Marktrecht war das im Markt geltende Recht (Stadtrecht). Es war das Recht, Märkte zu veranstalten. Bewohner eines Markt-Ortes hielten dieses Recht, Fremde konnten es zeitlich eingeschränkt erwerben. Mit dem Marktrecht war das Bürgerrecht in einem Marktort verbunden.
Das Recht Mäte abzuhalten, also das Marktrecht wurde den Ortschaften vom HRR Kaiser/König ausgestellt.