Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

amtlicher Nachweis in der Bundesrepublik Deutschland
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Der Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2. Voraussetzung zum Erwerb des FKN ist der Sportbootführerschein See.

Erwerb des FKN

Um den FKN zu bekommen, muss eine Prüfung beim DSV oder DMYV abgelegt werden. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt sein und in Besitz eines Sportbootführerschein See der eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Dazu gehört:

  • Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot
  • Rauchsignal (orange/Dose)
  • Signalgeber mit Magazin oder Trommel
  • den richtige Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln

Die Prüfung wird häufig zusammen mit der Prüfung für den Sportbootführerschein See abgenommen, die Prüfung kann allerdings auch nach einen beliebigen Zeitpunkt nach dem bestehen der Prüfung für den Sportbootführerschen See abgelegt werden.

Zahlreiche Segelschulen bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Ein Kurs kostet mit Prüfungsgebühr etwa 70 €.

Siehe auch