Die letzten drei Absätze haben mit Makeltheorie nichts zu tun, sie sollten hier entfernt werden. Makeltheorie meint Makel im Sinne von Fehler. Maklerrecht hat damit nichts zu tun. Der erste Absatz müsste wohl von einem Strafrechtler noch etwas ausgebaut werden. --wau 01:55, 9. Mär 2004 (CET)