Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3/Intro


Ab wann ist eine WP-interne Übersetzung URV?

Konkret geht's mir um ein paar Artikel von Benutzer:Wacdan zu englischen Bahnhöfen und Strecken. In ihrer Erstversion sind diese Artikel zwar nicht 1a-identisch mit ihren englischen Originalen, da wesentlich kürzer, aber die wesentlichen Grundzüge sind doch schon vorhanden, so dass man ihm also nahelegen kann, dass der Benutzer die jeweils englischen Artikel als "Quelle" herangezogen hat. Vor allem die doch eher unbelegten Abschnitte wie die frühe Geschichte weisen abschnittsweise Eindeutigkeiten auf.

Liegt jetzt in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, da es keinen Import der Versionsgeschichte gab oder ist das ganze Vorhaben regelkonform? Hab hier mal zwei Beispiele mtigebracht, jeweils die erste Version in deutsch sowie die zum gleichen Zeitpunkt in englisch vorhandene:

Das ganze soll jetzt kein Anprangern das Benutzers darstellen, zumal nicht eindeutig bewiesen ist, was da betrieben wurde. -- Platte ∪∩∨∃∪ 14:38, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Und welche Textteile sollen da wortwörtlich übernommen worden sein? Ich finde da in den Erstversionen da nichts, was 1:1 übersetzt aussieht. Daß der Autor seine Informationen aus dem englischen Artikel genommen hat, mag sein, aber abgeschrieben nicht. Inwieweit sich der Artikel aber in spateren Versionen dem Original angenähert hat, habe ich mir nicht angeschaut. --Matthiasb   (CallMeCenter) 14:58, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Von wortwörtlich war nicht die Rede, mir ging's generell erstmal um die Frage, inwieweit man die anderen Sprachausgaben für sowas heranziehen kann. Das Gesamtbild des Artikels basiert ja schließlich auf en-WP, auch wenn die einzelnen Sätze anders angeordnet oder formuliert sind als beim Original. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:07, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Eine URV liegt nur vor, wenn wortwörtlich übersetzt wurde. Wenn der englische Artikel lediglich als Quelle hergenommen wurde und die deutsche Version aber in eigene Worte gefasst wurde, ist das keine URV (Fakten sind nicht schützbar). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Okay, also alles ganz regelkonform. Wäre es hier dennoch empfehlenswert, einen Import anzulegen wär das reine Zeitverschwendung? -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:13, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es wäre nicht nur reine Zeitverschwendung, sondern sogar falsch, da ja die englische Textversion dem deutschen Text nicht entspricht; was anderes ist das etwa im Beispiel Houses at 37–47 North Fifth Street, wo der Text von dem englischen Original her praktisch wörtlich übersetzt wurde (und deswegen auch der Import sinnvoll war). --Matthiasb   (CallMeCenter) 15:26, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Okay. Danke für die schnelle Antwort. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:32, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wobei eine wörtliche Übersetzung nicht unbedingt eine URV darstellt, soviel ichw eiß verwenden auch die ausländischen Versionen der Wikipedia die GFDL, also muss man bei wörtlichen übersetzuingen lediglich darauf achten, die Richtlinien der GFDL einzuhalten. --MrBurns 17:33, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Und was verlangt die GFDL? Die Nennung der Urheber. Das geht am besten per Import. Deshalb müssen/sollten Artikel, die wörtlich übersetzt wurden, importiert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:36, 6. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias muss nicht importiert werden; das ist nur einer von mehreren Ansätzen, die Lizenz einzuhalten (ein anderer besteht z.B. darin, wie auf WP:Ü beschrieben, die Versionsgeschichte des Originals in die erste übersetzte Version zu kopieren; manche sind auch der Ansicht, dass ein Hinweis auf den Originalartikel in der Versionsgeschichte, idealerweise mit Angabe der genauen Version, bereits ausreichend ist, da so die Urheber über den Hinweis zu finden sind und wir uns zudem in den verschiedenen Sprachversionen der Wikipedia innerhalb des gleichen Projekts befinden). Das Instrument des Versionsimports kann auch gravierende Nachteile haben, z.B. dass ältere Beiträge falschen Usern zugeordnet werden, wenn der gleiche Nicht-SUL-Benutzername in verschiedenen Wikipedias existiert, und das ist gar nicht selten. Die deutsche Wikipedia ist jedenfalls m.W. immer noch die einzige Sprachversion, die bei Übersetzungen Versionsimporte vornimmt (mal abgesehen von gelegentlichen Einzelfällen in anderen Wikipedias, meist auf Bitte von Leuten aus dewiki ;-) ). In der englischen und französischen WP beispielsweise gehört ein Versionsimport nicht zum üblichen Vorgehen. Gestumblindi 17:31, 11. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Import hat den Vorteil, dass die eigentlichen Autoren aus dem anderen Projekt in genau der gleichen Weise wie hiesige Autoren aufgeführt werden und auch von Skripten, API-Abfragen, etc.. entsprechend erkannt werden können. Diese können nämlich kopierte Autoren-Angaben oder Versionsgeschichten nicht finden/erkennen, womit der Übersetzer bei automatischen Auswertungen als alleiniger Autor dasteht. --Kam Solusar 05:08, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nur wird eben beim Import nicht berücksichtigt, wie gesagt, ob der User "Xyz" in der deutschen Wikipedia überhaupt identisch mit einem gleichnamigen Nutzer in der Ausgangswikipedia ist (lange nicht alle bestehenden Logins sind SUL). Wenn ein Account mit diesem Usernamen in der deutschen WP existiert, zeigt der Link in der Versionsgeschichte nach dem Import auf einen User in der deutschen WP, der möglicherweise mit dem Artikel überhaupt nichts am Hut hat. Gestumblindi 22:17, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Erg.: Beispiele dafür lassen sich übrigens sehr leicht und zahlreich finden. Wenn ich mir z.B. den kürzlich aus der dänischen Wikipedia importierten Artikel Villum Clausen ansehe, so tauchen in der Versionsgeschichte aus der Zeit vor dem Import ein paar kleine Beiträge von Benutzer:KLN auf. Diese stammen jedoch nicht von unserem Benutzer KLN, der in der Versionsgeschichte verlinkt ist, sondern von da:Bruger:KLN, der gemäss den Angaben auf den Benutzerseiten der beiden offensichtlich nicht mit unserem KLN identisch ist. Und das ist nun nur ein harmloses Beispiel mit Beiträgen, die eh keine Schöpfungshöhe besitzen. Aber auf diese Weise wird jedenfalls massenweise sowohl das Urheberrecht des Originalautors als auch das Droit de non-paternité des Wikipedianers, der hier fälschlich als Urheber ausgewiesen wird, verletzt! Gestumblindi 22:28, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mal bei den Feature-Requests angefragt, ob man das Problem vielleicht technisch lösen könnte. Gestumblindi 17:12, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn schon nicht wegen GFDL, dann wegen CC-BY-SA: Diese fordert, dass frühere Autoren mindestens gleichberechtigt zu den späteren genannt werden, also History (oder direkt im Artikel): The credit required by this Section 4(c) may be implemented in any reasonable manner; provided, however, that in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors. --141.84.69.20 21:43, 13. Jul. 2010 (CEST) Ich hab vergessen, dass die Namensnennung auch ein einzelner Link in der Zusammenfassung sein könnte.--22:02, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist wohl doch die GFDL: Würde man die History in den Artikel stellen, müssten (strenggenommen) auch alle nachfolgenden Versionen die History direkt im Artikel dokumentieren.--141.84.69.20 22:23, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Spendenmarken etc.

Hallo,

man hat mir geraten, hier mein "Problem" darzustellen.

Hier der bisherige Schriftverkehr, damit Ihr wisst, worum es geht:

>>>>>>>>>>>>>>>>> Hallo NORLU,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

Datei:Knoeringen.doc.jpg - Probleme: Urheber und Lizenz Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also NORLU) auch diese Person bist. Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen. Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:22, 10. Jul. 2010 (CEST)

Hallo, danke für die rechtliche Auskunft. Ich habe diese briefmarkengroße Spendenmarke eingescannt, weil ich irgendwo -irgendwann einen ähnlichen Fall hatte. Hier wurde entschieden, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dieses Bild ist noch kleiner. Urheber der Spendenmarke (Fotograf und Drucker sind unbekannt). Daher habe ich die Marke eingescannt.

Viele Grüße NORLU(nicht vollständig signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 22:21, 11. Jul. 2010 (CEST))

Vielleicht fragst du mal auf WP:UF nach, inwieweit man diese Datei verwenden kann und mit welchen Lizenzen. -- Quedel 17:51, 12. Jul. 2010 (CEST)

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Welche Auskunft könnt ihr mir geben?

DANKE!! NORLU

Ich leg mal Links an, damit die Sache einfacher ist:
  • Benutzer:NORLU und seine Bilder
  • Es geht um diese Datei: Datei:Knoeringen.doc.jpg
  • Meine Einschätzung: Es handelt sich nicht um eine Briefmarke, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, sondern um eine Spendenmarke (Haben wir noch keinen Artikel dazu). Wenn das Datum 1955 stimmt (wovon ich ausgehe), ist die Marke keinesfalls gemeinfrei. Wir brauchen also die Erlaubnis des Urhebers (Photograph oder dessen gesamte Erben) oder des Inhabers der einschlägigen Nutzungsrechte (SPD, oder der Photgraph bzw Erben, wenn die SPD damals nicht daran gedacht hat sich auch die Nutzung des Bildes im Internet zu erkaufen). Es könnte also schwierig werden das Bild korrekt unter eine Wikipedia gerechte Lizenz zu setzen.--Στε φ 16:22, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Ich hab leider noch ein paar mehr Bilder gefunden, für die die gleichen Überlegungen gelten: Datei:Krollmann 1974.jpg, Datei:Valentin_Baur.jpg und Datei:AWO06.JPG--Στε φ 16:29, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo,

zumindest bei der Datei AWO kann ich Entwarnung geben. Diese Datei ist ein Foto - selbst fotografiert. NORLU (nicht signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 21:45, 15. Jul. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Hallo,

der Fotograf ist mir bekannt, die Zustimmung kann ich bekommen. Wie geht es in diesem Fall weiter?

NORLU

Du suchst dir bei Wikipedia:Textvorlagen einen passenden Text aus und bittest den Urheber des Portraits den Text per Mail an das Supportteam zu schicken. Bei der Gelegenheit kannst du ganz lieb nach dem Orginal Photo fragen weil das vielleicht noch ein Stück mehr her macht. --Στε φ 09:55, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

StreetView-Gesetzgebung

Die Problematik wurde im Mai schon mal diskutiert. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [1], [2] sieht vor, die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung und weiteren Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann erhoben werden, im Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich festzulegen. Ferner soll Eigentümern, Mietern, Fahrzeughaltern und sonstigen Betroffenen das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer sonstigen personenbezogenen Daten widersprechen zu können. Neben der Schaffung einer neuen Befugnisnorm soll für die verantwortliche Stelle eine gesetzliche Verpflichtung begründet werden, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Übermittlung unkenntlich zu machen. Im Fall des Widerspruchs gegen die weitere Verarbeitung und Nutzung sind die personenbezogenen Daten zu anonymisieren oder zu löschen. Das Thema ist immer noch aktuell [3]. Wann wird die vorbereitete Umfrage zur StreetView-Gesetzgebung gestartet? --S.Didam 14:47, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich bin sehr dafür, dass wir uns da einschalten --FrobenChristoph 19:01, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dieser Satz „...personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann erhoben und gespeichert sowie anschließend an Dritte übermittelt oder über das Internet beispielsweise durch die Eingabe einer Anschrift jedermann zugänglich gemacht werden sollen.“ wird ja im Gesetzentwurf mantraartig wiederholt.
Und dann wird erläutert: „Zu diesen personenbezogenen Daten gehören unter anderem Informationen über Personen, die sich während der Erfassung von Gebäuden und Straßenansichten im Umfeld der erfassten Objekte aufhalten und die für Dritte erkennbar fotografisch oder filmisch festgehalten werden. Einer besonderen gesetzlichen Regelung zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bedarf es darüber hinaus für die Aufnahme von Gebäuden, Fahrzeugen und anderen raumbezogenen Objekten, die einzelnen Eigentümern, Mietern, Fahrzeughaltern und sonstigen natürlichen Personen zugeordnet werden können und bei denen es sich ebenfalls um personenbezogene Daten handelt.“
D.h. es geht offensichtlich nicht nur darum Gesichter oder Körper zu verpixeln, oder Nummernschilder unkenntlich zu machen, sondern, z.B. auch ein durch seine Einzigartigkeit (Oldtimer, besondere Lackierung) einer Person eindeutig zuzuordnendes Fahrzeug, aber auch eine individuell gestaltete Fasade, besonderer Fensterschmuck, oder im Vorgarten zur Schau gestellte Gartenzwerge. Besonders die Außendarstellung eines Hauses sehe ich als einen freiwilligen Akt der Selbstdarstellung, der bewußt auf Außenwirkung ausgelegt ist an. Weshalb dies nun besonders schützenswert sein soll entzieht sich meiner Vorstellung. Er gehört genausowenig zur Privatsphäre wie meine Äußerung hier, ein Leserbrief in einer Zeitung, oder ein Kommentar in facebook.
Das Problem ist, dass diese Gesetzgebung sich nicht nur gegen dieses Unternehmen, mit dem Namen den man nicht aussprechen sollte, richtet, sondern auch gegen mich persönlich, der ich als Fotograf bemüht bin durch eigene Aufnahmen die Wikipedia zu bebildern. Diese Gesetzesvorlage schafft praktisch die Panoramafreiheit ab und deswegen sollten wir aktiv werden dieses Gesetz zu verhindern. Es geht hier nicht darum den bösen Gugels eines auszuwischen, sondern es geht darum die Freiheit der Berichterstattung aus dem öffentlichen Raum heraus zu verteidigen. --Wuselig 02:54, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die georeferenzierte großräumige Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen usw. Trotzdem sollte man klären, ob das Gesetz den einzelnen Fotografen bei eigenen Aufnahmen einschränkt. Es wäre ein Desaster, wenn dies faktisch zu Einschränkungen bzw. zur Abschaffung der Panoramafreiheit führt. --S.Didam 15:13, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mit dem Kategorisierungssystem auf Commons und auch der fortschreitenden Georeferenzierung von Bildern hier, kommen wir dem aber schon recht nahe.--Wuselig 20:26, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bebilderte Listenartikel (Kirchen, Baudenkmäler usw.) kommen der in den Entwürfen erwähnten systematischen Erfassung sogar sehr nahe. -- smial 14:34, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dann sollte die Umfrage schnellstmöglich starten. Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 beschlossen ein Gesetzgebungsverfahren „Google Street View“ einzuleiten. Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln. --S.Didam 18:38, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich bin ebenfalls dafür, daß wir uns da kurzfristig einschalten und unsere Meinung kundtun. --Marcela   14:27, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ anhängen oder zumindest mit denen abstimmen? -- smial 14:32, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ mitzumachen sehe ich als die vernünftigste Lösung. Laufend neue Sandkästen aufzubauen ist nicht der Sache dienlich. -jkb- 14:37, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Auf jeden Fall dort mitmachen. Allerdings ist "Wikipedia" schon gewichtig, das Wort sollte dann dort hinter unseren Stimmen erscheinen. --Marcela   14:39, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sicher (in der linken Spalte ist die Wiki ohnehin schon verewigt). Vielleich ein kurzes Statement / Erklärung / wasauchimmer verfassen und dort recht umgehend veröffentlichen? Sollte relativ oben sein, mit einem kleinem Logo natürlich. -jkb- 14:46, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich halte mich nicht für den berufendsten so etwas zu verfassen, also habe ich auf Benutzer:-jkb-/panorama nur den Anfang gemacht, bitte bedient euch oder verschiebt es irgendwohin. Vielleicht kommen wir so weiter. Gruß -jkb- 15:49, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Guter Vorschlag! --S.Didam 18:47, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wäre nicht auch M. Schindler Ansprechpartner für uns und gehörte nicht einklich auch zu seinen Aufgaben, die Problematik in der Politik (wie auch immer) anzusprechen? -- smial 00:18, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
+1 zu smial und ihr solltet das ruhig an eine größere Glocke hängen, dann würden sich hier sicher noch mehr dafür einsetzen (im Kurier?). Auf dieser Seite lesen doch nicht soo viele mit. Die Umfrage zusätzlich fänd ich so schlecht nicht, die Energie des Einzelnen wird ja nicht wirklich gespalten, so wenig wie es braucht, an der Umfrage teilzunehmen. --Don-kun Diskussion Bewertung 00:39, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Drei Dumme ein Gedanke. Ich hatte ihn schonmal informiert: Benutzer_Diskussion:Mathias_Schindler#Ein_Fall_für_Lobby-Arbeit? --Kolossos 17:02, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ein weiterer Angriff auf die Panoramfreiheit findet zur Zeit hier statt. Ich schlage vor, wir verfassen ein Statement, fertigen eine Bilddatei davon an und ersetzen alle Bilder in Artikeln die sich auf Zollverein beziehen mit diesem Statement und dann rufen wir die Presse an und infomieren Fritz Pleitgen. --Wuselig 12:10, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich würd mich erstmal damit begnügen, Bilder von dem Gelände aus Artikeln zu nehmen mit Verweis auf die Vorkommnisse. Nicht, dass die auf die Idee kommen, einen der hiesigen Fotografen anzumahnen. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:57, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dann lieber drinn lassen und abwarten. Deine Reaktion wäre ja vorauseilender Gehorsam und kuschen. --Wuselig 13:09, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wäre die Frau W. in der verlinkten Pressemitteilung die richtige Kontaktperson beim DJV? -- smial 14:05, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wuselig, wir können aber Probleme des Projekts nicht in die Artikel tragen. Wir haben ja auch keine solchen Statements in Artikeln, zu denen wir aus rechtlichen Gründen bisher garkeine Bilder haben (zB Filme). Ich glaube aber auch nicht, dass es den Zollverein freut, wenn im Artikel keine Bilder mehr sind und in der Begründung dafür, wenn auch nur auf Disks oder Versionsgeschichte, auf dieses Verhalten des Vereins verwiesen wird. --Don-kun Diskussion Bewertung 15:46, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
@Don-Kun: Abwarten und Tee trinken. Auf gar keinen Fall Bilder herausnehmen und/oder löschen. Sollte die Stiftung Ansprüche anmelden, sehen wir weiter. Daran glaube ich aber noch nicht. — Raymond Disk. 16:04, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Karte und ein Foto vom Bundesatchiv habe ich dringelassen. Zum Schutz unserer Bildautoren habe ich auch den Commons-Link entfernt. --Marcela   16:00, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sorry Ral, das geht entschieden zu weit. Ich habe revertiert. — Raymond Disk. 16:04, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das hat sich jetzt mit deinem Posting hier überschnitten. Ich finde nicht, daß es zu weit geht. Auch die Foundation entfernt Inhalte, wenn auch nur der Verdacht aufkeimt, es könne jemand klagen. Wir sind es den Autoren auch schuldig, sie zu schützen. Nicht jeder beschäftigt sich so tief mit den Bildrechten wie die hier aktiven Benutzer. Wenn die Stadtverwaltung Eberswalde auf solche Ideen kommen würde, würde ich den Artikel ebenfalls erstmal vorbeugend entbildern. --Marcela   16:50, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Foundation entfernt nicht auf Verdacht Inhalte. Die von der Foundation zu verantwortenden Office-Actions sind extrem seltenst. Bitte also nicht pauschalieren. Danke. Zur Sache selber: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Schloss Sanssouci monatelang entbildert war, während der Rechtsstreit durch die Instanzen tobte. Ich kenne die Zeche Zollverein, der Großteil des Geländes ist jederzeit frei zugänglich, die Panoramafreiheit greift hier ohne wenn und aber. — Raymond Disk. 16:59, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, das ist vorauseilender Gehorsam. Außerdem machen wir aus Prinzip sowas (der Zollverein ignoriert hier die deutsche Gesetzgebung) nicht mit. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:00, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich meine nicht die wirklich seltenen Office-Actions sondern eine Policy, die vor einigen Monaten rauskam. Aber ok, im Grunde sind wir uns ja einig, daß das was der Zollverein macht, nicht rechtens ist. --Marcela   17:03, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Mir ist auch unklar, was bei einer Industrieanlage geschützt sein soll, insofern verstehe ich auch nicht, wozu man da überhaupt über Panoramafreiheit diskutiert.--Wiggum 17:07, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Welche Lizenz?

Wenn ich diese Symbole, die laut UIAA frei verwendbar sind, hochladen möchte, welche Lizenz muss ich dann nehmen? Commons oder de-WP? --Svíčková na smetaně 17:43, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Auf de: sich als Puplic-Domain hochladbar, da ich keine Schöpfungshöhe seh (KeinS H aist immer so eien sache auf commons). Sind die Kletterzeichen nicht sogar nomiert? --Bobo11 17:47, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Normiert im engeren Sinne sind sie nicht, jeder kann Topos zeichnen wie er will, es handelt sich eher um Empfehlungen der UIAA, die aber sehr häufig verwendet werden. Danke jedenfalls für die Hilfe. --Svíčková na smetaně 18:53, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Inhalt einer Webseite in Wikipedia-Artikel.

Hallo! Ich hab einiges in den Hilfeseiten gestöbert, aber noch keine konkrete Antwort auf meine Frage gefunden, hoffe auf Eure Hilfe :-) Wie sieht es aus, wenn jemand für einen Wikipedia-Artikel eine Webseite heranzieht, sie zwar nicht wörtlich, aber eigentlich den kompletten Inhalt in den Artikel einbaut? Ein Zitat scheint es mir nicht zu sein, da nicht wortwörtlich. Ein Plagiat auch nicht, da die Webseite unter Links angegeben ist. Danke Euch! --Die Schwäbin 21:24, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich würd sagen: Das kommt drauf an. Wenn der Artikel den Gedankengängen folgt und alles anders formuliert aber eigentlich gleich ist, ist es eine URV. Sind die gleichen Informationen drin, die Aufbereitung aber ganz anders, ist es keine URV. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:26, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Äh, ich würde sagen in eigenen Worten/Formulierungen ist vollkommen ausreichend. Genau darum geht es, nicht mehr und nicht weniger. Hier hab ich das genauso gemacht mit genau einem Nachrichtenartikel als Quelle(wobei ich ~extra noch ein bisschen was weggelassen habe, aber das wurde gleich anschliessend von jemand mit hineingetan...).
Wenn man den Gedanken nicht folgt wäre es ja WP:TF --Itu 19:05, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist eine einzelne Webseite, deren Textinhalt komplett übernommen wurde. Ein bisschen umformuliert, ja, aber irgendwie finde ich das nicht richtig... Natürlich wurde es nicht 1 zu 1 abgeschrieben, aber, nun ja, ich wollte erst mal bei den Experten nachfragen :-) --Die Schwäbin 20:20, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was meinst du was die Nachrichtenmedien machen? Die machen auch nix anderes als 'abzuschreiben' - meist von einer Agenturmeldung. Oder gegenseitig (oder von der Wikipedia...) Das Wissen an sich ist frei (von Besitzrechten/vom Urheberrecht). Wäre es anders denkbar? Natürlich solltest du so weitgehend wie möglich umformulieren. Dabei ist es auch gut die Reihenfolge der entnommen Fakten neu zu ordnen. Ausserdem sollte man nach Möglichkeit Fehler korrigieren und Zweifelhaftes weglassen oder relativieren. Damit erhöht man schon die Qualität. --Itu 20:36, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, Itu, so einfach ist es nicht. Du kannst ja auch nicht Harry Potter etwas umformulieren und die leutchen anders nennen und es als deins verkaufen. Bei größeren Werken kann auch die Strukturierung bzw. die Aufbereitung geschützt sein und bloße Umformulierung nicht genügen, um ein eigenes Werk zu schaffen. Da ist die Grenze aber schwammig. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:34, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nunja bei Harry Potter handelt es sich um eine Geschichte(also eine Erfindung) nicht um Wissen. Und selbst hier haben wir ja Inhaltsbeschreibungen). Erfindungen sind schützbar, klar. --Itu 22:58, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war "Geschmacksmusterrecht"

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Dieses Recht ist ja Grundlage für die höheren Gestaltungsansprüche für Urheberrechtsschutz in Deutschland bei Firmenlogos etc. Muss es nicht etwas in ACH geben, das diesem entspricht?--141.84.69.20 20:20, 25. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Denn auf diesen UF wird oft mit dem deutschen Recht argumentiert; wenn in der Schweiz oder Österreich ein umfassenderer Schutz für angewandte Kunst besteht, sollte man sich an jenen orientieren.--141.84.69.20 17:57, 27. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Huhu! Ich halte das nicht für Peanuts. Dauernd heißt es "Laufendes Auge" hier und "Silberdistel" da, dabei handelt es sich jedoch immer nur um die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, welche ein (nicht unumstrittenes) Stufenverhältnis zwischen Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht sieht. Wenn in Österreich oder in der Schweiz nichts Vergleichbares gerechtsprochen wird, muss man sich dieses oder jene (Untertreibung) Logo nochmal genauer ansehen.--141.84.69.20 19:39, 11. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich kann deinen Problemansatz sehr gut nachvollziehen, weiß aber keine Antwort, da ich mich mit österreichischem und Schweizer Recht nicht auskenne. --Gnom 23:26, 12. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ok, danke für den Input.--141.84.69.20 23:29, 12. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
In Österreich wird spätestens seit einem Urteil des OHG aus dem Jahr 1996 (Buchstützen; 4 Ob 2161/96i) dem Gebrauchszweck keine Bedeutung mehr zugebilligt. So bestätigt vom OGH Beschluss vom 19.10.2004, 4 Ob 182/04z : Welchem Zweck das Werk dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht. Maßgebend ist allein die Beschaffenheit des Werks (ÖBl 1997, 38 - Buchstützen). Dass unter "Werken der bildenden Künste" im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Grafik - und sei es auch nur die sogenannte "Gebrauchsgraphik" - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht (ÖBl 1992, 181 - Kalians-Lindwurm; RIS-Justiz RS0076187; Kucsko, Geistiges Eigentum 1108). An ihren Werkcharakter sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den anderer Werkarten. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:33, 13. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das sind recht deutliche Worte, thx.--141.84.69.20 14:46, 13. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schlussfolgerungen

Das öUrhG schützt also mehr Gegenstände als das deutsche UrhG, nach der Regel Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht- Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht). der WP:Bildrechte müssten also fast alle Logos weg. Oder ändern wir die Regel: Wikipedia richtet sich nach dem deutschen Recht. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:58, 15. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Unsinn, wir sollten auf keinen Fall anfangen, jetzt blind massenweise zu löschen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:16, 15. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sondern stattdessen…? Und warum nicht?--141.84.69.20 22:58, 15. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das alltägliche Schaffen kann keinen Schutz genießen. Da das Abmahnunwesen hauptsächlich in D verbreitet ist, während die österreichische Rspr. zum UrhR vergleichsweise dünn ausfällt, sollten wir die deutsche Rechtslage zugrundelegen und dies durch ein MB absichern. Angesichts der höheren Standards was Fotos angeht (Wachmann Meili) in der Schweiz, spricht wenig dafür, dass nach deutschem Recht freie Objekte der angewandten Kunst in CH geschützt sind. Für Österreich warte ich auf konkrete Bildbelege (auf Flickr o.ä.) definitiv und durch Rspr. geschützter Logos etc. --132.230.1.28 14:56, 16. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dieses Bild: [4] sah der OHG als geschützt an. (OGH, Beschluss vom 11.7.1995, 4 Ob 58/95). Das ist 08/15-Brot-und-Butter-Grafik. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dieses reine Text-Logo (In der Veröffentlichung in der GRUR Int 2000, 449 abgedruckt) sah der OGH auch als geschützt an. (OGH, Urtiel vom 22.06.1999, 4Ob159/99g (Zimmermann-Fitness). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:52, 17. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das zeigt eindeutig, dass der OGH keine Ahnung vom Urheberrecht hat. Wir sollten unsere Linie fortsetzen, Österreich ist nicht wirklich wichtig im Vergleich zu D --Historiograf 19:02, 17. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der BGH hat auch wenig Ahnung vom Urheberrecht. Nur leider kraft der Rechtskraftfähigkeit ihrer Entscheidungen am Ende immer Recht. Die Linie ist nicht durchhaltbar. Entweder wird die Österreichische Rechtslage in den Bildrechten als egal gewertet, oder SH-Logo muss so weg. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:38, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die Werkart Unterscheidung "reine" Kunst<->angewandte Kunst keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob etwas schutzwürdig ist oder nicht.--141.84.69.20 22:09, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nun. Wir können diese schwerwiegende Problematik nicht einfach aussitzen. Kragenfaultier hat überzeugend dargelegt, dass in Österreich auch für einfachste Logos erfolgreich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden kann (siehe sein Beispiel eines in Österreich geschützten reinen Textlogos). Wir haben nun diese Möglichkeiten:

  • Wir dulden überhaupt keine Logos mehr. Das ist rechtlich am sichersten, denn auch Urheber aus anderen Ländern könnten in Österreich einen Schutz beanspruchen und klagen.
  • Wir dulden wenigstens keine Logos aus Österreich mehr und halten für die Uploader anderer Logos ausdrücklich fest, dass sie sich einem Risiko aussetzen, in Österreich verklagt zu werden.
  • Wir dulden weiterhin alle Logos, setzen aber einen Hinweis in dieser Art an geeigneter Stelle: "Zwar geniessen Werke der angewandten Kunst mit geringer Gestaltungshöhe in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02). Da jedoch in Österreich auch einfachste Logos urheberrechtlich geschützt sind, setzt man sich mit dem Hochladen von Logos jeglicher Art, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, dem Risiko aus, in Österreich verklagt zu werden. Wer ein Logo hochlädt, tut dies somit auf eigenes Risiko."

Welche Lösung wird hier bevorzugt? Gestumblindi 19:04, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn, dann letztere, alles andere lässt sich nicht wirklich umsetzen... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:39, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
An der Option, Logos generell nicht mehr zuzulassen, sehe ich nichts Schwieriges, das wäre vielmehr sehr einfach. Gestumblindi 19:45, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dann wünsch ich dir viel Spass, das umzusetzen.... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 13. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es ist ja schön, Chaddys Meinung hierzu erfahren zu haben - aber sonst interessiert sich gar niemand für die Frage, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen wir künftig noch Logos dulden können? Erstaunlich! Nochmal: hier liegt ein ernstes, reales Problem vor und nicht etwas, das man einfach fröhlich ignorieren kann. Einfache Logos sind in Österreich urheberrechtlich schützbar! Auch Textlogos! Das oben von Kragenfaultier verlinkte Urteil Zimmermann-Fitness lässt daran keinerlei Zweifel mehr offen. Gestumblindi 22:32, 15. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Old dogs, new trick.--141.84.69.20 11:00, 16. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]


Typisch WP:UF... Problem ignorieren und aussitzen :) Zur Sache: Option 1 hat natürlich den Charme, dass man sich dann nicht mehr mit nervigen Schöpfungshöhe-Diskussionen befassen muss, ist allerdings wahrscheinlich auch enzyklopädischer Sicht nicht gewünscht. Option 2 bringt eher wenig denn wie gesagt können auch nicht österreichische Rechteinhaber in Österreich einen Schutz beanspruchen. Zudem ist Logos aus Österreich schwammig. Muss dafür der Urheber aus Österreich kommen oder sich das HQ/der Wohnsitz des Rechteinhabers in Österreich befinden? Option 3 ist wahrscheinlich die Möglichkeit die von den meisten bevorzugt wird (weil sich dann am wenigsten ändert). Wenn sich hier kein weiterer meldet würde ich auf alle Fälle das machen. --Isderion 21:50, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Naja, enzyklopädisch werden Firmenlogos in Artikeln nie besonders benutzt, eher als Schmuck/Wiedererkennungsmerkmal. SH-Diskussionen wird es weiterhin in anderen Bereichen (technische Grafiken) geben.--141.84.69.20 21:54, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Aufschrei wäre wahrscheinlich trotzdem groß, wenn wir anfangen alle zu löschen ;) --Isderion 22:30, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Erfgänzend möchte ich noch auf eine wichtige Abweichung vom deutschewn Urheberrechtsgesetz hinweisen. Vgl.:Urheberrechtsgesetz (Österreich), Absatz "Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken" Ziffer 1. Schutz von Lichtbildern

1. Schutz von Lichtbildern

  • Der Schutz von Lichtbildern…
  • Auf Grund der nunmehr in Österreich bestehenden niedrigen Anforderungen an die Werkhöhe ist davon auszugehen, dass auch Alltagsbilder Urheberrechtsschutz genießen. Der reine Leistungsschutz reduziert sich dadurch auf solche Produkte, die durch Voreinstellungen determiniert werden und an denen somit der Bezug zum Schaffenden des konkreten Bildes nicht gegeben ist,[1] also in der Regel nur auf "Automatenaufnahmen, computergesteuerte Lichtbilder und Satellitenfotos".[2]
  • Damit in Frage gestellt ist auch aus dogmatischen Gründen die bei gewerblich hergestellten Lichtbildern gesetzlich vorgesehene Übertragung der Leistungsschutzrechte an den Unternehmer.[3] Auf jeden Fall scheint es empfehlenswert zu sein, entsprechende vertragliche Abmachungen über die Verwertungsrechte zu treffen. [4]
  • Für Lichtbilder von Personen bestehen Sondervorschriften. [5]
  • Die Herstellung …

--Kath Erich 15:25, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

  1. Vgl. OGH 12. September 2001, 4 OB 15/000 k - Eurobike - ÖBI 2003, /12 (39 Garnerth) = MR 2001 , 389 beide mit Abbildungen (Walter) = RdW 2002/20205 (217) = ZUM-RD 2002, 281; Zitiert und entnommen aus Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Amkg. 8]
  2. Vgl. Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Ziff.3]
  3. Vgl. § 74 Abs. 1 und 2 UrhG)
  4. Vgl. hierzu die Ausführungen in .Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954f Z 3 sowie 957, Z.1]
  5. § 75 UrhG

--Kath Erich 15:28, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kath Erich, du müllst hier etwas rein, ohne den Zusammenhang mit WP:BR herauszustellen. Ich kann nicht erkennen, was das hier soll. Im übrigen bezweifle ich, dass die österreichische Auslegung des Urheberrechts europarechtskonform ist --Historiograf 18:00, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schricker, 3. Auflage, Rn ~158: Vor allem aber gibt die europäische Urheberrechtsentwicklung Anlass, auch bei Werken der angewandten Kunst nicht mehr von einer höheren Schutzuntergrenze auszugehen. Bereits in mehreren europäischen Richtlinien ist ausdrücklich bestimmt, dass zur Bestimmung der Schutzfähigkeit keine anderen Kriterien als das der eigenen geistigen Schöpfung anzuwenden sind; damit geht die Tendenz zu einem einheitlichen europäischen Werkbegriff mit einheitlicher Schutzuntergrenze.--141.84.69.20 16:49, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Buchcover hochladbar?

Es handelt sich um dieses Cover, als dessen Grundlage Datei:Giulio Clovio 001.jpg diente. Ergänzt wurde eigentlich nur die Typografie, aber auch die Farben sehen ein wenig angepasst aus. Der Verlag gibt an: Umschlaggestaltung von Torsten Lemme unter Verwendung obiger Abbildung. Kann man das Cover mit dem Hinweis auf entweder mangelnde SH oder Urheberrechtsfreiheit wegen dem Alter des Bildes hochladen? --Paulae 12:00, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Da nur der Schriftsatz geändert wurde, sehe ich da kein Problem, es sei denn der neue Text (im Wortlaut) hätte Schöpfungshöhe. Ansonsten ist das eine reine Fleißarbeit, die wegen mangelnder Schöpfungshöhe keinen Anspruch auf Schutz rechtfertigt. --   (AAW) 12:03, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

WM-Maskottchen

Hallo zusammen!

Ich habe ein Foto gemacht vom Maskottchen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen 2011, "Karla Kick". Es ähnelt diesem Bild, nur ohne Prominente. Da ich zu Goleo VI keine entsprechende Diskussion gefunden habe, es aber Abbildungen von ihm auf Commons gibt, zweifle ich, ob hier die Comicfigur-Regel gilt. Darf ich das Foto hochladen und einbauen? --Emkaer 14:44, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kenn allerdings das Bild, um das es in der genannten Diskussion geht, nicht. --Isderion 15:00, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke! Auf Commons hatte ich nicht gesucht. Müsste dann das Bild aus Zakumi entfernt werden, und auf Commons gelöscht? --Emkaer 16:31, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abzeichner=Urheber

Darf man ein Wappen abzeichnen und sich als Urheber ausgeben und das neue Produkt unter eine eigene Lizenz stellen? Zum Beispiel Datei:Familienwappen von Borch.svg. --89.206.64.220 21:23, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nein. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:35, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, sowas ist Schutzrechtsberühmung. --Marcela   21:54, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sollte man dann nicht den Benutzer darauf ansprechen bzw. das gleich ändern? --89.206.64.220 22:01, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, in den allermeisten Fällen ist das sowieso Unwissenheit und kein böser Wille. --Marcela   22:03, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hab mal auf Benutzer Diskussion:Rudolph H#Urheber von Datei:Familienwappen von Borch.svg geschrieben. --89.206.64.220 22:29, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke. --Marcela   22:32, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das passiert schon allein deshalb, weil die Vorlage sich beschwert, wenn kein Urheber angegeben wird. Bei gemeinfreien Bildern, bzw. gemeinfreien Bildern ohne bekannten Urheber ist das dann durchaus verwirrend, weshalb viele ihren eigenen Namen als Urheber eintragen, um die Unvollständigkeitsmeldung loszuwerden. --   (AAW) 22:38, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Wappen hat keine SH und ist mit Sicherheit auch alt genug. Nun kann man sich einen der beiden Bausteine raussuchen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sorry, ich war jung und... Bildrechte waren für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Eine Schutzrechtsberühmung lag nicht in meinem Sinne - WIMRE hatte ich da der Einfachheit halber kurzerhand die Lizenz des davor hochgeladenen Bildes benutzt. Chaddy hat es bereits gefixt. Ich vermute bei dem hier ebenfalls keine Schöpfungshöhe und ändere die Lizenz hier ebenfalls gerne. --Rudolph H 19:10, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Evtl. haufenweise URVen aus Büchern

Vllt. können unsere URV-Experten mal hier vorbeischauen. XenonX3 - (:±) 23:32, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bildausschnitt

Es ist vielleicht eine doofe Frage, aber kann man einen Ausschnitt aus commons:File:Simpsons Ride - Hollywood.jpg (CC-by 2.0) anfertigen und diesen dann auf Commons oder zumindest hier hochladen, auch wenn dieser Schöpfungshöhe hat? --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 15:18, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Hab mal unter commons:File:Bart Simpson.jpg einen Ausschnitt hochgeladen. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 16:59, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Abbildung fällt nun nicht mehr unter de minimis.--141.84.69.20 17:02, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Grundproblem hier ist, dass in der USA es keine Panaoramafreiheit wie bei uns in Deutschlad gibt. Zwar kann dort auch der öffentliche Strassenraum fotografiert werden, aber geschütze Kunstwerke müssen dabei Beiwerk sein. Das ist bei commons:File:Bart Simpson.jpg sicher nicht mehr der Fall, da das geschütze Werk foramtfüllend im Bildmittelpunkt steht. Also ist es nach amerikanischen Recht eine URV, und somit selbst auf de: nicht brauchbar.--Bobo11 17:48, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Auf de.wp ist das Bild eine URV, weil es eine temporäre Grafik zeigt.--141.84.69.20 18:11, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was bedeutet den in diesem Zusammenhang temporär? --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 21:06, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
nicht bleibend --Isderion 21:15, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wurde gelöscht. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:31, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:31, 22. Jul. 2010 (CEST)

Versionslöschungen

Wird bei diesen Versionslöschungen das Urheberrecht der späteren Autoren verletzt, wenn versionsgelöscht wird? Bitte dort antworten, damit das Abarbeiten der Fälle einfacher ist. Danke! XenonX3 - (:±) 23:07, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Versionslöschungen sind nicht zwingen nötig. Tabu sind sie, wenn dadurch neue URVen entstehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:12, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Skizze mit SH?

 
Hochgeladen

Besitzt diese Skizze inklusive Beschriftung Schöpfungshöhe? Die Kirche ist aus dem 18. Jahrhundert, die Grundrisszeichnung in der Form mglw. aktuell, aber natürlich auch genau so in uralten gemeinfreien Plänen zu finden. --Paulae 10:33, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist die Frage zu schwer zu beantworten oder die Frage zu doof, um sie zu beantworten? ;-) --Paulae 18:28, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Zu doff um zu beatworten, weil schon zig mal gesagt Technische Zeichnungen sind selber nicht geschützt, höchstens das damit abgebildete. Weil es bei einer Normzeichnung exakt eine richtige Darstellung für diese Ansicht gibt. Wo soll denn da die individuelle schöpferische Leistung sein? --Bobo11 19:33, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Promi-Wohnort

Ist so ein Bild, incl. dem erläutertenden Text, zulässig? http://commons.wikimedia.org/wiki/File:L%C3%B6ws_Wohnhaus_in_Freiburg.JPG --Datenschützer 11:36, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Aus urheberrechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, zumindest, wenn man davon ausgeht, dass der Uploader auch der Urheber ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:38, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich halte das für ein sehr heikles Thema, allerdings ist es tatsächlich keine Urheberrechtsfrage. -- smial 13:11, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe kein Problem. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, zumindest noch nicht. Caroline ist nicht einschlägig, was sollte hier greifen? --Marcela   14:37, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Mir geht es nicht um die rechtliche Seite, sondern eher um Rücksicht. Zumal ein solches Foto völlig irrelevant für die WP ist. Ich würde sowas jedenfalls nicht zusammen mit Namen von Hausbewohnern veröffentlichen. Ist ja kein Präsidentenpalast oder sowas, was eigene Relevanz hätte, egal, wer gerade drin wohnt. -- smial 21:24, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das stimmt natürlich. --Marcela   21:34, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht sollte man das Thema auf WP:FZW oder so vor ein größeres Publikum tragen. Ich bin auch der Meinung, dass das Foto alleine schun auf Grund seiner enzyklopädischen Sinnlosigkeit gelöscht gehört, abgesehen davon, dass wir damit evtl. vom Urheberrecht unabhängige Persönlichkeitsrechte des genannten verletzen. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 12:56, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Briefmarken (Deutschland): Zehnerbogen auch gemeinfrei

Hallo zusammen,

Bilder deutscher Briefmarken, beispielsweise commons:File:DPAG 2010 06 Wohlfahrt, Apfel.jpg sind mit commons:Template:PD-German stamps versehen. Wie sieht das mit den Zehnerbogen, zum Beispiel http://philatelie.deutschepost.de/philatelie/art/informationen/jahrgaenge/10/ph1001_005242_zb_zoom.jpg aus? Sind diese auch gemeinfrei? Viele Grüße --Holger 15:32, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bin mir unsicher worum es geht. Entweder sind sie alle gemeinfrei, auch wenn's ein Tausen davon auf dem Bogen gibt, oder keine. -jkb- 15:42, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es geht darum, ob durch die Zusammenstellung oder gar den Rand ein urheberrechtlicher Schutzanspruch entsteht. Beides kann man verneinen – keine Schöpfungshöhe. --ireas {d · c · b} 18:59, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ach so. Ja natürlich, beides ist das gleiche Gegenstand vom gleichen Urheber und im Prinzip gar mit weniger Schöpfungshöhe als die Briefmarke alleine selber. -jkb- 19:19, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Auch der Zehnerbogen ist Amtliches Werk, selbst wenn er SH aufweist, was durchaus vorkommt. --Marcela   20:13, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Lichtbild frei?

Hallo! Irgendwie komme ich mit den Erklärungen nicht klar, obwohl ich die Frage an sich schon für (von mir) bescheuert halte. Also: die Photographie eines Menschen (lebend), sicher vor 1872 entstanden, der Photograph verstarb 1902 - das sollte doch keinerlei Problem geben - oder? --Woches 18:19, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist es ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk? Auf jeden Fall ist sowas hier auf .de problemlos, eigentlich auch auf Commons. Fragt sich nur, welche Lizenz angewandt wird. --Marcela   18:23, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hallo Ralf! Es ist ein einfaches Porträt-Foto, Cabinet-Format, in GB entstanden, - der Abgebildete starb 1872 - besonders künstlerisch ist es nicht. --Woches 18:29, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Heute spricht man Paßbild-Automaten die Schöpfungshöhe ab, zumindest meistens. Vor 100 Jahren war das anders, da war es nicht einfach, Porträts zu fotografieren. Gehen wir also von einem Lichtbildwerk aus. Das Bild ist hier auf .de völlig unproblematisch, da der Urheber 70 Jahre tot ist. In GB gibts jedoch Copyright und da kann es (ist in solch einem Fall jedoch äußerst unwahrscheinlich) durchaus noch Rechtsansprüche geben. Lade es mit möglichst vielen weiteren Informationen hier mit dem Baustein {{Bild-PD-alt}} hoch, umlizensieren und/oder nach Commons schieben kann man dann immer noch. --Marcela   18:36, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank, mache ich! Gruss: --Woches 18:49, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nach Commons:Licensing#Ordinary copyright sind vor dem 30. Juni 1957 entstandene Fotos von namentlich bekannten Fotografen bis 70 Jahre nach deren Tod geschützt. Sollte also auf Commons mit dem Lizenzbaustein {{Template:PD-old-100}} kein Problem sein. --Kam Solusar 20:03, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das ist richtig. Ich dachte nur an solche - zugegebnermaßen sehr seltenen - Sachen wie der Copyright-Verlängerung von Mickey Mouse. --Marcela   20:12, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Jepp, da gibt es eine Menge Fallstricke bei US- und UK-Copyright, blicke da auch nur schwer durch. Zum Glück war die Commons-Seite in diesem Fall recht eindeutig. --Kam Solusar 16:16, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

altes Werk abfotografiert

 
Gemälde: 1835, Foto: 2010

Hallo,

verstehe ich richtig, dass das Abfotografieren z.B. eines Gemäldes (in Deutschland) keine Schöpfungshöhe hat und daher das neue Foto gemeinfrei ist, sofern der Künstler des Originals 70 Jahre tot ist. Konkret geht es z.B. um nebenstehendes Foto.

 

Trifft das im wesentlichen auch auf Skulpturen zu? Oder ist da in der Regel von einem neuen Werk mit Schöpfungshöhe auszugehen?

Danke und Grüße --OecherAlemanne 21:29, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fotos von Gemälden sind 2D-Kopien und nicht geschützt. Fotos von Skulpturen sind jedoch eigene Werke und geschützt. --Marcela   21:34, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
In Deutschland, ja; in der Schweiz hingegen in der Regel wohl nicht. Gestumblindi 22:00, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Uff, ja. Ihr Schweizer bratet immer eure Extrawurst ;) --Marcela   22:12, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Danke!--OecherAlemanne 00:54, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Autorennennung bei Einbau von Artikelinhalten in einen Sammelartikel

Konkret geht es um [5]. Eigentlich könnten die jetzt in diesem Artikel vereinigten Einzellisten jetzt gelöscht werden, aber ist das lizenzrechtlich in Ordnung? Sollten die Versionsgeschichten der Teillisten erhalten bleiben und wenn ja, in welcher Form? -- Carbidfischer Kaffee? 18:15, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Meines Wissens nicht, da diese Listen keine Schöpfungshöhe haben. XenonX3 - (:±) 18:30, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich mir auch gerade gedacht. Es handelt sich um simple Episoden-Informationen ohne jedwede Kreativität. --Polarlys 22:33, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so und daher lösche ich nun alle. Gruß,--Tilla 2501 23:49, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Grafik Bohrung

[6] Schöpfungshöhe? --Itu 22:31, 21. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

 
Brett Gurewitz, 2007

Hallo, dieses Bild ist unter Flickr mit CC lizensiert. Da es aber ein echt professionelles Bild ist und der Uploader bei Flickr sonst (augenscheinlich jemand offizielles) nicht viele Bilder CC lizensiert hat, kann es auch ein Irrtümlich so lizensiert worden sein. Wenn das Bild legal auf Commons verwendet werden darf, würde ich mich freuen wenn ein vetrauenswürdiger User das nochmal absegnen würde, da man bei Flickr ja die Lizenzen ändern kann. Danke.--Tankwart 08:19, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

<offtopic>Ich finde das Bild alles andere als professionell...--Marcela   14:22, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe keine Probleme mit dem Bild.
(Außerdem ist Bad Religion nicht gerade als extrem profitsüchtig bekannt, eher das Gegenteil). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:30, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bei diesem Lizenzbaustein weigert sich der CommonsHelper (This image has no verificable good license, and can thus not be uploaded to commons through this tool.) im Gegensatz zu Vorlage:Bild-CC-by/2.0. Ich sehe aber eigentlich keinen Grund, denn es gibt ja Template:Cc-by-2.0-de bei Commons. Oder übersehe ich etwas? --Leyo 11:17, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wahrscheinlich kennt er die Vorlage einfach nicht. Muss man also irgendwo in die Konfiguration des Tools eintragen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:31, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
OK, ich habe Magnus um Aufnahme der Lizenz gebeten. --Leyo 15:41, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe?

verschoben von WP:FzW. --Jakob Gottfried 13:39, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Kopiert, nicht verschoben… --Leyo 13:48, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hat dieses Logo Schöpfungshöhe? Ich denke eher nicht. Grüße, --Jakob Gottfried 12:42, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Für solche Fragen ist WP:URF der geeignete Ort, weil da die Experten mitlesen. Unabhängig davon glaube ich allerdings auch nicht, dass das Logo SH aufweist. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 12:48, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Keine Schöpfungshöhe, auf Commons könnte es jedoch grenzwertig sein, deswegen lokal hochladen. --ireas {d · c · b} 14:10, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Siehe Ireas. --Marcela   14:20, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Flags of the world

Wie schauts denn beim Klauen von FOTW aus? Deren Copyright ist (zumindest für mich) etwas eigenartig (frei verwendbar, aber mit Einschränkungen, was nun?) Auf de.wp köönnte man sich wohl mit Schöpfungshöhe oder Amtliches Werk rausreden, aber wie würde es mit Commons aussehen?--Antemister 16:23, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Auf Commons ist das Thema schon durch, siehe Commons:Template:FOTWpic, Commons:Commons:Bad_sources#Flags_of_the_World, Commons:Commons:Deletion_requests/Images_from_www.fotw.net und Commons:Commons:Administrators'_noticeboard/Archive_2#FOTW_images. Fazit: Commons nein, hier ja.--Wiggum 16:35, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]