Monarchie
Die Monarchie (über französisch monarchie aus griechisch μοναρχία, monarchía - Alleinherrschaft) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der eine Einzelperson eine oft von einem Gott abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das dem Herrscher als Sohn des Himmels (Pinyin: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie.
Siehe zur Geschichte auch König.
Wahlmonarchie und Erbmonarchie
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2004) sind es noch Malaysia, der Vatikanstaat und formal auch noch das Fürstentum Andorra.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre »Häuptlinge«, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines "Häuptlings" wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das »Königsheil« verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vor-feudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine fragwürdige Allianz zwischen Kirche und Macht. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft »von Gottes Gnaden«. Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Formen der Monarchie
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: der Staat bin ich) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2004) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten.
Konstitutionelle Monarchie
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das kaiserliche Deutschland 1871 bis 1918 (Semiabsolutistisch) bzw. Liechtenstein heute.
Parlamentarische Monarchie
Die Parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der Konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch zusätzlich zur Bindung durch die Verfassung de facto keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr nimmt (mit wenigen Ausnahmen). Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure immer noch ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen jedoch zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. Ältestes Beispiel ist hierfür Großbritannien, aber auch im Commonwealth in Australien, Neuseeland oder Kanada, in Europa auch in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien ist diese Staatsform anzutreffen.
Arten gegenwärtiger Monarchien
Mit dem Stand 2004 gibt es
- 1 Kaiserreich: Japan
- 33 Königreiche:
- Antigua und Barbuda*
- Australien*
- Bahamas*
- Barbados*
- Belgien
- Belize*
- Bhutan
- Dänemark
- Grenada*
- Großbritannien
- Jamaica*
- Jordanien
- Kambodscha
- Kanada*
- Lesotho
- Malaysien (offizieller Titel lautet: Yang di-Pertuan Agong, dt.: Oberster Herrscher)
- Marokko
- Nepal
- Neuseeland*
- Niederlande
- Norwegen
- Papua Neuguinea*
- Saint Kitts und Nevis*
- Saint Lucia*
- Saint Vincent und die Grenadinen*
- Salomonen*
- Saudi Arabien
- Schweden
- Spanien
- Swasiland
- Thailand
- Tonga
- Tuvalu*
- 1 Großherzogtum:
- 3 Fürstentümer:
- Andorra (offizieller Titel der beiden Staatsoberhäupter: Co-Fürst)
- Liechtenstein
- Monaco
- 2 Sultanate:
- 4 Scheichtümer:
- Bahrain
- Katar
- Kuwait
- Vereinigte Arabische Emirate (Staatsoberhaupt ist der Monarch eines Gliedstaates, er wird in seiner Funktion als Unionsoberhaupt jedoch als Präsident bezeichnet)
- 1 Häuptling:
- Samoa (traditioneller Titel: o le Ao o le Malo)
- 1 souveränes Papsttum:
*: Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen die britische Königin Staatsoberhaupt ist).
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.
Gewisse staatsrechtliche Kuriositäten könnten hier einbezogen werden; z.B. ist die britische Königin in Personalunion herzogliche (nicht königliche) Souveränin der nicht zum UK gehörigen Kanalinseln.
Siehe auch
Weblinks
- www.pro-Monarchie.de - Homepage von "Tradition und Leben e.V."
- www.Monarchiefreunde.de - Homepage der "Bürgervereinigung 'Monarchiefreunde'"
- www.das-Kaiserreich.de - Informationen zum Kaiserreich
- www.KaiserWilhelmKuratorium.de.vu - Homepage des Kaiser Wilhelm Kuratorium
- www.Verband-der-Koenigstreuen.de - Homepage des "Verbandes der Königstreuen in Bayern e.V."
- www.Bayernbund.de - Homepage des Bayernbund e.V.
- www.Welfenbund.de - Homepage des Welfenbundes
- Studiengruppe für Sächsische Geschichte u. Kultur e. V.
- http://de.groups.yahoo.com/group/Monarchie_der_Zukunft - Gruppe "Monarchie der Zukunft" - Junge Monarchisten im Internet
- www.Adelsrecht.de - man beachte das Kapitel "Nichtbeanstandung"!