Altes Pfarrhaus (Flein)

Gebäude in Flein, Baden-Württemberg, Deutschland
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Das alte Pfarrhaus in Flein wurde 1751 an Stelle eines älteren Vorgängerbaus von 1575 errichtet. Der beim Bau des Pfarrhauses angebrachte Wappenstein des Heiligkreuz-Ordens von 1751 wurde zum „Stein des Anstoßes“[1]zwischen dem Landesherrn Heilbronn und dem Kirchenherrn – dem Oberspital Memmingen.

Wappenstein des Heiligkreuz-Ordens von 1751 am Pfarrhaus in Flein

Beschreibung

Lange Jahre stritten sich die Reichsstadt Heilbronn und das Heilig-Geist-Spital von Wimpfen bzw. ihre Rechtsnachfolger um die Rechte an der Fleiner Kirche. 1625 war der Rechtsstreit vorläufig beendet worden, die Reichsstadt und der Heilig-Geist-Orden in Mergentheim hatten sich in einem Vergleich geeinigt. 1695 fiel die Verwaltung des Heilig-Geist-Spitals von Wimpfen dem Oberspital des Heilig-Geist-Orden in Memmingen zu. Das Oberspital wollte die „Fleiner Gefälle“[1] in ihre Hand zu bekommen. So kaufte der Orden 1728 die Rechte an der Fleiner Kirche von der Stadt Heilbronn für die Summe von 18 000 Gulden ab. Als das Pfarrhaus von 1575 Anfang des 18.Jahrhunderts baufällig wurde, wollte das Memminger Spital – Inhaber des Fleiner Kirchengefälles – ein neues wesentlich vergrößertes Pfarrhaus bauen. Zimmer als Absteigequartier für die zahlreichen Ordensgeistlichen, ein großer Keller und ein Speicher für den Zehntwein sollten in dem luxuriös geplanten Gebäude mitentstehen. Der Rat von Heilbronn war gegen diese Baupläne. Die Stadt Heilbronn befürchtete, dass durch die Errichtung eines so großzügigen Baus, sie die Rechte über die Fleiner Kirche nie wieder zurückzuerlangen könnte. Durch diesen Rechtsstreit wurde der Neubau jahrelang blockiert. 1736 reklamierte der damalige Pfarre Dibold, dass die Gebäude inzwischen unbenutzbar seien. Der Heilbronner Rat besorgte ein juristisches Gutachten. In dem Gutachten wurde der Orden dazu verpflichtet, das Pfarrhaus unverzüglich in der ursprünglichen Größe zu errichten. Das Spital baute schließlich 1751 das Pfarrhaus ohne die geplanten Erweiterungen. Der beim Bau des neuen Pfarrhauses angebrachte Wappenstein des Heiligkreuz-Ordens von 1751 wurde zum „Stein des Anstoßes“[1] So forderte der Rat von Heilbronn vom Orden erfolglos diesen Stein vom Fleiner Pfarrhaus zu entfernen. In dem Stein befinden sich die Anfangsbuchstaben des Namens des Paterpflegers Andreas Stückle, die Jahreszahl und und das Doppelkreuz, das Zeichen des Heilig-Geist-Ordens. Mit dem Doppelkreuz signalisierte der Orden seinen Anspruch auf das Kirchenpatronat in Flein.

Literatur

  • Peter Wanner (Hrsg.): Flein, Flein, du edler Fleck. Gemeinde Flein, Flein 1988, S. 137–139.

Einzelnachweise

  1. a b c Peter Wanner (Hrsg.): Flein, Flein, du edler Fleck. Gemeinde Flein, Flein 1988, S. 138

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