Interessenverband

auf Dauer angelegte Personenvereinigung mit dem Ziel, den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln zu beeinflussen
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Der Interessenverband ist eine auf formale Strukturen gegründeter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften, juristischen Personen. Ziel dieser Vereinigung ist die Bündelung und Regelung der gleich gerichteten oder ähnlichen Interessen, sowie deren Vertretung gegenüber anderen. Hierfür bedient er sich der Veröffentlichung und der direkten Einflussnahme. Bei der direkten Einflussnahme wird Druck durch Vertreter des Interessenverbandes (Lobby) auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft ausgeübt. Sofern die Interessenverbände auf die Gesetzgebung u.a. politische Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, Interessenverbände zu gründen. Diese unterstehen dem Vereinigungsrecht und Koalitionsrecht. Sie sind in Deutschland im Grundgesetz (Artikel 9, Abs.1) geschützt.

Arten von Interessenverbänden

(siehe auch Dachverbände)


Literatur

  • Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die stille Macht. Lobbyismus in Deutschland Westdeutscher Verlag 2003. ISBN 3-531-14132-5
  • Steffen Dagger, Christoph Greiner, Kirsten Leinert, Nadine Meliss, Anne Menzel (Hrsg.): Politikberatung in Deutschland, Verlag für Sozialwissenschaften 2004, ISBN 3-531-14464-2 (Mit Beiträgen von Angela Merkel, Wolfgang Gerhardt, Peter Radunski, Wolf-Dieter Zumpfort, Gunnar Bender, Wigan Salazaar, Marco Althaus etc.)
  • Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten ISBN 3899810058

Siehe auch

Interessengruppe, Interessenvertretung, Lobbying, Politikberatung, Denkfabrik