Amt Gehrden

Amt im Norden des Kreises Warburg im Regierungsbezirk Minden der preußischen Provinz Westfalen mit Sitz in der amtsangehörigen Stadt Gehrden
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2010 um 12:48 Uhr durch EWriter (Diskussion | Beiträge) (HC: Entferne Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit; Ergänze Kategorie:Verwaltungsgliederung Preußens). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Amt Gehrden war ein Amt im Norden des Kreises Warburg im Regierungsbezirk Minden der preußischen Provinz Westfalen mit Sitz in der amtsangehörigen Stadt Gehrden.

Wappen Deutschlandkarte
Amt Gehrden
Deutschlandkarte, Position des Amtes Gehrden hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1856)
Koordinaten: 51° 39′ N, 9° 7′ OKoordinaten: 51° 39′ N, 9° 7′ O
Bestandszeitraum: 1843–1856
Bundesland: Preußen
Regierungsbezirk: Minden
Kreis: Warburg
Einwohner: 3209 (31. Dez. 1843)
Amtsgliederung: 8 Gemeinden

Geographie

Das Amt Gehrden lag im Westen des Oberen Weserberglandes im südlichen Nethebergland und wurde von dem Fluss Nethe und dem Bach Oese durchflossen.

Nachbarämter

Die Nachbarämter waren das Amt Dringenberg im Westen, das Amt Brakel im Norden, das Amt Borgentreich im Osten und das Amt Peckelsheim im Süden.

Geschichte

Das Amt Gehrden ging aus einem der sechs Verwaltungsbezirke des am 18. Oktober 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden gebildeten Kreises Warburg hervor. Das Gebiet des Kreises Warburg wurde bei der Gründung in Verwaltungsbezirke eingeteilt, an deren Verwaltung zunächst Bürgermeister und / oder Kantonsbeamte beteiligt waren. Im Rahmen der Einführung der Westfälischen Landgemeindeordnung wurden am Anfang der 1840er-Jahre in der preußischen Provinz Westfalen Ämter eingerichtet. 1843 entstand dabei aus der damals bereits existierenden Bürgermeisterei Gehrden das Amt Gehrden.[1][2]

1856 wurde das Amt Gehrden zusammen mit den Gemeinden Altenheerse, Dringenberg, Kühlsen, Neuenheerse und Willebadessen aus dem Amt Dringenberg zum neuen Amt Dringenberg-Gehrden vereinigt. Fölsen und Niesen wurden dabei Teil des Amtes Peckelsheim, Natingen Teil des Amtes Borgentreich.

Amtsgliederung und Bevölkerung

Das Amt gliederte sich in die acht Gemeinden Auenhausen, Fölsen, Frohnhausen, Gehrden, Hampenhausen, Natingen, Niesen und Siddessen von denen Gehrden das Stadtrecht besaß und auch Verwaltungssitz war.

Die folgende Tabelle zeigt die Gemeindes des Amtes Gehrden mit ihrer Fläche und Einwohnerzahl von 1843:[3]

Name Einwohner Fläche in km²
Auenhausen 154 3,79
Fölsen 301 5,86
Frohnhausen 351 4,56
Gehrden 919 15,70
Hampenhausen 119 4,03
Natingen 361 6,06
Niesen 633 12,24
Siddessen 371 7,80
Amt Gehrden 3.209 60,04

Einzelnachweise

  1. Alfred Bruns (Hrsg.): Westfalenlexikon 1832-1835. (Nachdrucke zur westfälischen Archivpflege). Westfälisches Landesamt für Archivpflege, Münster 1978.
  2. Verordnung Nr. 555. (Digitalisat) In: Amtsblatt der Regierung Minden. 18. Dezember 1843, S. 274, abgerufen am 22. Juli 2010.
  3. Seemann: Geographisch-statistisch-topographische Übersicht des Regierungsbezirks Minden. (pdf) 1845, S. 86-92, abgerufen am 23. April 2010.