Bayern

Land der Bundesrepublik Deutschland
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Landesflagge
Flagge von Bayern
Das Große Bayerische Staatswappen
Wappen
Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.549,32 km²
Einwohner: 12.401.000 (08/2003)
Bevölkerungsdichte: 164 Einwohner/km²
Schulden: 2.732 € pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt: 33,8 Mrd. € (2002)
ISO 3166-2: DE-BY
Homepage: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 17.6.1993)
Regierende Partei: CSU
Sitzverteilung im Landtag
(180 Sitze):
CSU 124
SPD 41
B90/Grüne 15
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Bundesland Bayern in Deutschland


Der Freistaat Bayern liegt im Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich.

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Geschichte Bayerns und Königreich Bayern


Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I. für die antike griechische Kultur.


Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten

Politik

In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber.

Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung: CSU 124 Sitze, SPD 41 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Verfassung notwendig.

Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpäsidenten elf Staatsminister an:

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist seit dem 1. Januar 2000 ein parlamentarisches Einkammernsystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident

Wahlrecht

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Verwaltungsgliederung

Regierungsbezirke

Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.

Landkreise

 
Kreiskarte: Bayern

Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg
  2. Altötting
  3. Amberg-Sulzbach
  4. Ansbach
  5. Aschaffenburg
  6. Augsburg
  7. Bad Kissingen
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen
  9. Bamberg
  10. Bayreuth
  11. Berchtesgadener Land
  12. Cham
  13. Coburg
  14. Dachau
  15. Deggendorf
  16. Dillingen
  17. Dingolfing-Landau
  18. Donau-Ries
  19. Ebersberg
  20. Eichstätt
  21. Erding
  22. Erlangen-Höchstadt
  23. Forchheim
  24. Freising
  1. Freyung-Grafenau
  2. Fürstenfeldbruck
  3. Fürth
  4. Garmisch-Partenkirchen
  5. Günzburg
  6. Haßberge
  7. Hof
  8. Kelheim
  9. Kitzingen
  10. Kronach
  11. Kulmbach
  12. Landsberg am Lech
  13. Landshut
  14. Lichtenfels
  15. Lindau (Bodensee)
  16. Main-Spessart
  17. Miesbach
  18. Miltenberg
  19. Mühldorf am Inn
  20. München
  21. Neuburg-Schrobenhausen
  22. Neumarkt in der Oberpfalz
  23. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
  24. Neustadt an der Waldnaab
  1. Neu-Ulm
  2. Nürnberger Land
  3. Oberallgäu
  4. Ostallgäu
  5. Passau
  6. Pfaffenhofen an der Ilm
  7. Regen
  8. Regensburg
  9. Rhön-Grabfeld
  10. Rosenheim
  11. Roth
  12. Rottal-Inn
  13. Schwandorf
  14. Schweinfurt
  15. Starnberg
  16. Straubing Bogen
  17. Tirschenreuth
  18. Traunstein
  19. Unterallgäu
  20. Weilheim-Schongau
  21. Weißenburg-Gunzenhausen
  22. Wunsiedel im Fichtelgebirge
  23. Würzburg

Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg
  2. Ansbach
  3. Aschaffenburg
  4. Augsburg
  5. Bamberg
  6. Bayreuth
  7. Coburg
  8. Erlangen
  9. Fürth
  1. Hof
  2. Ingolstadt
  3. Kaufbeuren
  4. Kempten (Allgäu)
  5. Landshut
  6. Memmingen
  7. München
  8. Nürnberg
  9. Passau
  1. Regensburg
  2. Rosenheim
  3. Schwabach
  4. Schweinfurt
  5. Straubing
  6. Weiden in der Oberpfalz
  7. Würzburg

Städte und Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden. Dazu gibt es noch 245 gemeindefreie Gebiete. Diese sind in der Regel unbewohnt.
siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland. Die Arbeitslosenzahl betrug im Februar 2003 8,0 Prozent.

Geographie

Bayern liegt in Süddeutschland.

Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern

Sprache

siehe: Dialekte in Bayern

Landeshymne

siehe: Bayernhymne

Deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

siehe auch seltene und endemische Tiere Deutschlands