Polnische Verfassung

Verfassung in Polen
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Die polnische Verfassung (Konstytucja Rzeczypospolitej Polskiej) wurde am 2. April 1997 von Sejm und Senat (Nationalversammlung) verabschiedet und am 25. Mai 1997 vom polnischen Volk per Volksabstimmung angenommen. Sie ist seit dem 17. Oktober 1997 in Kraft.

Geschichte

Ihr Vorgänger waren die Verfassung von 1952 und die „Kleine Verfassung“ von 1992. Letztere ermöglichte ein ordnungsgemäßes Funktionieren des polnischen Staates in der Zeit zwischen 1990 und 1997.

In Polen entstand am 3. Mai 1791 die erste Verfassung in Europa; das ist bis heute ein polnischer Feiertag.

Inhalt

Die polnische Verfassung besteht aus dreizehn Kapiteln und 243 Artikeln.

In der Präambel wird in einer Kompromisslösung zwischen einem Gottesbezug und den Bevölkerungsteilen, die die demokratischen Werte aus anderen Quellen herleiten, geschlossen.

In den 13 folgenden Kapiteln werden die Republik, die Grundrechte und -pflichten, die Rechtsquellen, die Staatsorgane (Sejm und Senat, Präsident, Ministerrat), die territoriale Selbstverwaltung, die Judikative, die übrigen Verfassungsorgane (Ombudsman, etc.), die Finanzverfassung, der außerordentliche Zustand und die Verfassungsänderungen sowie Referenden definiert. Diese Verfassung folgt der parlamentarischen Tradition der März-Verfassung von 1921, in der der Sejm und Senat der Souverän sind.

Besondere Aufmerksamkeit ist dem zweiten Kapitel zu widmen. Die polnische Verfassung garantiert die Wahrung aller Rechte, die standardgemäß in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Diese umfassen die Grundfreiheiten und persönliche, politische wirtschaftliche, soziale und kulturelle Freiheiten und Rechte.

Im vierten Kapitel werden die Kompetenzen der polnischen Parlamentskammern, Sejm und Senat, verankert. Im Kapitel sechs und sieben befinden sich detaillierte Vorschriften über die Stellung des polnischen Staatspräsidenten und der polnischen Regierung.