Wahl

Verfahren zur Bestellung von Amtsträger(n) durch eine Bevölkerungs- oder Personengruppe
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Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt.

Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.

Aufgaben von Wahlen

Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:

  • Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern
  • Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler
  • Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.
  • es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst

Wahlbezirk

Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten) in denen ein Kandidat gewählt wird.

Briefwahl

Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Wahlzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt. Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.

Überhangmandat

Bei Wahlen mit zwei Listen (in Deutschland alle Wahlen) wird pro Wahlbezirk ein Kandidat gewählt. Außerdem bekommen alle im Bundes-(Land-)tag beziehungsweise Land-/Stadtrat vertretenen Parteien (nach ihrem Anteil an Zweitstimmen) Sitze. Überhangmandate gewinnen die Parteien, die mehr Wahlkreise gewonnen haben als ihnen nach der 2. Stimme zustehen wurde.

Wahlrechtsgrundsätze

freie Wahlen

Als frei wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine Stimme selbst, (d.h. im Allgemeinen seinen Wahlzettel) unbeeinflußt, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann. Als problematisch gilt dabei die Meinungsmanipulation durch falsche Versprechungen oder falsche oder diffamierende Behauptungen vor der Wahl, insbesondere falsche oder diffamierende Behauptungen einer Partei über eine andere Partei bzw. deren Wahlkandidaten.

unmittelbare Wahlen

Direkte Wahl der Abgeordnetenmandate.

gleiche Wahlen

Gleiche Wahlen bedeutet gleiche Chancen und Bedingungen, zum Beispiel im Bezug auf den Zuschnitt der Wahlkreise oder die Wahlkampfkostenerstattung.

allgemeine Wahlen

Alle Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft dürfen mit Vollendung des 18. Lebensjahrs teilnehmen. Kein Ausschluss aus sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen.

geheime Wahlen

Frei von jeder Kontrolle. Man wählt in einer Wahlkabine mit verdeckten Stimmzetteln und einer versiegelten Wahlurne.

Siehe auch

Literatur

Nohlen, Dieter 2004: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske + Budrich ISBN 382521527X