Diskriminierung

Verhalten gegenüber einer bestimmten Gruppe von Menschen
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Der Begriff Diskriminierung (v. lat.: discriminare = trennen) bezeichnet:

  • in der Technik die Abgrenzung von Messwerten oder Einstellungen (z. B. in der Funktechnik)
  • in den Wirtschaftswissenschaften die Differenzierung der Preise für verschiedene Kundengruppen (siehe Preisdiskriminierung)
  • im Allgemeinen die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppen innerhalb eines Ganzen.

Soziale Diskriminierung

Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Menschen, nichtmenschlichen Tieren oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht, Spezies, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen und kann als ein Ausdruck von Intoleranz und dem Vorherrschen von Vorurteilen betrachtet werden.

Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.

Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der Religionsausübung in der Schule.

Positive Diskriminierung

Unter positiver Diskriminierung (engl. affirmative action) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen (Nachteilsausgleich: z.B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Schwarze in den USA). Diese positive Form der Diskriminierung ist umstritten, da sie mindestens eine formale Benachteiligung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfasst.

Rolle des Staates

In den meisten Staaten der Neuzeit wird es als eine der Grundaufgaben des Staates betrachtet, seine Bürger beziehungsweise Einwohner vor Diskriminierung zu schützen, weswegen Gesetze zur Vermeidung von Diskriminierung bestehen. Auf der Grundlage relativ weit gehender entsprechender europarechtlicher Vorgaben (vgl. unten: WEB-Link), die allerdings bislang nur sehr unzureichend in deutsches Recht umgesetzt sind, bestehen in der Bundesrepublik Deutschland vor allem im Bereich des Arbeitsrechts verschiedene Anti-Diskriminierungsbestimmungen (vor allem bei Benachteiligungen wegen des Geschlechts und wegen bestehender Behinderung). Am 14. Dezember 2004 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskiminierungsbestimmungen eingebracht (vgl. Text des Gesetzentwurfs auf der Homepage der Fraktion der Grünen). Der Bundesrat hat wegen dieses Gesetzes am 08. Juli 2005 den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Damit dürfte das Gesetzgebungsvorhaben in der laufenden Legislaturperiode gescheitert sein.

Dennoch kommt Diskriminierung in allen Staaten in den unterschiedlichsten Formen vor.

In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesen Fälle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf. Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:

Das Gegenteil von Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:

  • Integrationsklassen für behinderte Kinder an "normalen" Schulen.
  • Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
  • Anlegen von behindertengerechten Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m.
  • Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
  • Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.

Siehe auch