Stammfunktion

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Als Stammfunktion oder unbestimmtes Integral (außerhalb fachwissenschaftlicher Publikationen gelegentlich auch Aufleitung) einer reellen Funktion bezeichnet man eine differenzierbare Funktion , deren Ableitungsfunktion mit übereinstimmt. Ist also auf einem Intervall definiert, so muss auf definiert und differenzierbar sein, und es muss für beliebige Werte aus gelten:

Existenz und Eindeutigkeit

Eine auf einem Intervall   definierte Funktion   hat entweder keine oder unendlich viele Stammfunktionen. Ist nämlich   eine Stammfunktion von  , so ist für jede beliebige reelle Zahl   auch die durch   definierte Funktion   eine Stammfunktion von  . Die Bezeichnung unbestimmtes Integral bezeichnet manchmal auch die Menge aller dieser Funktionen. Ist der Definitionsbereich von   kein Intervall, so ist die Differenz zweier Stammfunktionen von   nicht notwendigerweise konstant, aber lokal konstant.

Für jede integrierbare Funktion   ist eine Integralfunktion   definiert durch

 

Diese Funktion ist stetig, und falls auch   stetig ist, ist   nach dem Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung eine Stammfunktion von  . Ist jedoch   auf   integrierbar, aber nicht überall stetig, dann gilt zwar für alle  ,   aus  

 

aber   braucht in diesem Falle nicht überall differenzierbar zu sein und somit keine Stammfunktion von  .

Anwendung

Ist   eine auf dem kompakten, also endlichen und abgeschlossenen Intervall   stetige (oder allgemeiner Riemann-integrierbare[1]) Funktion, so lässt sich mit Hilfe einer beliebigen Stammfunktion   von   das bestimmte Integral von   über   berechnen:

 

Stammfunktionen werden daher für verschiedene Berechnungen benötigt, z. B.:

Abgeschlossenheit/Integrationsregeln

Für das Differenzieren gibt es einfache Regeln. Dagegen ist die Situation beim unbestimmten Integrieren ganz anders, da die Operation des unbestimmten Integrierens zu einer Erweiterung vorgegebener Funktionensklassen führt, z. B. ist das Integrieren innerhalb der Klasse der rationalen Funktionen nicht abgeschlossen und führt auf die Funktionen   und  . Auch die Klasse der so genannten elementaren Funktionen ist nicht abgeschlossen. So hat Joseph Liouville bewiesen, dass die einfache Funktion   keine elementare Stammfunktion besitzt. Auch die einfache Funktion   besitzt keine elementare Stammfunktion. Dagegen ist  . Die Technik des Integrierens basiert auf folgenden Integrationsregeln:

Da es keine allgemeine Regel zur Bestimmung von Stammfunktionen gibt, werden Stammfunktionen in sogenannten Integraltafeln tabelliert. Computeralgebrasysteme sind heute in der Lage fast alle bisher tabellierten Integrale zu berechnen.

Stammfunktionen für komplexwertige Funktionen

Der Begriff der Stammfunktion lässt sich auch für komplexe Funktionen formulieren. Hier reicht es jedoch nicht mehr aus, dass die Funktion   stetig ist, sie muss zudem auf einem einfach zusammenhängenden Gebiet  , d. h. auf einer offenen, einfach zusammenhängenden Teilmenge des Grundraumes (in diesem Fall  ) definiert und dort holomorph sein. Sind diese Forderungen erfüllt, gelten folgende äquivalente Aussagen:

  1. Die Funktion   hat eine Stammfunktion   auf ganz  , das heißt,   ist holomorph und   ist die komplexe Ableitung von  .
  2. Wegintegrale über   hängen nur von den Endpunkten des Weges ab.
  3. Wegintegrale über geschlossene Wege (Anfangspunkt = Endpunkt) liefern als Ergebnis immer 0.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fritz Reinhardt, Heinrich Soeder: dtv-Atlas zur Mathematik. Band 2, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1977, ISBN 3-423-03008-9, S. 333.

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