Studiengebühr

Beitrag, den Studenten entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu können
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Studiengebühren sind Gebühren, die Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. So sollen diejenigen an den Kosten für Bildung beteiligt werden, die nach ihrem Studium mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Besserverdienern gehören werden.

Es existieren auch Modelle, bei denen erst ab einer gewissen Studiendauer oder fehlendem Studienerfolg Gebühren fällig werden. Dies soll den Anreiz für eine geringere Gesamtstudiendauer erhöhen. Viele diskutierte Modelle sehen eine nachgelagerte Finanzierung vor, so dass die Studierenden die Gebühren erst nachträglich entrichten müssen, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.

Studiengebühren in Deutschland

Überblick

Einen wirklich kostenlosen Zugang zu universitäterer Bildung gab und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auch bisher nicht; Studiengebühren im weiteren Sinne existieren nämlich in Form der relativ moderaten Semestereinschreibgebühren schon lange, nur heißen diese Gebühren eben nicht Studiengebühren. Das (Bundes-)Hochschulrahmengesetz (HRG) schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 Recht.

Nicht ausgeschlossen waren schon vorher Zweitstudien-, Langzeitstudien- und geringe Rückmeldegebühren. Auch Studienkonten waren und sind erlaubt. Daher gibt es inzwischen in vielen deutschen Bundesländern Studiengebühren, die aber entweder gering oder erst ab einer bestimmten Semesteranzahl zu entrichten sind. Die Höhe der Langzeit- und Zweitstudiengebühren liegt 2004 bei 300 bis 1500 Euro, Rückmeldegebühren liegen zwischen 40 und über 200 Euro. So ist an der Universität Hannover zur Rückmeldung zum Sommersemester 2005 ein Betrag von 226.71 Euro zu entrichten.

Bayern

Bayern wollte ursprünglich zum Wintersemester 2005/2006 die Studiengebühren einführen. Inzwischen wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben. Von den Gebühren sollen 10% in einen Innovationsfonds fließen, um Schwerpunkte in der Lehre zu setzen und ihre Qualität in Massenfächern zu erhöhen.

Hessen

Eine Sonderrolle in bezug auf Studiengebühren nimmt das Bundesland Hessen ein. Die hessische Landesverfassung schreibt in Artikel 59 fest: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich." Die Wiesbadener Landesregierung hatte sich aus diesem Grund auch nicht der Klage gegen das Studiengebührenverbot angeschlossen. Der besagte Artikel geht noch auf die Anfangszeit der Bundesrepublik zurück. Man wollte seinerzeit Bildung für alle ermöglichen, um den Geist der NS-Zeit zu vertreiben. Besonders aktiv gegen Studiengebühren setzte sich der spätere Justizminister Karl-Heinz Koch ein (Vater von Hessens Ministerpräsident Roland Koch), der als Jura-Student im Jahre 1949 die Abschaffung von Unterrichtsgeldern durchfocht. Weil damals alle Studenten zahlen mußten, klagte er mit anderen und berief sich auf Artikel 59 der hessischen Verfassung. Der Staatsgerichtshof schloß daraufhin die Möglichkeit von Aufnahmegebühren aus. Dabei blieb es dann auch.

Hamburg

In Hamburg wurden im Sommersemester 2004 erstmals 500 Euro Studiengebühren für Studenten erhoben, die nicht in der Metropolregion Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Einen ähnlichen Plan verfolgt das SPD-geführte Bremen. Die Erhebung der Studiengebühr für Studierende, die außerhalb der Metropolregion wohnen, wurde im Frühjahr 2005 nach einer Klage vorübergehend ausgesetzt.

Wissenschaftssenator Jörg Dräger ist einer der vehementesten Befürworter der Studiengebühren für alle. Die Einführung einer solchen allgemeinen Gebühr ist im Sommersemester 2006 geplant, wobei die Gebühr zunächst 500 Euro pro Semester betragen soll.

Nordrhein-Westfalen

In NRW wurden ab dem Sommersemester 2004 Studienkonten eingerichtet, die zu einer Studiengebühr von 650 € nach Überschreiten der 1,5-fachen Regelstudienzeit und für Zweitstudien führen. Hinzu kommen weitere Gebühren (Verwaltungsgebühren, Rückmeldegebühr u.ä.), die abhängig von der jeweiligen Hochschule bei rund 50 - 300 € pro Semester liegen. Nach der Regierungsübernahme durch CDU und FDP im Sommer 2005 kündigte die neue Regierung an, ab dem Sommersemester 2006 die Studiengebühr auf alle Studenten auszuweiten.

Sachsen

Die Studiengebühren in Sachsen sind in der Sächsischen Hochschulgebührenordnung geregelt. Besonders interessant hierbei, dass die Studiengebühren hier zwar für den Studenten verbindlich sind, nicht aber für den Freistaat Sachsen. Vielmehr seien beispielsweise für die "Teilnahme an postgradualen Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien nach SächsHG.§22.(1).3" die Gebühren im Bereich 40 €/Semester .. 1500 €/Semester. Hier besteht also sehr deutlicher "Ermessensspielraum", der auch das Potential hat, einzelne unliebsame Studenten mit höheren Gebühren zu belegen. Nach der Rechtskonstruktion muss er im Vorhinein nicht einmal exakt über die Höhe "seiner" individuellen Studiengebühr informiert sein, denn "Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung.". Ist diese schon "in Anspruch genommen", dann steht die Studiengebühr vielleicht dem Grunde, aber jedenfalls nicht der Höhe nach fest. Wegen dieser Unspezifiziertheit könnte diese Rechtsverordnung daher in Teilen oder vollständig nichtig sein.

Saarland

Im unionsgeführten Saarland hat es das zuständige Kultusministerium der Universität selbst überlassen, ob sie Studiengebühren erhebt. Laut dem AStA des Saarlandes könne diese Regelung aber ad absurdum geführt werden, weil die Universität nicht genug Finanzmittel von der Landesregierung erhält. Bis Ende 2005 hat die Universitätspräsidentin Wintermantel eine gebührenfreie Saar-Uni vorgesehen, doch ab 2006 rechnen die meisten Studentenverbände mit Studiengebühren von 500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern

Das letzte Bundesland, dessen Regierung noch kein Studiengebührenpläne veröffentlicht hat, ist Mecklenburg-Vorpommern.

Manche europäischen Politiker favorisieren nachlaufende (nachgelagerte) Studiengebühren. In Australien wurde ein solches Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Andere favorisieren ein Modell, bei dem alle Studenten Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent rückerstattet bekommen.

An privatwirtschaftlichen Hochschulen sind Studiengebühren allgemein üblich.

Studiengebühren in Deutschland

Laut einem Interview des Hamburger Wissenschaftssenators Jörg Dräger im Magazin "Focus-online" vom 1. August 2004 müssten die Studenten mit 1000 Euro im Jahr rechnen, wenn das bundesweite Finanzierungsmodell der CDU/CSU-regierten Bundesländer zur Anwendung kommt, das er in Absprache ausarbeitete.

Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt, da es in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingreife (Az.: 2 BvF 1/03). Der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.

Argumentation des Bundesverfassungsgerichts

Im Wesentlichen argumentiert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil so:
Wenn man annimmt,

  • dass in einem Bundesland Studiengebühren erhoben werden würden, in einem anderen Bundesland jedoch nicht und
  • dass dadurch Wanderungsbewegungen entstehen, die studiengebührenfreien Hochschulen überlastet, die studiengebührenbehafteten Hochschulen dagegen nicht ausgelastet werden,

dann könne dies zwar ein (temporäres) Ungleichgewicht darstellen, jedoch hätten die studiengebührenfreien Bundesländer die Möglichkeit, darauf zu reagieren, z.B.

  • durch Verschärfung von Zulassungsbeschränkungen oder
  • durch ähnliche Einführung und Erhöhung von Studiengebühren wie in anderen Bundesländern,

so dass sich ein neues Gleichgewicht durchaus einstellen könne. Dass dadurch besonders Kinder aus einkommensschwachen und so genannten „bildungsfernen“ Schichten benachteiligt werden würden, sei nicht genügend belegt worden. Deswegen sei (derzeit) ein Eingreifen durch ein Bundesgesetz nicht geboten. Wegen der eigentlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer im Hochschulwesen sei ein Eingreifen durch Bundesgesetze daher verboten.

Das Bundesverfassungsgericht toleriert also einen Wettbewerb zwischen Bundesländern, die, eine Wanderungsbewegung von Studenten unterstellt, ihre Studiengebühren ständig erhöhen und|oder ihre Zulassungsbeschränkungen immer weiter verschärfen müssten, um nicht jeweils überlastet zu werden. Ökonomisch gibt es auch den Anreiz für die Bundesländer zur Studiengebührenerhebung und -erhöhung so lange, bis die Hochschulen betriebswirtschaftlich Gewinn bringen, selbst wenn es dann volkswirtschaftlich nachteilig ist. (Der Anreiz geht nicht über die Gewinnschwelle hinaus, da ab dann die Konkurrenz durch private Hochschulen hinzutritt.) Damit wird (jedenfalls derzeit) eine Umstellung des Hochschulsystems auf ein Gebührensystem toleriert, das jenem von rein privaten Hochschulen äquivalent ist. Das Bundesverfassungsgericht lässt damit eine Entwicklung zu folgender Struktur der Studierenden zu:

Studententyp schwaches Einkommen starkes Einkommen
gute Schulnoten studiengebührenfreie Hochschule beliebige Hochschule anhand Schulnoten
mittelmäßige Schulnoten keine Hochschule studiengebührenpflichtige Hochschule
anhand Einkommen Selektion

Unterstellt man, dass besonders bei niedrigem Einkommen auch die Mobilität niedriger ist (weil, wie in der Urteilsbegründung angesprochen, in diesem Fall die Studenten bei ihren Eltern wohnen müssen, um Kosten zu sparen), dann ist in nicht wenigen Fällen selbst bei guten Schulnoten der Weg zu einer studiengebührenfreien Hochschule zu weit, um deren Vorteile nutzen zu können, mithin ein Studium schon allein dadurch (im Verhältnis zur Situation ohne Studiengebühren) erschwert.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich jedoch vorbehalten, zur Frage der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren erneut Stellung zu nehmen, insbesondere dann, wenn die befürchteten Auswirkungen tatsächlich eingetreten seien, um dann zu entscheiden, dass diese doch untragbar seien. Dazu müsse es aber erst einmal kommen; aus der jetzigen Perspektive sei ein Verbot von Studiengebühren verfrüht, insbesondere wenn es durch den Bund und nicht durch ein Bundesland selbst erfolgt.

Interessant ist dieses Urteil auch in Bezug auf das Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn dieses forderte gerade eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergabe von Studienplätzen und Studienorten. So stellt sich die Frage, wie die Chancengleichheit gewahrt werden sollte, wenn untereinander vergleichbare Bewerber (aus der selben Gruppe, gleiches Studienfach, gleicher Notendurchschnitt, ...) auf unterschiedliche Hochschulen (mit und ohne Studiengebühren) verteilt werden.

Studiengebühren in Österreich

In Österreich wurden 2001 Studiengebühren (Studienbeiträge) eingeführt. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro (5000,- Schilling) pro Semester für Österreicher und EWR-Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726,72 Euro pro Semester.

Darüber hinaus fallen noch geringfügige Gebühren für die Mitgliedschaft in der ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) und die Unfallversicherung an. Keine Studiengebühren zahlen beurlaubte Studenten; eine Beurlaubung ist jetzt aber nur mehr in wenigen Fällen möglich. Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.

Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Januar 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget).

Studiengebühren in der Schweiz

An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu bezahlen, die meist bei 600 bis 700 Franken pro Semester liegen. Eine Ausnahme bildet die Universität der Italienischen Schweiz mit 2.000 Franken pro Semester. An der ETH Zürich wird eine Verdoppelung der Studiengebühr auf 2.400 Franken pro Jahr und auch eine strengere Selektion (Interviews) diskutiert. Stand 2004.

Internationale Rechtslage

Im "International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights" (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der im Jahre 1976 in Kraft trat, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem im Artikel13.2.c verpflichtet, die Hochschulbildung von Gebühren zu befreien. Im Gegensatz zur Abschaffung der Schulgebühren wurden dafür jedoch keine Fristen gesetzt. Trotzdem ist es fraglich, ob die Einführung von Studiengebühren in Ländern, in denen diese zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Paktes nicht erhoben wurden, mit diesem zu vereinbaren ist.

Die Einführung von Studiengebühren in Großbritannien ist von der zuständigen Berichterstatterin der UNO gerügt worden, was bisher keine Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der jetzt gültigen Form den Zielen des Paktes nicht entgegenstünden. In Deutschland existieren bisher nur Gerichtsurteile zu Verwaltungsgebühren oder 'Langzeitstudiengebühren', in denen die Gerichte keine Widersprüche zum Pakt orten, da es sich dabei nicht um allgemeine Studiengebühren handle. Falls solche in Deutschland eingeführt werden sollten, könnte sich jedoch ein abweichendes Urteil ergeben, da der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in Deutschland (als ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag) unmittelbar geltendes Recht ist.

Stand der Diskussion

Überblick

Die Diskussionen für oder wider die Einführung von Studiengebühren werden häufig einseitig und emotional geführt. Häufig werden nur wenige Argumente betrachtet und mit Halbwissen argumentiert. Es gibt schlechte und gute Gründe, Studiengebühren einzuführen oder nicht einzuführen. So existieren weltweit zahlreiche Hochschulsysteme. In manchen werden Studiengebühren erhoben, in manchen nicht. Nachfolgend sind daher wichtige Argumente der öffentlichen Diskussion aufgelistet, deren Abwägung das Bild komplettieren helfen soll.

Argumente gegen Studiengebühren

 
Studentenprotest gegen Studiengebühren in Erlangen mit 4000 Teilnehmern im April 2005
  • Humanistisches Bildungsideal: Das humanistische Bildungsideal etwa von Wilhelm von Humboldt gesteht jedem Menschen eine möglichst umfassende Bildung zu, um sich und die Welt zu begreifen, was dann auch der Gesellschaft zugutekommt. Im Sinne dieses Ideals scheinen Forderungen nach einem kostenfreien Studium und Öffnung der Universitäten für jeden Studierwilligen nicht mehr absurd, sondern sogar notwendig.
  • Soziales Gefälle: Laut OECD-Studien studieren schon jetzt in Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern) hauptsächlich die Kinder von Wohlhabenden. Gegner der Studiengebühren führen an, dass sich dieses Missverhältnis durch Studiengebühren erhöhen könnte, wenn diese nicht nachhaltig finanziert werden oder Stipendien- und Härtefallsysteme fehlen.
  • Staatliche Verantwortung: Die Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen muss Aufgabe des Staates bleiben, weil ein hoher Standard bei der Lehre im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist. Auch darf der Staat nicht in eine Zwickmühle geraten, in der die Hochschulen bei geringerem Zufluss an öffentlichen Mitteln einfach in eine Erhöhung der Studiengebühren ausweichen können. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine marktliches Bildungssystem nachteilig sei.
  • Bildung als Ware: Hinter der Diskussion "öffentliche Finanzierung" oder "Privatisierung" der Hochschulen verbirgt sich ein Konflikt, der sich nicht nur im Bildungsbereich zeigt, sondern derzeit überall dort, wo es um den zukünftigen Rohstoff der Dienstleistungsgesellschaft geht, also Wissen, Know-how und ganz allgemein Information. Dabei ermöglicht die Technik - das Internet - heute prinzipiell den sofortigen, freien und kostenlosen Zugang zu Wissen und Informationen. Man denke etwa an Open Access oder, dass das MIT seinen kompletten Lehrstoff für jedermann zugänglich ins Internet gestellt hat. Hierin sehen viele eine Chance zur Stärkung der Demokratie. Andere sehen die neuen Technologien als künftige Geschäftsfelder der Dienstleistungsgesellschaft. Die Wirtschaft trachtet teilweise, das Gut Wissen und Information zu verknappen, um es mit einem Preis bewerten zu können. Dieser Interessenkonflikt zeigt sich im Bildungsbereich im Versuch des Bertelsmann-Medienkonzerns, über das Centrum für Hochschulentwicklung auf die aktuelle Diskussion um Schul- und Hochschulreformen lobbyistisch Einfluss zu nehmen, wobei sogar manipulierte Umfragen zur Akzeptanz von Studiengebühren bei Studenten in Umlauf gebracht wurden. Solche Konfrontationslinien zwischen Interessen der Gesellschaft und der Wirtschaft zeigen sich auch in der laufenden Diskussion um die Patentierung von Software oder der Schaffung gesetzlicher Mittel zur technischen Kontrolle von Privatkopien. Der Zugang zu Wissen (Schulen, Universitäten, Datenbanken, Medien, etc.) soll nach dieser Sichtweise nicht jedermann zugänglich sein, sondern Marktprozessen unterworfen und damit (monopolartige Marktstrukturen vorausgesetzt) von Konzernen kontrolliert werden. Zugang bekäme nur noch, wer bereit ist, dafür einen bestimmten Preis zu zahlen.
  • Akademikerquote: Durch höhere Gebühren könnten zahlreiche potenzielle Akademiker von einem Studium abgeschreckt werden, obwohl eher Akademikermangel herrscht. Zunächst beträfe es aber die studentischen "Karteileichen".
  • Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem nützt letztlich allen, also sollte es auch von der Allgemeinheit durch Steuern finanziert werden. Der Einatz der Studierenden für die Volkswirtschaft dürfte nicht bestraft werden. Auch in einer rein volkswirtschaftlichen Betrachtung ist dieses Argument zugunsten einer auf Steuern basierenden Studienfinanzierung - zumindest bis zu einem Betrag in der Höhe der "positiven externen Effekte" - sehr zwingend. So profitiert die Wirtschaft in hohem Maße an gut ausgebildeten Akademikern, was eher rechtfertigen würde, sie über höhere Steuern zur Finanzierung der Hochschulen heranzuziehen. Das Argument, dass unsere Wirtschaft schon jetzt durch Auftragsforschung zur Hochschulfinanzierung beiträgt, trifft nur teilweise: sie profitiert eher von den Ergebnissen und finanziert nicht die Lehre.
  • Erschwerter Start in die Selbstständigkeit: Befürworter von Studiengebühren bringen oft das Argument, dass die Gebühren durch Schulden finanziert werden sollten, die erst bei einem gewissen Einkommen zurückgezahlt werden müssen. Gerade Firmengründer sind aber in hohem Maße von Fremdkapital abhängig, für das in der Regel Sicherheiten aufgeboten werden müssen. Ist der Gründer durch BAföG und Studiengebühren bereits stark verschuldet, wird es entsprechend schwieriger, Fremdkapital zu erhalten, die Gründung von neuen Unternehmen wird für Studenten also schwieriger.
  • Soziale Gerechtigkeit: Studiengebühren erschweren den Kindern sozial schwacher Familien ein Studium, wenn keine entsprechenden Befreiungen oder Stipendien angeboten werden. Es kann auch ein Mittelstandsloch geben, wenn (wie beim BAföG) die Freibetragsgrenzen recht niedrig sind: ein Studium wäre dann für sehr arme und sehr reiche Personen leicht zu finanzieren, aber kaum für Angehörige des Mittelstandes.
  • Nebenjob: Studiengebühren könnten viele Studenten zu Nebenjobs veranlassen, was ihnen ein zügiges Studium erschwert. Dieses Problem könnte durch eine Erhöhung von Bafög oder ähnlichen Geldquellen gemildert werden, oder eine Erweiterung der Bezugsberechtigten in die Mittelschicht hinein. Dies würde freilich die öffentlichen Haushalte stark belasten. Eine Alternative wären privat finanzierte Stipendien, was eine stärkere Abhängigkeit und Vernetzung von Forschung, Lehre und Studenten mit gesellschaftlichen Interessengruppen zur Folge hätte: aber nicht nur der Wirtschaft, sondern eventuell auch Grüne oder konfessionelle Gruppen (z.B. fundamentalistische Christen, Kreationisten, Islamisten).
  • Stopfen von Finanzlöchern ohne Qualitätsverbesserung: Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Gebühren wirklich dem Hochschulsystem zugute kommen. Studiengebühren müssten aber direkt in bessere Studienbedingungen umgesetzt werden. Statt dessen entlasten die bisher in Deutschland praktizierten Gebührenmodelle nur die öffentlichen Haushalte; trotzdem werden die Hochschulen weiterhin zum Sparen gezwungen. Manche befürchten, dass der Verwaltungsaufwand beim Erheben der Gebühren den Hochschulen sogar zusätzliche Kosten beschert.
  • Gesellschaftliches Engagement: Studenten, die Studiengebühren zahlen müssen, werden gesamtgesellschaftliches bzw. ehrenamtliches Engagement einschränken, um die Studienzeit nicht zu verlängern. Finanzieller Druck ließe manchem keine Zeit mehr, sich gesellschaftlich oder politisch zu engagieren. Auch die studentische Selbstorganisation in Interessenvertretungen wie AStA (Allgemeine Studierendenausschüsse) oder Hochschülerschaft dürfte darunter leiden. Dieses Engagement wird aber von Gesellschaft und Wirtschaft erwartet.
  • Mindereinnahmen: In Nordrhein-Westfalen beendeten 2004 nach der Einführung der 650-Euro-Gebühr für Langzeitstudenten schlagartig 50.000 Studenten ihr Studium, was weniger Einnahmen bedeutet. Demnach sind Langzeitstudenten unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht unbedingt ein Kostenfaktor für die Universitäten, wie Befürworter von Studiengebühren häufig anführen. Andrerseits handelt es sich hier wohl nur um ein Verfahrensproblem für die Bewilligung öffentlicher Mittel. Diese Gelder hängen auch von der Anzahl der Studenten an jeder Hochschule ab, so dass diese bisher kaum interessiert waren, Karteileichen auszusortieren. Es ist also weder ein Argument für noch gegen Studiengebühren. Stattdessen sollten die Kriterien für die Zuteilung öffentlicher Mittel an Hochschulen "praxisnäher" werden.
  • Familienfeindlichkeit: Schulden nach den Studium führen dazu, dass die Familiengründung aus finanziellen Gründen verschoben oder ganz aufgegeben wird, was dazu führt, dass die Geburtenrate weiter abnimmt. Dieser Effekt ist allerdings auch bei einer rein staatlichen Studienfinanzierung (höhere Steuern, Folgen der Staatsverschuldung) nicht vollständig auszuschließen.
  • Alternativen: Die Bildungsdiskussion fokussiert sich medial sehr stark auf das Thema "Studiengebühren" und behindert den Blick auf Probleme wie die praxisnahe Mittelzuweisung, deren Lösung beim Setzen neuer Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen den Hochschulen anstehen würde. Neue Rahmenbedingungen würde dann auch heißen, den Hochschulen mehr Freiheit zuzugestehen und Bürokratie abzubauen. Politiker, Hochschulvertreter und Medien haben bisher versäumt, hin der öffentlichen Diskussion Alternativen zur Privatisierung von Hochschulen aufzuzeigen.
  • In der globalen Wissensgesellschaft wird die Nachfrage nach Bildung (Humankapital) weiter steigen. Studiengebühren können im Gegensatz dazu einen Rückgang an Studienbewerbern bringen; bei zügigem Abschluss wäre die Allgemeinbildung weniger im Mittelpunkt als eine Spezialisierung.
  • Bürokratisierung der Forschung und Lehre: Studiengebühren begünstigen den Einfluss von fachfremden Interessen, die zumeist durch Kontrollverfahren verwirklicht werden, beispielsweise durch eine stärkere Betonung von Examina, Scheinen und der Restriktion von Studiendauern. Diese Verfahren nehmen einen erheblichen Teil des universitären Lebens in Anspruch, obwohl sie nicht eigentlich zu den Kernverfahren der Forschung und Lehre, sondern nur zu deren verwaltungstechnischen Versicherungsmethoden gehören. Ein Studium, das sich an inhaltlichen Fragen orientiert wird dabei zusätzlich erschwert oder gegebenenfalls sogar unmöglich.

Argumente für Studiengebühren

  • Studiendauer: Studiengebühren ab einer bestimmten Semesteranzahl (oder auch ganz allgemein) veranlassen die Studenten und Studentinnen zu zielstrebigerem Studium. Ein früherer Studienabschluss kommt dem Einzelnen, seiner Familie und der Volkswirtschaft zugute. Langsame Studenten haben finanzielle Nachteile. Gebühren bewirken also einen finanziellen Anreiz, zügiger zu studieren und der Wirtschaft früher zur Verfügung zu stehen. Die Anreizwirkung von Studiengebühren muss sich aber nicht auf die Studiendauer beschränken. Es ist auch ein Einfluss auf die Gestaltung des Studienverlaufs (Wahl von Schwerpunkten, Besuch von Zusatzveranstaltungen etc.) zugunsten höherer Produktivität im späteren Arbeitsleben denkbar.
  • Finanzlage: Leere Kassen und Sparzwänge verstärken den Druck, nach alternativen Finanzierungsquellen für ein konkurrenzfähiges Hochschulangebot zu suchen. Studiengebühren führen zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen. Allerdings bergen zusätzliche Finanzquellen wie überall im subventionierten Bereich die Gefahr, dass auf notwendige Strukturveränderungen verzichtet wird, z.B. die Abschaffung des Beamtenstatus von Professoren, die Einführung von leistungsorientierten Entgeltsystemen für Professoren und die Verbesserung des Hochschulmanagements.
  • Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem wird ohne eine Finanzierung mit Studiengebühren von einer Minderheit wahrgenommen, aber von der Allgemeinheit finanziert. Demgegenüber steht ein Interesse der Allgemeinheit an einer hohen Akademikerquote (siehe weiter unten: Argumente der Gegner). Dabei ist fraglich, ob eine rein quantitative Fixierung auf eine hohe Akademikerquote hilfreich ist. Das Interesse der Allgemeinheit gilt letztlich den erbrachten Leistungen, sodass zumindest in einigen Bereichen/Fächern von einem gesellschaftlichen Wunsch nach einem "Mehr an Absolventen" auszugehen ist.
  • Soziale Gerechtigkeit: Befürworter von Studiengebühren führen häufig an, dass in Staaten mit einem Studiengebührensystem (USA, Großbritannien, Australien) mehr Kinder aus sozial schwächeren Schichten als in Deutschland studieren. Akademiker würden nach ihrem Studium tendenziell zu den Wohlhabenderen gehören, sodass eine Kostenbeteiligung an höherer Ausbildung gerecht wäre. Diese Auffassungen sind allerdings umstritten. So liegen die Gründe für mangelnde Chancengleichheit in Deutschland überwiegend im Schul- und Elternbereich. Internationale Statistiken sind nicht unbedingt vergleichbar, weil etwa in den USA auch Krankenschwestern einen High School-Abschluss benötigen. Auch ist zu berücksichtigen, dass in den genannten Ländern die Kinder der Unter- und Mittelschichten wesentlich härteren Ausleseverfahren unterworfen werden als Kinder der Oberschicht, was mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit nicht vereinbar ist. Auf die Lebensarbeitszeit gesehen haben zudem Nicht-Akademiker häufig eine bessere finanzielle Bilanz als Akademiker, etwa beim Erwerb von Rentenansprüchen. Statistisch wäre hier allenfalls von einer leichten Tendenz zu sprechen und bei der Gerechtigkeitsfrage auch die Verteilung des Einkommens zu beachten. Es sollte nicht sein, dass eine Gruppe relativ weniger überproportional verdienender Akademiker die Begründung für eine finanzielle Ausgleichsleistung aller Akademiker bildet. Hier wäre eine Kompensation für sehr hohe Einkommen mit Hilfe des Steuersystems (unabhängig von der akademischen Bildung) das sozial validere Instrument.
  • Steuersystem: Es wird auch angeführt, dass die gut verdienenden Akademiker nach dem Studium die Studiengebühren als Werbungskosten wirksamer von der Steuer absetzen können, als die weniger gut verdienenden. In Deutschland sind Studiengebühren aber derzeit nicht als Werbungskosten absetzbar. Andere überlegenswerte Modelle wären Studiengebühren gekoppelt mit zinsengünstigen Krediten, deren Rückzahlung nach einigen Berufsjahren beginnt.
  • Eigenverantwortung: Ein Studiensystem mit Gebühren regt die Studierenden zu mehr Verantwortung an, wenn es um Entscheidungen zwischen Studentenjobs oder intensivem Studium geht. Eigenverantwortung ist neben der fachlichen Ausbildung ein Wert, der von künftigen Akademikern und Managern erwartet wird.
  • Sozialprestige: in den Augen vieler Menschen zählt ein Hochschulstudium nicht unbedingt als volle Arbeit, und daher gilt mancher Student als "Sozialschmarotzer". Durch Studiengebühren würde sich diese Sichtweise der Realität anpassen und das Image der Studierenden gewinnen.
  • Vermeidung von Härten: In einem nachlaufenden System wären Gebühren zuzumuten, wenn sichergestellt würde, dass die Gebühren nicht den öffentlichen Haushalten sondern nur den Hochschulen zugute kommen und sofern nicht übergeordnete Gründe grundsätzlich gegen Studiengebühren sprechen. Das Modell nachlaufender Gebühren würde auch der oft angeführten sozialen Selektion dadurch begegnen, dass zumindest während des Studiums durch die Gebühren keine Liquiditätsenpässe entstünden, womit nicht gesagt sein soll, dass es dann gar keine soziale Selektion mehr gäbe.
  • Verbesserung der Lehrqualität: Hier wird neben dem Argument der höheren finanziellen Mittel (siehe oben) häufig auch das Konkurrenzprinzip als Begründung angeführt. Ein Student, der für sein Studium bezahlt, wird von der Hochschule mehr erwarten im Sinne einer Kunden-Lieferanten-Beziehung. Demgegenüber stehen bestimmte im Marketing bekannte Effekte ähnlich denen der für die Markenpositionierung von Parfums bekannten. Danach wird eine Hochschule schon aus dem Grunde an hohen Studiengebühren interessiert sein, weil damit auch ein hoher Prestige-Effekt verbunden ist. Der Student entscheidet sich weniger aufgrund der Qualität der Lehre als vielmehr wegen des Prestiges für eine bestimmte Hochschule. Der Wettbewerb erzeugt dann eine Spirale in Richtung immer höherer Studiengebühren, die jedoch - wie die Preise anderer Prestige-Güter auch - in ein Gleichgewicht münden können.
  • Privatisierung: Studiengebühren sind eine der Voraussetzungen, um einen von manchen befürworteten Bildungsmarkt zu schaffen und das heute in Europa meist staatliche Hochschulwesen zu privatisieren. Zu einer Privatisierung der Hochschulen gehört aber auch eine Aufhebung des Beamtenstatus der Professoren. Diese zwingende Voraussetzung wird von den Befürwortern meist übergangen.
  • Kontinuität familiären Einflusses: Der Einfluss der Eltern auf die Wahl des Studienfachs der Kinder wird von diesen oft als unzureichend empfunden. Durch die Einführung von Studiengebühren erhöht sich die finanzielle Abhängigkeit von der Familie, was den Eltern die Möglichkeit gibt, sich stärker in die Lebensplanung ihrer Kinder auch nach deren Volljährigkeit einzubringen. Da dieser Effekt die Undurchlässigkeit sozialer Schichten zusätzlich tradieren und zementieren kann und weil angehende Studierende als mündige Erwachsene diesen Einfluss möglicherweise ablehnen, sollte dieser Einfluss auch kritisch betrachtet werden.
  • Reiche Profitöre: Wer in Deutschland studiert, der gehört damit mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit später einmal zu den Besser- und Bestverdienern. Es ist eine soziale Ungerechtigkeit, dass die Armen über Steuern oder Abgaben ein Bildungssystem mitfinanzieren müssen, von dem ausgerechnet die Reichen profitieren, sie selbst aber nur wenig. Vielmehr wäre es sozial gerecht, jene zu belasten, die vom System am meisten profitieren, nämlich diejenigen, die später zu den Millionären oder zumindest Gutverdienern gehören. Ihnen ist es zuzumuten für ihre Bildung und damit für ihren späteren wahrscheinlichen Reichtum selbst zu zahlen, etwa indem sie sich einen Kleinkredit zur Finanzierung des Studiums aufnehmen, den sie mit dem ersten Gehalt schnell wieder zurückzahlen können.

Argumente für freiwillige Beiträge

  • Transparenz und Kontrolle: Von Studenten selbstverwaltete, freiwillige Beitragsmodelle fördern das Verantwortungsbewusstsein und die Bindung an die eigene Hochschule sowie die Akzeptanz auf individueller Ebene.
  • Akzeptanz: Studenten befürworten eigene Beiträge eher dann, wenn sie direkt und konkret Verbesserungen der eigenen Studienbedingungen spüren. Anreize für freiwilliges Engegement fördert die Akzeptanz. Zwang durch Studiengebühren mindert sie.
  • Emanzipation: Selbstverwaltete Beitragsmodelle fördern eine differenziertere Auseinandersetzung über Fragen zukünftiger Hochschulfinanzierung, über das zukünftige studentische Selbstverständnis - Konsument vs. Mitgestalter - und schwächen das öffentliche Zerrbild des "faulen Studentenpacks".
  • Wettbewerbsvorteil: Studenten, die eigene Fundraising-Aktivitäten zum Vorteil ihrer Studienbedingungen und ihrer Hochschule entwickeln, wirken positiv auf den Ruf ihrer Uni.
  • Beispiele: Die Studierendengesellschaft der Universität Witten-Herdecke e.V. und die Studentenstiftung Dresden - unternehmen selbst!beteiligen.

Alternativen zu Studiengebühren

Als Alternative zu Studiengebühren wird die Hebung der Qualität bei gleichbleibendem Budget gesehen. Dazu können Instrumente der Fakultätsentwicklung neben der Organisations- und Personalentwicklung betrachtet werden. Ziel ist es, die Arbeitsprozuesse in der Fakultät zu verbessern, ohne dafür einen Zahlenden Kunden einzuführen, denn der Financier des Bidlungsgutes Universitätsleistung ist der Staat. Dieser muss nach dieser Vorstellung insbesondere auf eine vergleichende Evaluierung von Fakultäten und Fachbereichen setzen, deren Qualitätsergebnisse z.B. in Form von Leistungspunkten in den Zeugnissen der Fakultäten niedergeschrieben werden kann als letztes Auditergebniss. Das erhöht also das Image von Fakultäten, wenn deren Auditierungspunkte (bespielsweise nach EFQM) in den Zeugnisvordrucken der Fakultäten Berückschtigung finden. Die Kundenbeziehung wird also nicht auf den Studierenden übertragen, sondern die Fakultät weisst in einem zu auditierenden Punktewert ihre Qualitätsprozesse nach und schreibt diese in die Abgangszeugnisse der Studierenden.

Siehe auch

allgemeine Informationen

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(politische) Meinungen/ Analysen

Gegenbewegungen