Als Flakhelfer wurden all jene Jugendliche bezeichnet, die in den letzten Jahren des zweiten Weltkrieges (ab 1943) zur Unterstützung der Luftwaffe zum Kriegsdienst an Flakstellungen in der Heimatregion herangezogen worden waren.
Rechtliche Grundlagen
Die amtliche Bezeichnung der Flakhelfer war Luftwaffenhelfer, abgekürzt LwH (HJ). Die rechtliche Grundlage für die Einberufung und den Einsatz der Flakhelfer war die Notdienstverordnung des Deutschen Reiches vom 15. Oktober 1938. Danach konnte jeder Bewohner und jede Bewohnerin des Reichsgebietes nach Vollendung des 15. Lebensjahres zu militärischen Diensten herangezogen werden. Die gesetzliche Grundlage dieser Verordnung reicht noch weiter zurück bis zum Wehrgesetz vom 21. Mai 1935. Unter den gleichen Voraussetzungen wurden in den den deutschen Küstengebieten die Marinehelfer eingesetzt.
Vorbereitung des Einsatzes
Am 20. September 1942 hatte Adolf Hitler in einem Führerbefehl die umgehende Freistellung von 120.000 Mann der Luftwaffe für die Front im Osten verlangt. Das bedeutete natürlich eine enorme Verminderung des Personalbestandes bei den Flakeinheiten im Reichsgebiet. Zwar gab es schon seit dem April 1942 die Möglichkeit des Einsatzes von Schülern in so genannten Heimatflak-Batterien, doch war dieser freiwillig und außerdem an eine untere Altersgrenze von 17 Jahren gebunden. Im Oktober 1942 erfolgten erste Kontakte zwischen dem von Hermann Göring geleiteten Reichsluftfahrtministerium und dem von Minister Bernhard Rust geführten Erziehungsministerium. Görings Ministerium teilte mit, man beabsichtige, die Jahrgänge 1926 und 1927 zu Hilfdiensten bei der Luftwaffe einzusetzen. Gedacht war dabei an Tätigkeiten als Nachrichtenhelfer, als Bodenpersonal auf Militärflughäfen und ähnliche Dienstleistungen. Einberufen werden sollten Schülerinnen und Schüler der höheren und mittleren Schulen bei völligem Wegfall des Unterrichtes. Gegen diese Pläne machte das Reichserziehungsministerium erhebliche Bedenken geltend, vor allem gegen den vorgesehenen Wegfall des Unterrichtes. Dieser müsse gewährleistet bleiben, am besten dadurch, dass man Schulklassen samt ihren Lehrern heranziehe. Auch andere Ministerien schalteten sich in die Diskussion ein und brachten aus unterschiedlichen Gründen Einwände vor. Der Reichsinnenminister befürchtete eine unzureichende Ausbildung zukünftiger Führungseliten und Wissenschaftler auf allen Gebieten. Der Reichsaußenminister von Ribbentrop wünschte eine möglichst unauffällige Durchführung des Vorhabens. Es müsse, so hieß es, der Eindruck vermieden werden, das Deutsche Reich setze Kinder als letztes Aufgebot, als Kanonenfutter ein. Die schwersten Bedenken wurden jedoch in einem internen Papier vom obersten Parteiführer nach Hitler, von Reichsleiter Martin Bormann, vorgebracht. In einem Brief an Göring vom 21. Dezember 1942 sah er in erster Linie durch den Kriegsdienst gesundheitliche Gefahren für die Jugendlichen. Auch müsse vor allem die Betreuung durch Schule und Hitler-Jugend sichergestellt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Einsatz der Flakhelfer gab es zwischen den beteiligten obersten Reichsbehörden und Ministerien eine Fülle von Stellungnahmen und Einwendungen bezüglich des Einsatzes, der Einberufung, der Sicherstellung des Unterrichtes, der Einsatzorte und schließlich der Zahl der benötigten Schülerinnen und Schüler.
Entscheidung durch Hitler
Die endgültige Entscheidung fiel durch Hitler persönlich am 7. Januar 1943. Gegenüber den ursprünglichen Plänen gab es erhebliche Einwände und Modifikationen:
- Es sollte nur ein Teil der Schüler der Geburtsjahrgänge 1926 und 1927 einberufen werden.
- Einsätze sollten nur in der Nähe der Heimatorte erfolgen.
- Ein Einsatz von Mädchen war nicht mehr vorgesehen, er konnte jedoch ab dem 17. Lebensjahr auf freiwilliger Basis erfolgen. Später allerdings gab es Dienstverpflichtungen, vorwiegend im Nachrichtenwesen und an Scheinwerfern (Blitzmädel).
Das fachlich zuständige Reichsministerium für Erziehung veröffentlichte am 22. Januar 1943 die endgültige Fassung des Erlasses über den "Kriegshilfseinsatz der Jugend bei der Luftwaffe". Der Reichsminister für Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Göring regelte in einem "nur für den Dienstgebrauch" bestimmten Erlass die gesamten Dienstverhältnisse der Luftwaffenhelfer. Dieser reichte in bürokratischer Ausführlichkeit von der Kompetenzverteilung zwischen allen mit der Einberufung der Flakhelfer befassten Dienststellen über den vorgesehenen Schulunterricht bis zu einer Disziplinarordnung nebst Androhung von Arrest bei Verstößen gegen dieselbe.
Einziehung
Als erster Einziehungstermin war der 15. Februar 1943 vorgesehen. Die Schüler, 15 bis 17 Jahre alt, erhielten einen Heranziehungsbescheid, der vom Landrat, Oberbürgermeister oder Polizeipräsidenten unterschrieben war. Die Bescheide sollten am Ende einer Elternversammlung ausgehändigt werden. Vorgesehen war die Teilnahme des jeweiligen Schulleiters für die schulischen und eines Flakoffiziers für die militärischen Aspekte. Ein Hoheitsträger der NSDAP, z. B. der Kreisleiter, sollte die politischen Gründe für die Maßnahme erläutern. Eine Beteiligung der Hitler-Jugend an solchen Veranstaltungen war ausdrücklich nicht vorgesehen. Anfang 1944 wurden Schüler des Geburtsjahrgangs 1928 (also 15 Jahre alt) eingezogen, auch ohne eine besondere Veranstaltung wie 1943.
Die Schüler wurden mit Uniformen eingekleidet: eine Dienstuniform, die vorwiegend getragen wurde und der der Luftwaffensoldaten glich, jedoch keine soldatischen Abzeichen wie Kragenspiegel, Biesen und Litzen aufwies, Arbeitsuniform (Drillich) und eine "Ausgehuniform", die bei Fahrten vom Dienstort zu auswärtigen Orten (Dienststellen, Schulen), während der spärlichen Urlaube und bei Fahrten anlässlich Versetzungen getragen wurde und die die Uniform der Flieger-HJ war.
Die Luftwaffenhelfer wurden mit Nachsprechen einer Verpflichtungserklärung auf ihre Obliegenheiten verpflichtet. Für Fälle von Pflichtverletzungen gab es eine spezielle Disziplinarstrafordnung.
Einflussversuche der Hitler-Jugend
Es gab einen Entwurf zum HJ-Dienst der Luftwaffenhelfer vom 19. Januar 1943, der das Gemeinschaftsleben der Jungen nach den Grundsätzen und Vorstellungen der HJ-Führung gestalten sollte. Diese betrachtete vor allem den wöchentlichen "Heimabend" als unverzichtbar für die weltanschauliche Schulung und nationalsozialistische Ausrichtung der Flakhelfer. Offiziell hießen die Flakhelfer ab September 1943 "Luftwaffenhelfer (HJ)". Der Reichsjugendführung war es gelungen, den Zusatz zur Dienstbezeichnung durchzusetzen. Die "Ausgehuniform" war die der Flieger-HJ, mit einem Luftwaffenhelfer-Abzeichen versehen und sollte die Luftwaffenhelfer von den Soldaten abheben und die Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend demonstrieren. Immer wieder gab es erneute Versuche der HJ-Führung, einen stärkeren Einfluss auf die Jungen zu gewinnen. Insbesondere wies die HJ-Führung auf die Pflicht zum Tragen der HJ-Armbinde mit dem Hakenkreuz zur "Ausgehuniform" der Flakhelfer hin. Dies wurde zu einem andauernden Streit- und Konfliktkomplex. Die Flakhelfer nahmen diese Armbinde ab, so oft sie konnten. Das führte in der Praxis häufig zu Reibereien mit höherrangigen HJ-Führern oder mit dem HJ-Streifendienst, der gewisse Polizeibefugnisse hatte. In der Theorie sollten die militärischen Vorgesetzten der Flakhelfer solche Verstöße gegen Uniformvorschriften oder gegen die Grußpflicht gegenüber NS-Führern oder höherrangigen HJ-Führern disziplinarisch ahnden, doch zeigte sich in der Praxis, dass die Offiziere und Unteroffiziere in den Flakbatterien wenig Lust und Neigung hatten, sich zu Bütteln der NSDAP und ihrer Gliederungen zu machen.
Die Flakhelfer ihrerseits sahen in ihrem Kriegsdienst eine willkommende Gelegenheit, den Einwirkungen der Staatsjugend zu entgehen. Sie betrachteten sich primär als Soldaten und empfanden die Aktivitäten der HJ als überflüssig und lächerlich. Sie benutzten jede
Möglichkeit, sich solchen Aktivitäten zu entziehen. In dieser Haltung wurden sie von einem großen Teil ihrer militärischen Vorgesetzten unterstützt.
Schulunterricht der Luftwaffenhelfer
Vorgesehen waren 18 Stunden Unterricht pro Woche mit Latein als alleiniger Fremdsprache für die Oberschüler. Im einzelnen verteilte sich der Unterricht auf 3 Std. Deutsch, 3 Std. Latein, 3 Std. Geschichte, 3 Std. Mathematik und jeweils 2 Std. Physik, Chemie und Erdkunde. Gegen den Wegfall des Englischunterrichtes gab es vereinzelte Elternproteste, die hin und wieder sogar Erfolg hatten. Der Unterricht sollte entweder in den Stammschulen von den bisherigen Lehrkräften erteilt werden oder, wo dies aus Entfernungsgründen nicht möglich war, in Räumlichkeiten in Nähe der Flakstellungen oder in den Stellungen selbst. Neu eingeführt wurde die Funktion des Betreuungslehrers. Dieser sollte die schulischen Belange gegenüber den militärischen vertreten und darauf hinwirken, dass nicht unnötig Unterricht ausfiel und ausgefallener Unterricht nachgeholt wurde. Er sollte ferner bei den Flakhelfern das Interesse und das Gefühl für die Notwendigkeit von Schulunterricht wachhalten. Zu Beginn des LwH-Einsatzes 1943 ließen sich die militärischen Notwendigkeiten mit den schulischen noch einigermaßen in Einklang bringen. Ab 1944 erfolgten jedoch zunehmend Einsätze in Gebieten, die von den Heimatorten der Flakhelfer weit entfernt waren. So waren z. B. Schüler aus Baden und Württemberg zunächst in Friedrichshafen am Bodensee, dann nacheinander in kurzen Abständen bei Karlsruhe, in der Pfalz, an der Schweizer Grenze und zuletzt bei Pforzheim stationiert. Flakhelfer aus Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet gelangten im Laufe weniger Monate von Stellungen in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Heimatstadt bis nach Oberschlesien in Sichtweite der Vernichtungslager von Auschwitz. Die verstärkten Angriffe der alliierten Luftwaffen bei Tag und Nacht in immer kürzeren Intervallen ab 1944 machten einen geregelten Unterricht zunehmend unmöglich. Die Flakhelfer mussten in steigendem Umfang die Aufgaben der regulären Bedienungsmannschaften an den Waffen und Geräten übernehmen. Dadurch und wegen der Zahl und Länge der Waffendienst- und Gefechtszeiten während der Fliegeralarme wurde der Schulunterricht auf ein Mimimum reduziert. Ehemalige Flakhelfer berichten, dass sie während ihrer Dienstzeit von 13 Monaten insgesamt etwa einen Monat Unterricht hatten.
Die Flakhelfer im militärischen Einsatz
Waffen und Geräte
Die Luftwaffenhelfer wurden praktisch an allen Waffen und Geräten ausgebildet und eingesetzt, die zur Ausrüstung der deutschen Fliegerabwehr gehörten. Im Einzelnen handelte es sich dabei um Folgende:
Leichte Flakwaffen
- 2-cm-Flak (deutsche Konstruktion);
- 2-cm-Flak (Oerlikon/Schweiz);
- 2-cm-Vierlingsflak
- 2-cm-Flugzeug-Bordkanonen auf Sockel montiert
Mittlere Flakwaffen
- 3,7-cm-Flak (deutsche, schwedische, russische Konstruktionen);
- 3,7-cm-Zwillingsflak;
- 4-cm-Flak (Bofors/Schweden und Beutewaffen)
Schwere Flakwaffen
- 8,8-cm-Flak (Versionen 18, 36, 41 );
- 8,5/8,8-cm-Flak (aufgebohrte sowjetische Beutegeschütze);
- 10,5-cm-Flak;
- 12,8-cm-Flak
- 60, 150 und 200 cm Durchmesser
Kommandogeräte
- Typ 35 (Kommando-Hilfsgerät);
- Typ 40 (mechanischer Analogrechner zur Ermittlung der Schusswerte)
Funkmessgeräte (Radar)
Flakumwertegerät
- "Malsi", eingesetzt bei Ausfall eigener Ortungsgeräte
Ausbildung der Flakhelfer
Die Ausbildung an den Geräten und Waffen erfolgte entweder in Kasernen oder direkt in den Flakstellungen. Dabei konnte man davon ausgehen, dass militärische Grundkenntnisse wie Marschieren, Exerzieren, Bewegen im Gelände und Grüßen durch den Dienst in Jungvolk und Hitlerjugend bei allen Flakhelfern vorhanden waren. Auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften war den Jungen durch HJ-Lager u. ä. vertraut. Somit konnte die Ausbildung weitgehend funktionsbezogen erfolgen und dauerte je nach Gerät oder Waffe vier bis acht Wochen. Zu den theoretischen Grundlagen des Einsatzes gehörten Lehreinheiten in Ballistik und Funktechnik. Waren die LwH erst einmal einer Batterie fest zugeteilt, gab es in den Flakstellungen ständiges Waffentraining, Wachdienst, Waffenpflege, Geschoßpflege, Schanzarbeiten, gelegentlich auch Schießübungen auf Schleppziele, z. B. an der Nordsee- und Ostseeküste und am Bodensee.
Urlaub der Flakhelfer
Luftwaffenhelfer erhielten Urlaub (außer Freistellungen zum Schulunterricht) nur spärlich. Es gab gelegentlich Urlaub für einen halben Tag, bei Stationierung in der Nähe der elterlichen Wohnung auch gelegentlich über eine Nacht oder gar über ein Wochenende. Zweimal im Jahr wurde ein 14-tägiger Urlaub gewährt. Die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln waren unentgeltlich (Wehrmachtsfahrschein für die Eisenbahn). Die Luftwaffenhelfer mussten außerhalb ihres Dienstortes einen Urlaubsschein oder bei dienstlicher Abwesenheit einen Marschbefehl bei sich führen, damit sie die Berechtigung ihres Aufenthalts außerhalb des Dienstortes nachweisen konnten. Luftwaffenhelfer erhielten je Tag 0,50 Reichsmark.
Zahlenmäßiger Einsatz der Flakhelfer
Die von Hitler 1942 geforderte Abstellung von 120.000 Mann regulären Personals zum Fronteinsatz wurde durch die Einberufung der Flakhelfer ermöglicht. Insgesamt taten etwa 200.000 Jungen der Jahrgänge 1926/28 Dienst als LwH, im Anfang nur im frontfernen Reichsgebiet. Zu Beginn des Einsatzes 1943 waren ausschließlich Schüler der höheren und mittleren Schulen betroffen, doch ab Herbst 1944 wurden auch Lehrlinge eingezogen, vorwiegend aus Österreich und aus den im Osten eingegliederten bzw. besetzten Gebieten. Durch das schnelle Vorrücken der Alliierten gegen Ende des Krieges wurden viele Jungen in Einsätze gegen Erdtruppen verwickelt, sowohl im Osten gegen die Sowjetarmee als auch im Westen gegen britische und amerikanische Einheiten. Die Flakhelfer hatten rechtlich einen Nichtkombattanten-Status im Sinne der Haager Landkriegsordnung. Bei Feindannäherung wurden manche zu regulären Flaksoldaten erklärt und erhielten entsprechende Vermerke in ihre Dienstausweise.
Flakhelfer und sonstiges Personal
In den Flakbatterien gab es häufig neben den wenigen noch verbliebenen regulären Soldaten - oft nur noch ein Mann pro Geschütz - als Hilfspersonal weibliche Flakhelferinnen in den Schreibstuben und Telefonzentralen und an den Scheinwerfern. Dazu kamen kriegsgefangene und hilfswillige (Hiwis) Russen und Ukrainer, die zu Schanzarbeiten, bei Munitionstransporten und ähnlichen Tätigkeiten eingesetzt wurden. Offiziell waren den Flakhelfern alle über den Dienstbetrieb hinausgehenden Kontakte mit den Russen und Ukrainern strikt untersagt, doch wurde dieses Verbot weitgehend übertreten, ohne dass es zu gravierenden Bestrafungen kam. Sehr häufig erhielten die Gefangenen von den Jungen zusätzliche Lebensmittel und Tabakwaren. Nicht selten entwickelte sich ein Tauschhandel, wobei die Russen und Ukrainer meist von ihnen aus Holzresten, Munitionskisten und ähnlichem Material äußerst geschickt hergestelltes Spielzeug gegen Brot oder Kartoffeln eintauschten. Viele Flakhelfer konnten sich durch eigenen Umgang mit den Hilfswilligen von der Verlogenheit und Haltlosigkeit der Nazipropaganda überzeugen, die immer nur von "bolschewistischen Untermenschen" gesprochen und geschrieben hatte.
Folgen des Einsatzes
Wie abzusehen war, wurde der Schulunterricht stark eingeschränkt und fiel später immer mehr aus.
Als die ersten Flakhelfer eingezogen wurden, ging man davon aus, dass 100 Jugendliche einen Ersatz für 70 reguläre Flaksoldaten darstellen würden. In der Realität erwies sich jedoch oft, dass die fanatischen jungen Flakhelfer, die im Verlauf des weiteren Krieges schließlich ganze Flakbatterien eigenverantwortlich führten, die zermürbten und resignierenden Männer an Einsatzbereitschaft weit übertrafen. Wie viele der Flakhelfer umkamen ist unbekannt, da sie statistisch nicht erfasst wurden. Aufgrund der zahlreichen Berichte über Volltreffer in Flakstellungen muss man von hohen Opferzahlen ausgehen.
Literatur zum Thema
Sachbücher
- Bude, Heinz: Deutsche Karrieren, Frankfurt am Main 1987
- Emunds, Paul: Mit 15 an die Kanonen, Aachen 1975
- Baumeister, Werner: Castrop-Rauxel im Luftkrieg 1939-1945, Castrop-Rauxel 1988
- Fricke-Funklenberg: Nationalsozialismus und Schule. Amtliche Erlasse und Richtlinien 1933-1945, Opladen 1989
- Nicolaisen, Hans-Dietrich: Die Flakhelfer - Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg, Berlin 1981
- derselbe: Gruppenfeuer und Salventakt, 2 Bände, Büsum 1993
- Schätz, Ludwig: Luftwaffenhelfer - ein Kapitel zur Geschichte des deutschen Wehrmachtsgefolges im zweiten Weltkrieg (Dissertation), München 1970
- derselbe: Schüler - Soldaten, Darmstadt 1974
- Schmeling, Franz-Josef: Vom Krieg ein Leben lang geprägt, Osnabrück 1997
- Schörken, Rolf: Luftwaffenhelfer und Drittes Reich, Stuttgart 1985
- derselbe:Die Niederlage als Generationserfahrung. Jugendliche nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft, Weinheim und München 2004
- Tewes, Ludger: Jugend im Krieg, Essen 1989
Belletristik zum Thema
- Bokowski, Dieter: Wer weiß, ob wir uns wiedersehen, Frankfurt am Main 1983
- Noll, Dieter: Die Abenteuer des Werner Holt, Berlin (DDR) 1975