Lehnswesen
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Im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) war das Lehnswesen in Gebrauch. Das Lehns- oder Leiheverhältnis höherer Ordnung war aus der germanischen Gefolgschaft entstanden. Der Lehnsherr stand dem Lehenempfänger Grund und Boden oder Rechte auf Lebenszeit zu. Dafür musste der Lehenempfänger dem Lehnsherrn, persöliche Dienste leisten.