Das Zollgrenzschutz-Ehrenzeichen war ein Orden, der Beamten des Zollgrenzschutzes zwischen 1939 und 1945 nach einer bestimmten Dienstzeit verliehen werden konnte.
![]() |
Vorgeschichte
In den Jahren 1938 und 1939 nahm der Zollgrenzschutz (ZGS) an den Besetzungen Österreichs, des Sudetenlandes, der Rest-Tschei und des Memellandes teil. Oft erst wenige Stunden vor dem jeweiligen Einmarsch alarmiert, wurden alle Aufgaben erfüllt und ein oft wochenlanger heimatferner Einsatz absolviert. Während andere Sicherheitsorgane wie die Wehrmacht, die Polizei, die SS, etc. ihren Angehörigen eigene Auszeichnungen verleihen konnten, hatte der ZGS nichts Vergleichbares.
Stiftung
Am 17.02.1939 stimmte Hitler auf Antrag des Reichsfinanzministeriums der Stiftung des Zollgrenzschutz-Ehrenzeichens zu. Die Veröffentlichung von Stiftung, Satzung und Durchführungsverordnung erfolgte am 20.04.1939 im Reichsgesetzblatt. Die internen Vorschriften der Reichsfinanzverwaltung wurden jedoch erst im Juni, bzw. November 1939 erlassen.
Das Ehrenzeichen bestand aus Bronze. Auf der Vorderseite war von einem nach oben offenen Akanthuskranz das Hoheitszeichen eingefasst, auf der Rückseite stand in einem Akanthuskranz die Inschrift "Für treue Dienste im Zollgrenzschutz". Es wurde auf der linken Brustseite an einem kornblumenblauen Band getragen, auf dem das von einem nach oben offenen Akanthuskranz eingefasste Hoheitszeichen eingestickt war. Es gab nur eine Verleihungsstufe.
Verleihungsbedingungen
Die Stiftung wurde seitens der Reichsfinanzverwaltung mit dem Einsatz des ZGS bei der Eingliederung begründet. Dennoch war die Verleihung mit wenigen Ausnahmen rein von der Dienstzeit abhängig und berücksichtigte nur die Beamten. Auch wenn der ZGS schon vor Kriegsausbruch mehrheitlich aus Angestellten und Hilfskräften bestand, blieb dieser Personenkreis offensichtlich von der Verleihung ausgeschlossen.
Das Ehrenzeichen konnte verliehen werden an:
- Beamte im höheren Dienst nach vierjähriger Grenzdienstzeit
- Beamte im gehobenen Dienst nach vierjähriger Grenzdienstzeit
- Beamte im mittleren Dienst -Versorgungsanwärter- nach vierjähriger Grenzdienstzeit
- Beamte im mittleren Dienst -Zivilanwärter- nach achtjähriger Grenzdienstzeit
- Bewährte Bearbeiter von Zollgrenzschutzangelegenheiten
- Männer, die sich besondere Verdienste um den Zollgrenzschutz erworben haben
Empfänger konnten jedoch nur die Beamten der Grenzaufsichtsstellen, Bezirkszollkommissariate, Hauptzollämter und der Grenzreferate bei den Oberfinanzpräsidien werden. Nach dem Anschluss von Österreich und Danzig wurden die entsprechenden Dienstzeiten angerechnet, dennoch konnte das Ehrenzeichen erst nach mindestens einjähriger Dienstzeit im Reichsfinanzministerium verliehen werden.
Verleihungen
Die genaue Anzahl der Verleihungen ist nicht bekannt, dürfte jedoch in die Tausende gehen. Die ersten Verleihungen wurden erst im November 1939 vorgenommen, als die an der Verhaftung des Hitler-Attentäters Georg Elser Beteiligten die Auszeichnung erhielten.
Nach dem Krieg durfte das Ehrenzeichen ohne Hakenkreuz getragen werden.
Webliks
- http://www.zollgrenzschutz.de Geschichte des Zollgrenzdienstes / -schutzes von 1919 bis 1945