Digitale Abschreibung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Juli 2005 um 14:01 Uhr durch Heinte (Diskussion | Beiträge) (Beispiel: ndR). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Digitale Abschreibung ist ein betriebwirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet in der Buchhaltung einen Sonderfall der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Dabei wird der Degressionsbetrag d mit dem letzten Abschreibungsbetrag gleich gesetzt und damit berechenbar.

Die Digitale Abschreibung wird folgendermaßen berechnet:

d = 2 * (Anschaffungskosten + Anschaffungsnebenkosten - Restwert) / (Nutzungsdauer * (Nutzungsdauer + 1) = letzter Abschreibungsbetrag

AB = Abschreibungsbasis = gesamte Anschaffungskosten - Restwert

Abschreibungsbetrag der letzten Nutzungsperiode (Wenn Nutzungsdauer gleich Abschreibungszeitraum ist)


Beispiel

Eine Maschine mit dem Wert 15.000 soll über einen Zeitraum von 4 Jahren digital abgeschrieben werden. Anschaffungsnebenkosten und Restwert sind gleich null.

Dann errechnet sich d folgendermaßen:

d = (2 * 15.000) / 4 * (4+1) = 30.000 / 20 = 1.500

Dies ist allerdings nur der Abschreibungsbetrag für die letzte Periode. Der Abschreibungsbetrag der Vorperioden erhöht sich jeweils um einmal diesen Betrag und lässt sich Formelmäßig für die Perioden 1-3 folgendermaßen bestimmen:

  (4 - t + 1) * d

  • Periode 1: (4 - 1 + 1) * 1.500 = 6.000
  • Periode 2: (4 - 2 + 1) * 1.500 = 4.500
  • Periode 3: (4 - 3 + 1) * 1.500 = 3.000

Der Abschreibungsplan stellt sich dann folgendermaßen dar:

  • Periode Buchwert Abschreibungsbetrag
  • t=1 15.000 6.000
  • t=2 9.000 4.500
  • t=3 4.500 3.000
  • t=4 1.500 1.500