Professor (von lat. profiteri, öffentlich bekennen, vortragen) ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Im Fall der Ehrenprofessur und der außerplanmäßigen Professur handelt es sich um einen Titel. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht.
Professoren in Deutschland
In Deutschland unterscheidet man an Universitäten:
- (in der Regel beamtete) Universitätsprofessoren (Berufs- oder Dienstbezeichnung);
- Honorarprofessoren (von lat. honorarius 'ehrenhalber'): das sind nebenamtliche Hochschullehrer, die hauptberuflich außerhalb einer Hochschule tätig sind. Es handelt sich hier um einen Titel, der im Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit aufgrund besonderer Qualifikationen und Verdienste verliehen wird. Entgegen landläufiger Annahmen erhält der Honorarprofessor nicht unbedingt ein Honorar für seine Lehrtätigkeit.
- außerplanmäßige (apl.) Professoren: das sind Professoren, die ebenfalls keine Professorenstelle (nach dem Stellenplan) inne haben und dennoch als Hochschullehrer (zum Teil unentgeltlich als Privatdozenten) tätig sind. Es handelt sich um einen Titel, der in der Regel an verdiente Privatdozenten verliehen wird.
- auf Zeit beamtete oder angestellte Juniorprofessoren (Dienstbezeichnung): das sind Nachwuchswissenschaftler, die sich zur Berufung auf eine Professur qualifizieren sollen.
- Professor h.c. (Abk. für lat. honoris causa 'ehrenhalber'). Dieser Titel wird für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste verliehen.
Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet.
Darüber hinaus gibt es:
- Professoren an Fachhochschulen und Berufsakademien(Berufs- oder Dienstbezeichnung);
Einstellungsvoraussetzungen
Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor ist in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre, die auch durch die Tätigkeit als Juniorprofessor erbracht werden kann; an wissenschaftlichen Hochschulen ist in der Mehrzahl der Fachbereiche die Promotion erforderlich.
In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.
Beispiele
- Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans Müller
- Prof. Dr. rer. pol. Werner Wiesel
Weblinks
- Hochschulrahmengesetz, http://www.forum.uni-kassel.de/hsr/hrg/hrg98.shtml
- Professor an Hochschulen, http://www.paedagoge.de/bildung/ausbildung/prof.html