Das Lied der Deutschen

patriotisches deutsches Lied, Nationalhymne von Deutschland
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Das Lied der Deutschen, auch genannt das Deutschlandlied und seltener Hoffmann-Haydn'sches Lied, ist die Nationalhymne Deutschlands. Der Text des Liedes wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland gedichtet und am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zu Zeiten der Napoleonischen Kriege, als „Kaiserhymne” (Gott erhalte Franz den Kaiser) für Kaiser Franz II. verfasst hatte. Genauer handelt es sich um den dritten Satz des sogenannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente. (siehe Österreichische Kaiserhymnen)

Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde später nur noch die dritte Liedstrophe gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zum bundesdeutschen Grundgesetz 1990 wurde die dritte Strophe des Deutschlandlieds durch einen Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne erklärt.

Text

Hintergrund

 
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext 1841 verfasste, bestand Deutschland aus vielen größeren und kleineren Staaten, deren Herrscherhäuser sich neun Jahre nach Auflösung des mittelalterlichen deutschen Reiches (HRR) 1815 zu einem lockeren Bund der deutschen Staaten (Deutscher Bund) wieder zusammengeschlossen hatten. Die Sehnsucht der Menschen nach nationaler Einheit drückte Fallersleben mit der Liedzeile der ersten Strophe aus: "Deutschland, Deutschland über alles" (daher: "Deutschlandlied"). Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit für das deutschsprachige Land (Deutschland) allen anderen Zielen vorgezogen werden sollte. Damit einhergehend wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen beschworen. Die erste Liedstrophe wurde insbesondere in der Nationalsozialistischen Zeit von den Machthabern bewusst uminterpretiert und für ihre Zwecke missbraucht.

Deutschland, also das damals besungene Land der deutschsprachigen Menschen, wird im Lied beschrieben als: "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt". Das Land war begrenzt von vier Flüssen, die bestimmte historische Siedlungsgrenzen der deutschsprachigen Volksgruppen markierten und Grenzgewässer des Deutschen Bundes waren: Die Memel war Preußens Nordgrenze zu Litauen, die Maas die Westgrenze des Fürstentums Limburg, die Etsch floss durch Südtirol, der Belt bildete die deutsche Siedlungsgrenze im Norden. Erst mit dem Versailler Vertrag von 1919 änderte sich die geografische Situation des Nationalstaats, was die deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen jedoch (noch) nicht aus ihren angestammten Siedlungsgebieten riss.

Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann vom Preislied des Minnesängers Walther von der Vogelweide inspirieren.

Text des "Liedes der Deutschen"

1.Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt.
|: Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt! :|
2.Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang.
|: Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang! :|
3.Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand;
|: Blüh' im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland! :|


Text der gegenwärtigen Deutschen Nationalhymne ist nur die dritte Strophe.



1921 schrieb Albert Matthai in Anlehnung an den verlorenen 1. Weltkrieg eine Ergänzung, die bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts vor allem in Kreisen der alten kaiserlichen Reichswehr und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „4. Strophe“ bezeichnet wurde; sie war nie Bestandteil der Nationalhymne.

Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe
Zeigen ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen
Von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht. :|

Melodie

 
Joseph Haydn

Die Melodie des Liedes wurde von Joseph Haydn 1797 auf den Text "Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!" komponiert, die Textfassung stammt von Lorenz Leopold Haschka. Haydn soll Teile der kroatischen Volksweise "Stal se jesem" verwendet haben. Haydn verwendete noch im selben Jahr die gleiche Melodie für einen Variationen-Satz in seinem Streichquartett op. 76 Nr. 3, Hob. III:77, das unter der Bezeichnung "Kaiserquartett" in die Musikgeschichte einging. Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als "Kaiserhymne" bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem "Kaiserlied" der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde, das ab 1854 auf den Text: "Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land! ..." von Johann Gabriel Seidl gesungen wurde.

Geschichte der deutschen Nationalhymne

Kaiserreich – Weimarer Republik – Drittes Reich

Als 1871 das kleindeutsche Kaiserreich entstand, wurde das Lied "Heil dir im Siegerkranz" zur Nationalhymne; die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne "God Save the King/Queen". Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Fallersleben-Lied – auch das Lied "Die Wacht am Rhein" als Hymne beliebt. Keine der beiden Hymnen war allerdings beschlossen, es gab keine offizielle Hymne. Erst in der Weimarer Republik am 11. August 1922 wurde das Lied der Deutschen wieder eine Nationalhymne und blieb es auch (umgedeutet) im Dritten Reich. Nach 1933 wurden die zweite und dritte Strophe nicht mehr gesungen, an ihre Stelle trat das Horst-Wessel-Lied als eine Art inoffizielle Nationalhymne. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen das Deutschlandlied mit allen drei Strophen. Später wurde dieses Verbot aufgehoben (siehe Bundesrepublik Deutschland nach 1990).

Bundesrepublik Deutschland

Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben wurde, war das Lied der Deutschen lediglich aufgrund mehrerer Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung als Nationalhymne angenommen worden.

Bei der Republikgründung legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest; bei der konstituierenden Sitzung des ersten Bundestages sangen die Abgeordneten Ludwig Uhlands Lied Ich hab mich ergeben, Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach das Lied von Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne eingesetzt. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen. Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, "das Hoffmann-Haydn'sche Lied" als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe zu singen und Heuss' Antwort erhoben das Lied der Deutschen de facto zur Nationalhymne.

Nationalhymne der DDR

Die Hymne der DDR (ab 1949) wurde das von Johannes R. Becher/Hanns Eisler erschaffene Lied "Auferstanden aus Ruinen". Als Textvariante stand auch Bertolt Brechts Kinderhymne ("Anmut sparet nicht noch Mühe") zur Verfügung. Beide Texte folgten dem Versmaß der "Kaiserhymne", weil sie zunächst auf Haydns Melodie gedichtet wurden.

Bundesrepublik Deutschland nach 1990

Nach der deutschen Wiedervereinigung (Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland) erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwechsel die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne. Allerdings gilt weiterhin keine formelle Nationalhymne, da hierüber in keinem Gesetz oder rechtsgültigem Dokument entschieden wurde; es gibt auch keine parlamentarische Abstimmung hierüber. In der Bundesrepublik Deutschland hatte man sich für den Auftritt zu den Olympischen Spielen 1952 für das Deutschlandlied entschieden und bestimmte die dritte Textstrophe. Allerdings wurde der vorgenannte Briefwechsel offiziell veröffentlicht (Amtsblatt) und daher war das Lied der Deutschen mit all seinen Strophen als Nationalhymne festgelegt, mit der Maßgabe, dass bei offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe zu singen sei. 1991 gab es dann den ähnlichen Briefwechsel bezüglich der dritten Strophe. Ein Verbot der ersten beiden Strophen gab es allerdings nie.

Rechtlicher Schutz der bundesdeutschen Nationalhymne

Künstler, Komödianten, aber auch politisch andersdenkende Autoren schreiben immer wieder Alternativtexte oder so genannte Ergänzungen zur Nationalhymne. Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe der Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Dabei muss allerdings jeweils das staatliche Interesse am Schutz der Verfassungswerte und Staatsehre abgewogen werden mit den Freiheitsrechten des Einzelnen. Nachdichtungen der Nationalhymne sind vom Grundsatz her geschützt durch die Kunstfreiheit des Art. 5 III Grundgesetz. Eine Bestrafung ist daher nicht alleine deswegen möglich, weil ggf. harsche – auch unsachliche – Kritik am Staatswesen geübt wird.
Siehe dazu unter Weblinks den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.März 1990, Aktenzeichen 1 BvR 1215/87.

Siehe auch