Lichtenauer Erklärung
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Die Lichtenauer Erklärung
Die Lichtenauer Erklärung[1]] ist das Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern und der katholischen Amtskirche in Lichtenau/Oberösterreich im Jahr 1970. Am Dialog waren beteiligt: Neun Vertreter der (regulären) Freimaurer-Großlogen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie drei Vertreter des Vatikan, Angehörige der "theologischen Kommission der Katholischen Kirche". Diese waren benannt worden durch das "Römische Sekretariat für die Nichtglaubenden" unter Kardinal Franz König. Das Dokument ist -überwiegend- die Darstellung der Versöhnung anstrebenden Haltung der Freimaurerei zur katholischen Kirche, die Position der Katholischen Kirche ist vergleichsweise schwächer dargestellt. Mit ihrer Unterschrift nahmen die drei katholischen Dialogteilnehmer die Erklärung der Freimaurer zustimmend zur Kenntnis. Die in der Literatur zu findende Ansicht, Kardinal König habe kirchlicherseits mitunterschrieben, ist unrichtig: Er hat die Erklärung nicht unterschrieben [F 1].
Vorgeschichte: Das II. Vatikanum
Das II. Vatikanische Konzil, 'Vatikanum II', begonnen 1963 unter Papst Johannes XXIII., beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer Aktualisierung kirchlich-dogmatischer Grundsätze, beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu gehört auch: - Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen), - Öffnung zur Welt, - Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche). Dennoch kritisieren auch fortschrittlich orientierte Religionskritiker das Konzil als "zweifelhaften Versuch der katholischen Kirche, sich nur äußerlich einen modernen Anstrich zu geben, während es im Prinzip das katholische Dogma intransingent verteidigt habe".
Das kanonische Kirchenrecht bestimmte damals noch immer, dass ein Katholik durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch exkommuniziert sei. Hieraus resultiert die Schluss-Aussage (IX) der Erklärung: "Wir sind der Auffassung, daß die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes, weil sie sich nach dem Vorher gesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben." Bei scharfer Interpretation des "Wir" dieses Schlusssatzes besteht Einigkeit unter allen Dialogteilnehmern, Freimaurern wie Kirchenvertretern, zu Gottes Gebot zur Bruderliebe. Hierzu Küng, a.a.O.: "Mit vielen anderen in allen christlichen Kirchen teile ich die Überzeugung, daß ein Christ Freimaurer sein kann und ein Freimaurer Christ."
Erwartungen für das Verhältnis Kirche-Freimaurerei
Die Lichtenauer Erklärung im Licht des Dekrets der Glaubenskongregation von 1983
Literatur
Schrefler, Harald: Die Katholische Kirche und die Freimaurerei, Dissertation Universität Wien, Wien 2009
Küng, Hans: Freimaurertum und Kirche. Rede anläßl. der Verleihung des "Kulturpreis deutscher Freimaurer 2007" [2]
Weblinks
Einzelnachweise
Fussnoten
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[[Kategorie:Freimaurerei Kategorie:Geschichte der Freimaurerei]]
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