Titularnation

Volk, dessen Bezeichnung den Namen eines Staates prägt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2010 um 16:44 Uhr durch Luckas-bot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Ergänze: lt:Titulinė nacija). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Titularnation eines Staates wird eine Nation bezeichnet, von deren Namen sich die Bezeichnung des Staates und dessen Staatsbürger ableitet.

So sind z. B. Spanier und Franzosen ebenso wie Letten und Kasachen eigenständige Völker und Titularnationen zugleich. In einigen autonomen Gebieten und Republiken Russlands (und Chinas) sind die jeweiligen Titularnationen nicht die Mehrheitsbevölkerung, faktisch wird die namensgebende Minderheit trotz Autonomie von einer russischen Mehrheit (bzw. der Titularnation der übergeordneten Russischen Föderation) assimiliert.

Nationalitätenkonflikte ergeben sich, wenn Staatsvolk und Titularnation gleichgesetzt werden, die nicht namensgebenden Minderheiten also nicht als solche anerkannt werden und zur Assimilation gezwungen werden sollen, so z. B. in Zwischeneuropa zwischen beiden Weltkriegen, aber auch in Spanien (zur Zeit Francos), in Rumänien und Bulgarien während des Kalten Krieges, in Griechenland, in der Türkei, China, Vietnam, Georgien und einigen afrikanischen Staaten mit kolonialem Teilungs- und Grenzziehungserbe.

Literatur

  • Detlev Wahl: Lexikon der Völker Europas und des Kaukasus. 1. Auflage. Meridian-Verlag, Rostock 1999, ISBN 978-3934121003.