Verstaatlichung
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Verstaatlichung ist die Enteignung von Privatbesitz zugunsten des Staates.
Staaten eigneten sich Privatbesitz in der Geschichte meist mit der Begründung an, lebenswichtige Güter der Kontrolle der Allgemeinheit unterwerfen zu müssen, um damit das Gemeinwohl zu fördern.
Oft dient dieses Argument nur als Vorwand, andererseits sind Enteignungen zur Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen in allen Staaten üblich und akzeptiert.
Kennzeichen legaler Verstaatlichung sind die gesetzeskonforme Abwägung von Privat- und Allgemeininteressen, die angemessene Entschädigung des oder der Enteigneten sowie die unabhängige gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen.
Zahlreiche historische Beispiele belegen indes, dass die Verstaatlichung immer wieder hauptsächlich der Erweiterung und Festigung der politisch-wirtschaftlichen Machtbasis der staatstragenden Gruppierungen beziehungsweise der Ausschaltung ihrer Konkurrenten diente.
Notorisch ist die Praxis, strategisch wichtige Rohstoffquellen oder Schlüsselindustrien eines Landes zu verstaatlichen, um einen vorher erfolgten politischen Machtwechsel abzusichern.
Verstaatlichungen mit besonderen Auswirkungen waren zum Beispiel:
1. Bereits in Zeiten der Republik war es im antiken Rom Politik einzelner Machthaber wie z.B. Marius_Sulla, politische Gegner auf so genannte Proskriptionslisten zu setzen, womit diese 'vogelfrei' waren und ihr Besitz dem Staat verfiel. Diese Vorgehensweise war später auch im Kaiserreich beliebt, insbesondere weil die Person des Kaisers und der Staat gleichgesetzt waren und Verstaatlichungen somit unmittelbar dem Imperator persönlich zugute kamen.
2. Die schrittweise durchgeführte komplette Verstaatlichung des gesamten Privateigentums an industriellen und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln in der Sowjetunion führte zunächst zu wirtschaftlichem Chaos und Hungersnöten, die Aufrechterhaltung der totalen Staatswirtschaft war in der Folge nur noch durch das stalinistische Zwangs- und Terrorsystem möglich. Sie führte letztlich zum politisch-wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gesellschaft.
3. An der kriminellen Aneignung des jüdischen Privatbesitz unter dem Nationalsozialismus in Deutschland war der Staat als Profiteur maßgeblich beteiligt. Diese so genannte 'Arisierung' kann daher zum Teil als besondere Form der Verstaatlichung angesehen werden.
Bekannte Beispiele für die legale Verstaatlichung von Privateigentum sind:
1. Die Enteignung von landwirtschaftlichem Grundbesitz in Bayern zum Zweck des Baus des Rhein-Main-Donau-Kanals.
2. Die Verstaatlichung der Kupferminen in Chile unter Präsident Salvador Allende war legal, führte aber in der Gegenreaktion zum brutalen Putsch des Generals Pinochet. Ob der Putsch durch die Unterlassung der ideologisch motivierten und wirtschaftlich weitgehend wohl sinnlosen Verstaatlichung hätte verhindert werden können, bleibt allerdings dahingestellt.