsformen und der Fähigkeit, gut mit Zahlen umgehen zu können, zumeist ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild notwendig, um eine Ausbildungsstelle zu erhalten. Im heutigen Bankgeschäft sind kommunikative Persönlichkeiten mit fundiertem Wissen über alle Bereiche des Bankgeschäftes gefragt. Eine der Kernanforderungen besteht darin, auf Kundenwünsche flexibel eingehen zu können und die passenden Finanzdienstleistungen auch dem Laien verständlich zu erläutern.

Zur Höherqualifizierung werden an besonderen Akademien weiterführende Studiengänge, zum Beispiel zum Bankfachwirt und Bankbetriebswirt, angeboten. Für höhere Führungspositionen ist zumeist ein wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Hochschulstudium Voraussetzung.

Bis 1995 gab es in Deutschland auch die Ausbildung zum Sparkassenkaufmann.

Österreich

Voraussetzung für den Beginn der Lehre ist das Absolvieren der 9 Pflichtschuljahre. Die meisten Lehrlinge besitzen aber einen Abschluss der Hauptschule und/oder Polytechnischen Schule. Analog zu Deutschland erfolgt die dreijährige Ausbildung im dualen System und wird mit der Lehrabschlussprüfung beendet.[1] Diese Prüfung ermöglicht in Österreich auch die Zulassung zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen. So werden facheinschlägige Lehrgänge und Studien an Universitäten und Fachhochschulen angeboten, wie z.B. Finanz- oder Risikomanagement.[2]

Einzelnachweise

  1. Ausbildungsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 27. Juli 2010
  2. Ausbildungs- und Weiterbildungsinfos des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft: BerufsInformationsComputer (BIC) abgerufen am 27. Juli 2010