Der Begriff Börde (v. althochdt.: giburida Gerichtsbezirk; was einem zukommt) bezeichnet ein flaches und baumarmes Land mit fruchtbaren Lößboden.
Man unterscheidet
Der Begriff Börde (v. althochdt.: giburida Gerichtsbezirk; was einem zukommt) bezeichnet ein flaches und baumarmes Land mit fruchtbaren Lößboden.
Man unterscheidet