Eine Haltestelle ist ein Ort auf einer Linie des Öffentlichen Personenverkehrs, an dem das Fahrzeug planmäßig oder gewöhnlich anhält, um Passagieren das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen.

Der Begriff Haltestelle wird vor allem für kleinere Anlagen im städtischen oder regionalen Nahverkehr (Omnibus, Oberleitungsbus und Straßenbahn) verwendet, aber auch für Taxis, größere Anlagen im Schienenverkehr heißen Bahnhof oder Station, im Straßenverkehr Busbahnhof. Kreuzungspunkte vieler Verkehrslinien an zentralen Plätzen heißen Knotenpunkte oder Verkehrsknoten. Die alltagssprachliche Verwendung dieser Begriffe weicht teilweise von amtlichen Definitionen ab.
Eisenbahnverkehr
In Österreich, der Schweiz und Südtirol wird der Begriff „Haltestelle“ im Eisenbahnbetrieb ähnlich wie im Bus- oder Straßenbahnverkehr für eine einfache Ein- und Aussteigestation ohne Weichen verwendet.
In Deutschland heißt eine solche Station Haltepunkt. Eine „Haltestelle“ ist hier rechtlich definiert als ein Haltepunkt, der mit einer Abzweigstelle, Anschlussstelle oder Ausweichanschlusstelle örtlich verbunden ist (§ 4 Abs. 9 EBO).
Bus- und Straßenbahnverkehr
Im Straßenbereich ist eine Haltestelle in Deutschland eine mit dem Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung (StVO) markierte Einrichtung im Straßenverkehrsnetz, an dem ein öffentliches Verkehrsmittel fahrplanmäßig (unaufgefordert oder als Bedarfshalt) oder auf Anforderung hält. Jeweils 15 Meter vor und hinter dem Verkehrszeichen besteht Parkverbot.
Verkehrstechnisch handelt es sich um einen Verknüpfungspunkt zwischen ÖPNV und Fußverkehr.
Eine innovative Ausnahme stellen die „Haltestellen“ des Pedibus („Schulbus zu Fuß“) dar, an denen kein Fahrzeug hält, sondern Schulkinder sich zu festgelegten Zeiten sammeln, um gemeinsam entlang einer festgelegte Route zur Schule zu gehen.
Bauweise
Moderne Haltestellen sind behindertengerecht ausgeführt. Beim Ein- und Aussteigen ist keine Stufe zu überwinden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bushaltebucht (auch Bushaltestellenbucht):
- Hierbei handelt es sich um eine Fahrbahnaufweitung, bei der der Bus nicht auf der Fahrbahn, sondern im Straßenseitenraum anhält. Das Ein- und Aussteigen erfolgt ohne die Behinderung des fließenden Verkehrs.
- Konventionelle Haltestelleninsel:
- Die Fußgänger müssen zum Erreichen der Insel die Fahrbahn überqueren, was unter Umständen Ampeln und Absperrgitter an der Bahnsteigrückseite erfordert.
- Kaphaltestellen:
- Der Gehweg ist bis an die Gleise vorgezogen bzw. die Gleise sind an diesen verschwenkt. Dies ist die sicherste Haltestellenform, da ein- und aussteigende Fahrgäste keine Fahrbahnen überqueren müssen.
- Überfahrbare Kaphaltestelle/überfahrbares Haltestellenkap:
- Die sich zwischen Gleis und Gehweg befindliche Fahrbahn wird angehoben, so dass ein niveaufreier Übergang vom Gehweg zum Fahrzeug entsteht. Oft wird im Haltestellen- und/oder Rampenbereich der Fahrbahnbelag im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Haltestelle und einer Geschwindigkeitsreduzierung gewählt. Wird eine Ampel zur Sicherung des Fahrgastwechsels gegen den übrigen Straßenverkehr verwendet, wird auch von einer dynamischen Haltestelle (Zeitinsel) gesprochen
Überdachte Haltestellen werden auch unter den Begriff Wartehallen und dem Oberbegriff Stadtmöbel oder street furniture geführt. In größeren Städten befinden sich an vielen Haltestellen Fahrkartenautomaten. Auch ein Fahrplan und Informationstafeln zum Betrieb an der Haltestelle sind dort in der Regel angebracht, so dass sich potentielle Fahrgäste über Netz, Tarife sowie die An- und Abfahrzeiten der dort haltenden Verkehrsmittel informieren können. Doch auch Vandalismus zeigt sich besonders oft an Haltestellen und führt oft zu erheblichen Schäden. Wartehäuschen von Haltestellen werden oft über Plakatwerbung finanziert.
Bedarfshaltestellen werden nur nach Anforderung angefahren – Terminals mit Benutzerschnittstellen erlauben auch Personen ohne Telefon eine Fahrt anzumelden. Die Terminals können mit Lichtstrom oder photovoltaisch versorgt werden. Die Benutzerschnittstelle besteht aus vandalenresistenten alphanumerischen oder Grafik-Displays und einem oder mehreren Druckknöpfen (Tasten). In einigen Ländern (so z.B. in den Niederlanden) werden Bedarfshaltestellen mitunter an Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen eingerichtet. In diesem Fall betätigt der wartende Fahrgast einen Schalter im Haltestellenbereich, der wiederum ein Signal einige hundert Meter vor der Haltestelle ansteuert. Durch dieses Signal wird dem Busfahrer mitgeteilt, dass an der nächsten Haltestelle Fahrgäste zusteigen möchten und er die Geschwindigkeit zu reduzieren sowie die (in der Regel in einer Haltebucht, ähnlich einem Autobahnparkplatz, abseits der Autobahn liegende) nächste Haltestelle anzufahren hat.
Doppelhaltestellen können von zwei oder mehr Fahrzeugen angefahren werden. Dadurch wird das wechselseitige Umsteigen möglich, erfordert aber lange Wege, wenn mehr als zwei Fahrzeuge halten. Früher war hierfür in Deutschland ein Schild mit zwei H im Kreis des Haltestellenschildes üblich
Liegen Haltestellen von Bus oder Straßenbahn direkt an der Straße, greifen besondere Verkehrsvorschriften für alle Fahrzeuge, insbesondere beim Vorbeifahren und Parken.
Bushaltestellen § 20 StVO 1. Der Bus steht mit Warnblinklicht = Schrittgeschwindigkeit mit 4-7 KM/h 2. Der Bus fährt mit Warnblicklicht = Überholen verboten 3. Der Bus steht ohne Warnblinklicht = vorsichtig vorbeifahren, also verkehrssichere angepasste Geschwindigkeit, will heißen nur so schnell, dass wir beim Auftauchen von Personen in jedem Fall noch anhalten können. 4. Auch immer für den Gegenverkehr gilt: Schrittgeschwindigkeit und vorsichtig vorbeifahren! Die Schrittgeschwindigkeit ist nicht erforderlich, wenn es eine Mittelinsel oder eine bauliche Trennung (Leitplanke) gibt. 5. Wie fahren wir Schrittgeschwindigkeit? Den ersten Gang und nur Standgas ergibt bei den meisten Fahrzeugen eine Geschwindigkeit welche annähert im geforderten Bereich liegt. Wenn der rechte Fuß nicht für das Gas benötigt wird, können beide Füße bremsbereit vor Bremse und Kupplung stehen, das würde den Anhalteweg verkürzen. Bei Führerschein fällt man durch die Prüfung, wenn 20 KM/h überschritten wird (interne Regelung beim TÜV). 6. Probleme: die Wahrnehmung der Signale, wie Warnblinklicht, weil diese oft weit aus dem Sichtfeld (besonders als Gegenverkehr) der Menschen liegen. Gegenmittel Busse immer bewusst in Augenschein nehmen und so lange beobachten, bis die Vorschrift nicht mehr greift, also erledigt ist. 7. Bus anfahren lassen, wenn der Bus links blinkt, ist dem Bus das Anfahren zu ermöglichen. 8. Problem 1: der Busfahrer setzt den Blinker und fährt einfach sofort los. Hier wird die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt. 9. Problem 2: der Bus steht mit Warnblinklicht, der Busfahrer schaltet das Warnblinklicht aus und glaubt der neben dem Bus fahrenden Fahrzeuglenker muss wissen, dass es jetzt der Blinker ist. Falsch gedacht! Vielen Busfahrern ist das nicht bewusst! Anm. hier hat der Gesetzgeber geschlammt und keine klare Reglung getroffen. 10. Geregelt in der StVO § 20. 11. Die Darstellung gibt die wichtigsten Punkte wieder und verzichtet so weit möglich auf unnötiges Wortbeiwerk. Copyright: Franz Szymanski – Dortmund. Fehler entdeckt oder anderer Meinung? – szyVorfahrt@web.de
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Österreichisches Haltestellenschild
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Straßenbahnhaltestelle in Wien
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Bushaltestelle des Regionalverkehrs in Belgien
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Bushaltestelle mit Wartehäuschen in DDR-Bauweise
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Aufwendig gestaltete Haltestelle in Erkelenz
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Ländliches Ein-Personen-Wartehaus mit Solarleuchte in Westkapelle (NL)
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Einfachste Bauweise: Einzelnes Haltestellenschild (Ilmenau)
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Busbahnhof des Schweizer Regionalverkehrs (Postauto) in Chur