Obligation ist ein Ausdruck in der Rechtsprechung, der auf Schweizer Gesetzgebung basiert. Die Obligation ist eine Verpflichtung, die nach Schweizer Obligationenrecht (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuches) aus drei "Handlungen" entstehen kann:
- durch übereinstimmende Willensäusserung (Vertrag)
- durch unerlaubte Handlung (Haftung)
- aus ungerechtfertigter Bereicherung (Rückforderung/Rückerstattung)
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Schweizer Obligationenrecht (komplett in HTML oder PDF)
Andere Bedeutung des Wortes "Obligation": Siehe Verzinslichte Wertpapiere
Siehe: Obligationenrecht