Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/07
Kritische Ausgabe der Ilias
Hallo! Ich spiele mit dem Gedanken, die textkritische Ausgabe von Arthur Ludwich (1840–1920; siehe u. a. hier) aus den Jahren 1902/1907 (oder einen Teil) maschinenlesbar zu digitalisieren; soetwas gibt es meines Erachtens (im Internet) noch nicht. In meinen Augen klingt dies zunächst einmal unproblematisch: Die Person ist (leider) seit über 70 Jahren verstorben, die zwei Bände vor über 100 Jahren erschienen (sie liegen mir vor). Aber: Da die Ausgabe auch heute noch eine der wichtigsten ist, kam der B. G. Teubner Verlag auf die Idee, diese wiederaufzulegen. Dies geschah im Jahre 1995 in einer so genannten editio stereotypa, einem (imho) buchstabengetreuen Nachdruck (ISBN 978-3519042839 und ISBN 978-3519042846). Zu meinem großen Erstaunen war im Einband dann zu lesen „© B. G. Teubner“ (weiß nicht mehr, ob mit Jahreszahlangabe direkt davor oder danach, zumindest ein paar Zeilen zuvor). Da es natülich unschön wäre, Probleme mit Teubner zu bekommen, wollte ich mal nachfragen, wie dies von der Rechtslage her aussieht; laut meiner urheberrechtlichen Kenntnis ist dieses Copyrightpostulat nur ein Schein. Soweit ich es überblicke (ich muss mal die Bücher nebeneinander legen), ist (natürlich) höchstens der Einband angepasst, sonst keine schöpferische Änderung zu erkennen. Grüße und Dank, —DerHexer (Disk., Bew.) 00:48, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Neuer Satz etc. würde kein neues Werk begründen; Du kannst das bedenkenlos digitalisieren und veröffentlichen. Ralf würde Dir wahrscheinlich empfehlen, wegen möglichen Copyfraud-Ansprüchen und drohenden Rechtsauseinandersetzungen, die aber nach hier einhellig herrschender Ansicht unbegründet sind (nichtsdestotrotz Ärger bereiten können), eine (zusätzliche) Sockenpuppe anzulegen. Port(u*o)s 01:10, 2. Jul. 2010 (CEST)
- So in etwa habe ich das erwartet. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 11:02, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Was Teubner da macht ist eine Schutzrechtsberühmung. Da man ja verklagt werden kann, auch wenn man im Recht ist..... --Marcela
22:25, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Hm? Sie wissen ja nichts davon und klagen auch nicht ex ante. ;o) —DerHexer (Disk., Bew.) 01:37, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Sicher ist sicher. --Pölkkyposkisolisti 01:46, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Meine ich auch ;) --Petra 08:27, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Sicher ist sicher. --Pölkkyposkisolisti 01:46, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Hm? Sie wissen ja nichts davon und klagen auch nicht ex ante. ;o) —DerHexer (Disk., Bew.) 01:37, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Was Teubner da macht ist eine Schutzrechtsberühmung. Da man ja verklagt werden kann, auch wenn man im Recht ist..... --Marcela
- So in etwa habe ich das erwartet. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 11:02, 2. Jul. 2010 (CEST)
Ist das "Zitat" (Der Traum) im Rahmen des Zitierrechtes noch als solches zu zählen? Der Abschnitt scheint ziemlich lang. Zudem ist für mich nicht ganz klar, inwiefern auf der Übersetzung von Franz Kuhn (gest. 1965) noch ein Urheberrecht besteht. Könnte das vielleicht jemand mit etwas mehr Erfahrung im Urheberrecht klären? --FUZxxlD|M|B 15:42, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Ein urheberrechtlicher Schutz der Übersetzung besteht jedenfalls bis 2035 (70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers). Eine Nutzung ist hier also nur im Rahmen des Zitatrechts erlaubt. Ob das ziemlich lange Zitat Der_Traum_der_Roten_Kammer#Der_Traum noch zulässig ist.... hmm, ich weiss es nicht. Ist "die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" (Zitat#Deutschland)? Auf den zitierten Text wird im Artikel ja nicht näher eingegangen. Gestumblindi 22:03, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Also der Meinung bin ich auch. Die Frage ist nur, inwiefern man den Text herauslöschen kann, denn er ist in mindestens 50 Versionen enthalten. Wenn die Admins da kein schickes Tool für haben, kann man entweder die Versionsgeschichte löschen (Was der GFDL widersprechen würde) oder den Artikel ganz löschen. --FUZxxlD|M|B 14:51, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Versionslöschung ist nicht zwingend notwendig, siehe ME-Urteil. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Siehe Chaddy. --Marcela
18:26, 3. Jul. 2010 (CEST) - Was genau ist das "ME-Urteil? --FUZxxlD|M|B 21:24, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Siehe Chaddy. --Marcela
- Versionslöschung ist nicht zwingend notwendig, siehe ME-Urteil. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
Hallo, ich habe zum Downhill-Simplex-Algorithmus ein Flowchart erstellt, das den Algorithmus beschreibt. Im Originalpaper gibt es ebenfalls ein Flussdiagramm, das selbstverständlich sehr ähnlich ist.
Die Frage ist: Ist die Veröffentlichung meines Flussdiagramms in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung weil es dem Flussdiagramm der Veröffentlichung zu ähnlich ist oder genießt das Flussdiagram als Darstellung des mathematischen Algorithmus eh keinen urheberrechtlichen Schutz? --Horas 15:08, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Ich seh da keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Die räumliche Verteilung des Graphen ist recht ähnlich, das könnte schwierig werden. Bei wissenschaftlichen Werken sind die Ansprüche an Individualität geringer, weil es eben weniger Spielraum dafür gibt.--141.84.69.20 21:12, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Ich sehe keinen Raum für eigene schöpferische Gestaltungsmöglichkeit. --Marcela
22:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Ich sehe keinen Raum für eigene schöpferische Gestaltungsmöglichkeit. --Marcela
Unklare Formulierung in §80 UrhG
Mir ist derzeit unklar was mit den Formulierungen "zur Verwertung zur gesamten Hand" und "wider Treu und Glauben verweigern" im §80 UrhG gemeint ist. Wie ist also der erste Absatz zu interpretieren?
- Zitat: (1) Erbringen mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so steht ihnen das Recht zur Verwertung zur gesamten Hand zu. Keiner der beteiligten ausübenden Künstler darf seine Einwilligung zur Verwertung wider Treu und Glauben verweigern. § 8 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Solche Redewendungen sind für Einsteiger in diese Thematik wirklich grauenhaft. ;-) --![]()
12:52, 1. Jul. 2010 (CEST)
In Kürze:
- ad 1) die Verwertung kann nur gemeinschaftlich erfolgen
- ad 2) Ohne triftigen Grund darf ein Miturheber sich der Verwertung nicht verweigern, sonst gäbe es wegen 1) eine Art Vetorecht für jeden Miturheber.
--Wiggum 13:16, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Wie verhält sich das aber bei Dingen von denen kein Urheber bekannt ist, bzw. wo es keinen solchen überhaupt gibt, da eine kleine Idee (keine Schöpfungshöhe) auf hunderte Arten abgewandelt und immer wieder miteinander kombiniert wurde. D.h. wo überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist, wer welchen Anteil geleistet, von wem auch immer abgeschaut hat? --

15:05, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Hmm, wir sprechen hier ja von Darbietungen, d.h. eigentlich vom Leistungsschutz. Aber §8 kennt ja eine entsprechende Regelung für Urheber also gehe ich mal davon aus, dass du den meintest. Wie gesagt, für den Fall, dass nicht feststellbar ist, wer welchen Anteil geleistet hat, gilt die Gesamthandschaft, aber nur für _gemeinsam_ geschaffene Werke. Für dein Beispiel mit den Abwandlungen wären vermutlich eher §§23, 24 UrhG relevant. Mir ist die Formulierung zu abstrakt, ein Beispiel könnte hilfreich sein.--Wiggum 16:57, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Konkret ging es mir dabei um fiktive Figuren die im Internet geschaffen wurden. Am Anfang steht dabei ja zumeist eine recht banale Idee, die dann aber von vielen verschiedenen Personen immer weiter entwickelt wird und wurde. Die "Entwickler" kennen sich dabei meist nicht einmal und kopieren Ideen voneinander, modifizieren sie und irgendwas kommt dann am Ende heraus. In diesem Fall ist es nun unmöglich nachzuvollziehen wer denn nun der Urheber der aktuellen Entwicklung ist, da meist auch keiner weiß von wo irgendeine Idee dazu stammte. Zugleich sind es streng gesehen auch alles Urheberrechtsverletzungen. Die Frage die aber immer offen bleibt, ist die danach, wessen Urheberrecht verletzt worden sein könnte und ob es überhaupt einen möglichen Kläger geben könne. Einzelne Werke können dabei durchaus Schöpfungshöhe aufweisen, die Idee des Dargestellten hingegen ist irgendwie nicht greifbar. Ist es diese nun ins Allgemeingut aufgegangen oder ist sie geschützt, ohne das es einen Urheber im eigentlichen Sinne gibt? --

17:38, 1. Jul. 2010 (CEST) PS: Beispiele dafür wären z.B. Kumā oder OS-tan
- Konkret ging es mir dabei um fiktive Figuren die im Internet geschaffen wurden. Am Anfang steht dabei ja zumeist eine recht banale Idee, die dann aber von vielen verschiedenen Personen immer weiter entwickelt wird und wurde. Die "Entwickler" kennen sich dabei meist nicht einmal und kopieren Ideen voneinander, modifizieren sie und irgendwas kommt dann am Ende heraus. In diesem Fall ist es nun unmöglich nachzuvollziehen wer denn nun der Urheber der aktuellen Entwicklung ist, da meist auch keiner weiß von wo irgendeine Idee dazu stammte. Zugleich sind es streng gesehen auch alles Urheberrechtsverletzungen. Die Frage die aber immer offen bleibt, ist die danach, wessen Urheberrecht verletzt worden sein könnte und ob es überhaupt einen möglichen Kläger geben könne. Einzelne Werke können dabei durchaus Schöpfungshöhe aufweisen, die Idee des Dargestellten hingegen ist irgendwie nicht greifbar. Ist es diese nun ins Allgemeingut aufgegangen oder ist sie geschützt, ohne das es einen Urheber im eigentlichen Sinne gibt? --
- Hmm, wir sprechen hier ja von Darbietungen, d.h. eigentlich vom Leistungsschutz. Aber §8 kennt ja eine entsprechende Regelung für Urheber also gehe ich mal davon aus, dass du den meintest. Wie gesagt, für den Fall, dass nicht feststellbar ist, wer welchen Anteil geleistet hat, gilt die Gesamthandschaft, aber nur für _gemeinsam_ geschaffene Werke. Für dein Beispiel mit den Abwandlungen wären vermutlich eher §§23, 24 UrhG relevant. Mir ist die Formulierung zu abstrakt, ein Beispiel könnte hilfreich sein.--Wiggum 16:57, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Der Abschnitt bezieht sich auf Werke die von mehreren Künstlern gleichzeitg aufgeführt werden. Ist schon richtig, dass das eher Leistungsschutz ist, kann aber durchaus auch das Urheberrecht betrefend. Denn Beispielsweise anlässlich einer Jamsession können durchaus neue Werke endstehen. Der Schlüsselsatz zum Verständniss ist gemeinsam eine Darbietung. Kurz es kann nicht eine Musiker eine Orchester sich gegen die Veröffentlichung wehren, solange eben diese Veröffentlichung als solches nicht gegen Treu und Glauben verstösst, und er dafür im Kolektiv endschädigt wird. Es geht also hier eher um eine gemeinsame Aufführung/Aufname/Filmszene usw.. Ob damit eine gemeinsames aber auch in mehreren Schritten endstandenes Kunstwerk -wie ein Comic- gemeint ist ,bezweifle ich eher. Denoch die Ausage dass ein einzeler Künstler bei einem nicht trennbaren Werk kein Vetorecht hat (Solange Treu und Glauben eigehalten werden), ist durchaus anwendbar. Nur ist das ein Comik wiklich untrennbar? Denn da kann ich jeden Charakter einzeln aus dem Werk nehemen und woanders ans eigenstädiges Kunstwerk weiterverwenden? Niabot wie du siehst einfach ist es nie. -- Bobo11 21:21, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Da haben wir wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich bezog mich auf diesen Paragraphen weil Ralf ihn in einem Gespräch mit ihm eingeworfen hatte. In meinem Fall geht es aber auch nicht um einen Comic der aus mehreren Seiten besteht, sondern um eine "Comicfigur" die aus einer kleinen Idee entstand und dann im Internet von verschiedensten Leuten umgesetzt und weiterentwickelt wurde. Wobei sich die Leute persönlich nicht einmal kannten, bzw. nicht einmal konkret an einem Werk gearbeitet haben. Es ist quasi evolutionär diese Figur entstanden und es kann nicht nachvollzogen werden, wer von wem welches Detail übernommen hat, wer eines hinzufügte, bis sich letztlich eine Figur formte, die immer mehr gefestigte Eigenschaften übernommen hat, bzw. sich im Fandom durchsetzte. Nun existieren solche bekannt gewordenen Figuren, die aber im Grunde genommen einen nicht abschätzbaren Umfang von Beteiligten hatten und haben. Wobei die einzelnen Schritte der Entwicklung streng nach UrhG alles Plagiate wären, wenn eine der Entwicklungsstufen Schöpfungshöhe besitzen würde, da wohl keiner eine Freigabe erteilt hat, zugleich aber bewusst die Bilder der Figur veröffentlicht hat, damit diese Ideen im Umkreis der Fans übernommen werden. Mit anderen Worten: Es gibt die Figuren, aber keinen der in irgendeinerweise als Urheber der aktuellen Figur in Frage käme. --

22:03, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Hm, vestehe. Denoch gibt es durchaus noch ein anderer Punkt der so oder so beachte werden muss. Nehmen wir mal an die Figur ist nicht geschützt (weswegen auch immer), dann kann man aber die Zeichnung selber denoch als ein Kunstwerk betrachten. Denn der Strip selber kann durchaus als eigenes Kunstwerk betrachtet werden, auch wenn er sich "freier" Comicfiguren bedient. Udn der Strip kann in der Regel einem Künstler (Künstlergruppe) zugeschrieben werden. Dazu komt das die Geschichte, die der Comic erzählt durch aus selber auch geschütz sein kann. Da gibts Urheberrecht-Stolpersteine an jeder Ecke.
- Zum Thema deiner Comicfigur, mit welchem Hittergedanken wurde denn die Figur endwickelt. Kurz hatte die Entwicklug ein Ziel, das allen möglichen Schöpfern (und damit Miturhebern) bekannt war? Denn das ist gerade in Hinblick auf Treu und Glauben wichtig. Mehr erst nach deiner Antwort. --Bobo11 22:26, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Das Ziel des Ganzen ist es sicherlich Spaß daran zu haben die Figuren in einer ihr früher oder später angedachten Weise, wozu auch das Verhalten zählt, darzustellen und Anerkennung aus der (offenen) Community zu bekommen. (Ist also durchaus mit dem Prinzip hinter Wikipedia vergleichbar, nur ohne jegliche Lizenz.) Sei es nur in einer Zeichnung, oder eben auch in Musikvideos oder einfachen Comicsstrips. Bei den OS-tans sind es eben angedachte Eigenschaften des Betriebssystems, die auf den Charakter der Figuren übertragen wurden. Anzumerken sei dabei, das die Figuren je nach Künstler ein eigenes Aussehen - einen eigenen Stil - haben, aber sich eben auch gewisse Gemeinsamkeiten teilen. Das Prinzip dieser Entwicklung passiert darauf, das andere Menschen die Ideen aufgreifen und ihrerseits etwas Neues generieren. Dabei fließen fast alle Ideen wieder in einen Topf zurück und werden wieder als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen genommen. Wobei das nun aber auch überhaupt nicht strukturiert erfolgt. Es ist ein heilloses Chaos, was quasi nach dem Prinzip des Darwinismus funktioniert. Es geht mir auch nicht darum jetzt einem einzelnen Bildnis einer solchen Figur den Schöpfungswert abzusprechen, sondern darum, inwiefern der Autor eines solchen Bildes in der Lage wäre es freizugeben, obwohl er eben nicht der alleinige Schöpfer der Figur ist, deren Schöpfer als einzelne Person oder abgeschlossene Personengruppe aber auch nicht existiert. --

23:27, 1. Jul. 2010 (CEST)
- Kann man das Ziel irgendwo nachlesen? Denn wenn deine Aussage zutriff, kann man da durchaus von einem stillschweigenden Einverstädniss für Puplic-Domain ausgehen (für die Figur, als Idee). Das hiese dann, dass die Zustimmung des Zeichners des Strips ausreichend wäre. Ich möchte das aber irgenwo nachlesen können, dass es allen Entwicklern klar war; 1. das ihr Teilwerk frei weiter verwendet werden darf, 2. das sie ihre Rechte daran abgegebn bzw. darauf verzichten. -- Bobo11 21:24, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist ja gerade der Witz an der Sache, dass solche Verträge eben nicht geschlossen werden. Beispiele dafür sind z.B. die Videoplattformen Nico Nico Douga, bei denen es Gang und Gebe ist Videos zu kommentieren und neu zu kombinieren, auch wenn es dafür keinen rechtlichen Rahmen gibt. Es ist so gesehen eine stillschweigende Vereinbarung. Insbesondere ist es ja z.B. bei den OS-tans oder auch dem Pedobear so, dass ja auch durchaus kommerzielle Produkte mit ihnen als Motiv vertrieben werden. Nur besitzen die Hersteller daran auch keine Rechte, bzw. nur an der einen konkreten Umsetzung. So kamen diese Produkte auch erst Mitte/Ende 2004 heraus, während die Figuren schon seit 2003 bekannt sind. --

00:12, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Auch wenn sich bei solchen Platlformen sich die Künstler nicht wehren (weil sie es als Werbung usw. anschauen), heist dies noch lange nicht das es Urheberrechtlich unbedenklich ist. So oder so um die Freigabe des aktuellen Künstlers (auch wenn er nicht der Schöpfer der Figur ist) komst nicht drumrum. Ob der die Freigabe erteilen darf, steht logischerweise auf einem Anderen Blatt. Dennoch wenn die Freigabe schlüssig ist, seh ich keinen Hinderungsgrund.--Bobo11 22:22, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Da sind wir doch an dem Punkt. Es gibt keinen Künstler, sondern eine offene Vielzahl von Künstlern. Ist es nun egal welchen man davon fragt, oder müsste man sie alle fragen? Letzteres wäre klar unmöglich. --

00:00, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Da sind wir doch an dem Punkt. Es gibt keinen Künstler, sondern eine offene Vielzahl von Künstlern. Ist es nun egal welchen man davon fragt, oder müsste man sie alle fragen? Letzteres wäre klar unmöglich. --
- Auch wenn sich bei solchen Platlformen sich die Künstler nicht wehren (weil sie es als Werbung usw. anschauen), heist dies noch lange nicht das es Urheberrechtlich unbedenklich ist. So oder so um die Freigabe des aktuellen Künstlers (auch wenn er nicht der Schöpfer der Figur ist) komst nicht drumrum. Ob der die Freigabe erteilen darf, steht logischerweise auf einem Anderen Blatt. Dennoch wenn die Freigabe schlüssig ist, seh ich keinen Hinderungsgrund.--Bobo11 22:22, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist ja gerade der Witz an der Sache, dass solche Verträge eben nicht geschlossen werden. Beispiele dafür sind z.B. die Videoplattformen Nico Nico Douga, bei denen es Gang und Gebe ist Videos zu kommentieren und neu zu kombinieren, auch wenn es dafür keinen rechtlichen Rahmen gibt. Es ist so gesehen eine stillschweigende Vereinbarung. Insbesondere ist es ja z.B. bei den OS-tans oder auch dem Pedobear so, dass ja auch durchaus kommerzielle Produkte mit ihnen als Motiv vertrieben werden. Nur besitzen die Hersteller daran auch keine Rechte, bzw. nur an der einen konkreten Umsetzung. So kamen diese Produkte auch erst Mitte/Ende 2004 heraus, während die Figuren schon seit 2003 bekannt sind. --
- Kann man das Ziel irgendwo nachlesen? Denn wenn deine Aussage zutriff, kann man da durchaus von einem stillschweigenden Einverstädniss für Puplic-Domain ausgehen (für die Figur, als Idee). Das hiese dann, dass die Zustimmung des Zeichners des Strips ausreichend wäre. Ich möchte das aber irgenwo nachlesen können, dass es allen Entwicklern klar war; 1. das ihr Teilwerk frei weiter verwendet werden darf, 2. das sie ihre Rechte daran abgegebn bzw. darauf verzichten. -- Bobo11 21:24, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Das Ziel des Ganzen ist es sicherlich Spaß daran zu haben die Figuren in einer ihr früher oder später angedachten Weise, wozu auch das Verhalten zählt, darzustellen und Anerkennung aus der (offenen) Community zu bekommen. (Ist also durchaus mit dem Prinzip hinter Wikipedia vergleichbar, nur ohne jegliche Lizenz.) Sei es nur in einer Zeichnung, oder eben auch in Musikvideos oder einfachen Comicsstrips. Bei den OS-tans sind es eben angedachte Eigenschaften des Betriebssystems, die auf den Charakter der Figuren übertragen wurden. Anzumerken sei dabei, das die Figuren je nach Künstler ein eigenes Aussehen - einen eigenen Stil - haben, aber sich eben auch gewisse Gemeinsamkeiten teilen. Das Prinzip dieser Entwicklung passiert darauf, das andere Menschen die Ideen aufgreifen und ihrerseits etwas Neues generieren. Dabei fließen fast alle Ideen wieder in einen Topf zurück und werden wieder als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen genommen. Wobei das nun aber auch überhaupt nicht strukturiert erfolgt. Es ist ein heilloses Chaos, was quasi nach dem Prinzip des Darwinismus funktioniert. Es geht mir auch nicht darum jetzt einem einzelnen Bildnis einer solchen Figur den Schöpfungswert abzusprechen, sondern darum, inwiefern der Autor eines solchen Bildes in der Lage wäre es freizugeben, obwohl er eben nicht der alleinige Schöpfer der Figur ist, deren Schöpfer als einzelne Person oder abgeschlossene Personengruppe aber auch nicht existiert. --
- Da haben wir wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich bezog mich auf diesen Paragraphen weil Ralf ihn in einem Gespräch mit ihm eingeworfen hatte. In meinem Fall geht es aber auch nicht um einen Comic der aus mehreren Seiten besteht, sondern um eine "Comicfigur" die aus einer kleinen Idee entstand und dann im Internet von verschiedensten Leuten umgesetzt und weiterentwickelt wurde. Wobei sich die Leute persönlich nicht einmal kannten, bzw. nicht einmal konkret an einem Werk gearbeitet haben. Es ist quasi evolutionär diese Figur entstanden und es kann nicht nachvollzogen werden, wer von wem welches Detail übernommen hat, wer eines hinzufügte, bis sich letztlich eine Figur formte, die immer mehr gefestigte Eigenschaften übernommen hat, bzw. sich im Fandom durchsetzte. Nun existieren solche bekannt gewordenen Figuren, die aber im Grunde genommen einen nicht abschätzbaren Umfang von Beteiligten hatten und haben. Wobei die einzelnen Schritte der Entwicklung streng nach UrhG alles Plagiate wären, wenn eine der Entwicklungsstufen Schöpfungshöhe besitzen würde, da wohl keiner eine Freigabe erteilt hat, zugleich aber bewusst die Bilder der Figur veröffentlicht hat, damit diese Ideen im Umkreis der Fans übernommen werden. Mit anderen Worten: Es gibt die Figuren, aber keinen der in irgendeinerweise als Urheber der aktuellen Figur in Frage käme. --
- Alle, die schöpferisch beteiligt waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist defacto unmöglich, da niemand auf der Welt nachvollziehen kann, wer alles schöpferisch beteiligt war. Zugleich haben wir aber auch OTRS-Freigaben auf Commons... --

00:10, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Es scheint als wolltrst du das nicht kapieren @Nilabot, jede Zeichenug hat EINEN Künstler der sie anfertigt. Ob er acuh die Idee dazu selber hate steht auf einem anderen Blatt. Aber eine Freigabe des Kunstlers der die Zeichnug angefertiget hat muss sicher mal eine Freigabe erteilen. Ist diese glaubhaft udn nach Treu und Glauben auch nachvollziehbar, dass er diese Freigabe erteilen kann, ist die Zeichnug für uns brauchbar. Bobo11 17:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das wäre sicherlich kein Problem und darum ging es mir in der Diskussion aber eigentlich auch nicht. --

23:31, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das wäre sicherlich kein Problem und darum ging es mir in der Diskussion aber eigentlich auch nicht. --
- Es scheint als wolltrst du das nicht kapieren @Nilabot, jede Zeichenug hat EINEN Künstler der sie anfertigt. Ob er acuh die Idee dazu selber hate steht auf einem anderen Blatt. Aber eine Freigabe des Kunstlers der die Zeichnug angefertiget hat muss sicher mal eine Freigabe erteilen. Ist diese glaubhaft udn nach Treu und Glauben auch nachvollziehbar, dass er diese Freigabe erteilen kann, ist die Zeichnug für uns brauchbar. Bobo11 17:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist defacto unmöglich, da niemand auf der Welt nachvollziehen kann, wer alles schöpferisch beteiligt war. Zugleich haben wir aber auch OTRS-Freigaben auf Commons... --
- Alle, die schöpferisch beteiligt waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 4. Jul. 2010 (CEST)
Glasfenster in der Kirche
Ich habe in einer öffentlich zugänglichen Kirche Glasfenster fotografiert 1, 2, 3, 4, 5. Die Werke sind sicher neueren Datums. Ist es durch die Panoramafreiheit gedeckt? Wenn nicht, was ist zu tun? Muss ich mich um eine Genehmigung (bei der Kirchengemeinde) bemühen? --Harke 17:37, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Sind das Innenaufnahmen? Wenn ja, dann ist das eine URV. Panoramafreiheit greift nur bei Außenaufnahmen. Du musst den Künstler bzw. dessen Erben um eine Freigabe bitten. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:41, 2. Jul. 2010 (CEST)
- Es sind Innenaufnahmen. Also ich werde um Freigabe bitten. --Harke 21:05, 3. Jul. 2010 (CEST)
- Du solltest die QI-Kandidatur bis dahin zurückziehen. Mbdortmund 14:07, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Es sind Innenaufnahmen. Also ich werde um Freigabe bitten. --Harke 21:05, 3. Jul. 2010 (CEST)
Wenn man sich so die anderen Bilder der Users anschaut sind da noch etliche, die äußerst dubios lizenziert sind. --84.160.235.234 00:13, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Bei den Werkangaben steht „Künstler unbekannt“. Ich versuche mal herauszufinden, von wem sie stammen. Jedenfalls sind die Genehmigungen einzuholen.--Emmaus Disk 09:46, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Ich habe um Freigabe nachgefragt. --Harke 20:04, 5. Jul. 2010 (CEST)
DDR-Fotos aus dem Zeitraum ca. 1949 - 2002
Bitte einmal hier vorsichtig vorbeischauen Gruss --Nightflyer 00:00, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Gesenft. -- smial 11:06, 6. Jul. 2010 (CEST)
österreichische Panoramafreiheit
Oberbaumgartner Pfarrkirche verlinkt zwei Commons-Bilder vom Innenraum der Kirche, der Artikel Johann Georg Gsteu verlinkt eines davon sowie eine Innenansicht eines weiteren Gebäudes. Nach den Commons-Regeln sind die Dateien anscheinend legitim, wegen des restriktiveren Deutschen Rechts sind die Verlinkungen in de:WP aber wohl nicht erlaubt.
- Soweit ich das überblicke, kann man Dateien auf Commons nur als FoP (Panoramafreiheit) kennzeichnen, oder als FoP-Germany, d.h. ich kann in wenigen Fällen ("FoP-Germany") positiv sehen, dass Verlinkung erlaubt ist, ob in den anderen Fällen FoP bzw. FoP-xx die Verlinkung legitim ist, muss im Einzelfall "von hier aus" ermittelt werden?
- Gibt es (hier in de:WP) einen speziellen Vorlagenbaustein, um die Verlinkung mit den "zu permissiven" österreichischen Innenraumaufnahmen zu markieren, so quasi als Entlinkungsankündigung oder um die Chance zu lassen, eine Freigabe beizubringen? Ich stelle mir - z.B. bei den beiden oben genannten Artikeln - vor, dass die Bearbeiter sich hochgradig ange<beep>t fühlen, wenn ein Dummuser wie ich aus "ihren" Artikeln die für sie völlig legalen Links auf ihre eigenen Bilder auf Commons rausschiesst.
(Es ist mein dritter Anlauf heute: DÜP hier erklärt sich für Commons-Bilder nicht zuständig, Commons gibt für sich o.k.)
- Auf Commons gilt Recht der USA und Ursprungsland. Wobei man das mit den USA pragmatischerweise dort bei Werken außerhalb der USA nicht so genau nimmt (zu unserem Vorteil, denn sonst gäbe es gemäß US-Panoramafreiheit keine Bilder von neueren Kunstwerken im öffentlichen Raum auch von anderen Orten auf der Welt), in der Praxis muß das abgebildete Objekt im Ursprungsland erlaubt sein. Also sind die frei zugänglichen Innenansichten aus Österreich auf Commons erlaubt, hier aber gemäß strengerer deutscher Panoramafreiheit leider nicht. Daher wird man hier bestenfalls (wie bereits geschehen) einen Link zur Commons-Kategorie setzen, sodass die Bilder nur einen Mausklick entfernt sind. -- 93.111.225.223 17:19, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Moment mal: Erstens ist der Artikelersteller eine Österreicherin und der Artikel in Österreich geschrieben worden. Zweitens dürften sich für den Artikel hauptsächlich Österreicher interessieren, da die Oberbaumgartner Pfarrkirche nun nicht gerade zu den Touristenzielen in Wien gehört. Drittens wurden die Bilder von einer Einwegsocke unter österreichischer IP hochgeladen. Viertens: die Server stehen in Amsterdam. Wen in Deutschland willst du also für die Veröffentlichung verantwortlich machen? Das Argument, daß die Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, zieht hier nicht wirklich, das trifft für alle *.at-Domains mit ähnlichen Inhalten auch zu (und identisch auch für *.ch, siehe dort Lichtbild versus Lichtbildwerk). Marcus 18:09, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Was Commons macht, ist uns egal, die haben eigene Gesetze.
- der Serverstandort ist vollkommen irrelevant
- seit BA nehmen wir hier in Artikeln alles, was auf Commons so herumlungert, frei nach dem Motto "paßt schon" --Marcela
18:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Und viertens: Wenn wir österreichische Logos halten, die dort geschützt sind (siehe oben), brauchen wir nach österreichischem Recht korrekte Bilder auch nicht zu löschen, oder ?!? Marcus 22:22, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Moment mal: Erstens ist der Artikelersteller eine Österreicherin und der Artikel in Österreich geschrieben worden. Zweitens dürften sich für den Artikel hauptsächlich Österreicher interessieren, da die Oberbaumgartner Pfarrkirche nun nicht gerade zu den Touristenzielen in Wien gehört. Drittens wurden die Bilder von einer Einwegsocke unter österreichischer IP hochgeladen. Viertens: die Server stehen in Amsterdam. Wen in Deutschland willst du also für die Veröffentlichung verantwortlich machen? Das Argument, daß die Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, zieht hier nicht wirklich, das trifft für alle *.at-Domains mit ähnlichen Inhalten auch zu (und identisch auch für *.ch, siehe dort Lichtbild versus Lichtbildwerk). Marcus 18:09, 6. Jul. 2010 (CEST)
Mein Bild der AIDAblu beim Einlauf in Warnemünde
Hallo!
Vielleicht kann jemand von hier meine Frage beantworten, ob dieses Bild nach Commons kann oder der Logohinweis (Kussmund, Farbgebung des Schiffes) berechtigt ist. Grüße, Grand-Duc 10:06, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Gab's da nicht etwas Rummel, als das Schiff neu war, weil sie mit einer markenrechtlichen Begründung jegliche Fotoveröffentlichungen außerhalb der aktuellen Berichterstattung verbaten? Oder ist das vom Tisch? --Martina Nolte Disk. 10:38, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Puh, keine Ahnung... Aber ich stand auf einem öffentlichen Strand, das Schiff war auf öffentlichen Bundesdeutschen Gewässern unterwegs und wird viele Jahre bleibend auf den Meeren unterwegs sein, also zum Panorama der Gewässer gehören. Also eher nicht Commons, oder wie? Grüße, Grand-Duc 10:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Suche nach Markeneintragungen: Kussmund geschützt als Teil einer Bildmarke. Nummer der Marke: 007603211 Anmeldetag: 12/02/2009 --Martina Nolte Disk. 10:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
- OK, dementsprechend kann das Bild also nur mit auf DE-WP und mit Logo-Hinweis bleiben, oder? Ist der Logohinweis durch was besseres zu ersetzen? Grüße, Grand-Duc 11:08, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Martina kennt sich da sicher besser aus, aber die Eintragung einer Marke hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Ausserdem könnte man wahrscheinlich auch mit De Minimis argumentieren, auch da (wie oben erwähnt) es wohl unstatthaft ist, irgendwo ein Kunstwerk anzubringen, um so indirekt ein Fotografieverbot für das ganze Schiff zu erreichen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:42, 6. Jul. 2010 (CEST)
- OK, dementsprechend kann das Bild also nur mit auf DE-WP und mit Logo-Hinweis bleiben, oder? Ist der Logohinweis durch was besseres zu ersetzen? Grüße, Grand-Duc 11:08, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Suche nach Markeneintragungen: Kussmund geschützt als Teil einer Bildmarke. Nummer der Marke: 007603211 Anmeldetag: 12/02/2009 --Martina Nolte Disk. 10:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Puh, keine Ahnung... Aber ich stand auf einem öffentlichen Strand, das Schiff war auf öffentlichen Bundesdeutschen Gewässern unterwegs und wird viele Jahre bleibend auf den Meeren unterwegs sein, also zum Panorama der Gewässer gehören. Also eher nicht Commons, oder wie? Grüße, Grand-Duc 10:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Jetzt landen wir aber wieder bei der Problematik, dass es ja gar nicht um ein Fotografierverbot geht, sondern darum, ob meine Abbildung des Schiffes, dass vom Markeninhaber eine Bildmarke auflackiert bekommen hat, woanders als in der deutschen Wikipedia, Commons beispielsweise, veröffentlicht werden kann - unter den passenden CC- oder anderen freien Lizenzen... Grüße, Grand-Duc 14:24, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Es gibt eigentlich nur zwei wesentliche Punkte, in denen sich Commons von de in dieser Hinsicht unterscheidet: Zum einen die notwendige Schöpfungshöhe (da ist bei uns viel mehr erlaubt) und zum anderen die Panoramafreiheit (Commons akzeptiert alles, das in Ländern mit Panoramafreiheit aufgenommen wurde, wir grundsätzlich alles, wegen dem Schutzlandprinzip). Ein Schiff ist im Prinzip mal kein Kunstwerk, weshalb es eigentlich gar keiner Panoramafreiheit bedürfte. Falls man dem aber zustimmt (d.h. das Schiff als schützenswert ansieht) stellt sich die Frage, ob "ist permanent auf dem Meer" als "permanent im öffentlichen Raum" angesehen werden kann. Die Rechtsexperten hier wissen vielleicht, ob es dazu Veröffentlichungen gibt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:35, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Jetzt landen wir aber wieder bei der Problematik, dass es ja gar nicht um ein Fotografierverbot geht, sondern darum, ob meine Abbildung des Schiffes, dass vom Markeninhaber eine Bildmarke auflackiert bekommen hat, woanders als in der deutschen Wikipedia, Commons beispielsweise, veröffentlicht werden kann - unter den passenden CC- oder anderen freien Lizenzen... Grüße, Grand-Duc 14:24, 6. Jul. 2010 (CEST)
Wir haben uns hier entschieden, das Markenrecht zu ignorieren. Auf Commons gilt das gleiche, siehe Commons:Commons:Non-copyright restrictions: "...we do not consider these restrictions relevant to our policies...". Bei commons hat man natürlich regelmäßig das Problem, dass die Schöpfungshöhe-Sache dort in der Regel enger gesehen wird.--Wiggum 00:20, 7. Jul. 2010 (CEST)
- So weit ich weiß, sind laut Schricker die meisten Experten der Meinung, dass Autos und andere Fahrzeuge als „bleibend im öffentlichen Verkehsraum“ anzunehmen sind. Diese Argumentation ließe sich dann bestimmt auch auf Schiffe übertragen. Leider liegt mir der Schricker gerade nicht vor; deswegen nur diese vage Auskunft. --ireas {d · c · b} 00:29, 7. Jul. 2010 (CEST)
Mini Logo Wikipedia
Hallo, eine Frage: habe hier [http://www.rundfunkwiki.de/Datei:Wikipedia.PNG Bilddatei eine Minilogo gefunden, möchte gerne dieses Bild besser Skizze, die ja mit einer Lizenz versehen ist auf einer Website für eine Vorlage und Hinweis auf Wikipedia-Artikel benutzen. Ist dieses erlaubt? oder brauche ich eine extra Freigabe von der Wikipedia um diese Symbol-Skizze verwenden zu dürfen. Danke für eure Antwort, Gruß --T. Reader 16:01, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Nachtrag: In der Orginaldatei steht dieser Lizenz-Text; Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren. Es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen Umschlagtext und keinen hinteren Umschlagtext. MfG --T. Reader 16:03, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Für den Wikipedia-Ball gilt: © & ™ Alle Rechte vorbehalten, Wikimedia Foundation, Inc. --Martina Nolte Disk. 17:04, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Danke und somit für mich erledigt. Wird die Rundfunk.wiki informiert? oder bleibt die Weitergabe unter o.g. Lizenz so dort erhalten, dass jeder kopieren und verbreiten kann? Nicht mein Problem eigentlich. Gruß --T. Reader 19:30, 6. Jul. 2010 (CEST)
IOS-Screenshot
Keine Schöpfungshöhe? Curtis Newton ↯ 20:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Ich kann dort keine Erkennen. Schließlich sind die einzelnen Icons schlichte Dinge, denen man die Schöpfungshöhe absprechen kann, da sie sich nicht von der Durschnittsgestaltung abheben. Hinzu kommt das der Großteil der Grafik (Komposition) schlicht einen praktischen Zweck dient. Der Hintergrund ist ebenfalls unterhalb der Schöpfungshöhe. Mit anderen Worten: Ich wüsste nicht was daran schützenswert währe. --

00:39, 7. Jul. 2010 (CEST)
Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dies ist auch hinsichtlich der Analogie zu Handylogos, denen richtlerlich die Schöpfungshöhe abgesprochen wurde Kein Urheberschutz für Handylogs gut begründbar. Schließlich handelt es sich bei IOS um eine Art Handyicons. --Neozoon 00:45, 7. Jul. 2010 (CEST)
Österreichischer OGH zu Beiwerk
http://archiv.twoday.net/stories/6415584/ --Historiograf 22:33, 7. Jul. 2010 (CEST)
US-Militäreinrichtungen
Hallo allerseits,
es gibt in Deutschland immer noch zig Militäreinrichtungen des US-Militärs, von der harmlosen Transportkaserne bis hin zu "hochgeheimen" Abhöranlagen oder "sicherheitskritischen" Flugplätzen. Alle haben sie gemeinsam, dass in der Regel große Schilder an ihnen prangen, dass Fotografieren strengstens untersagt ist. Wie sieht das aus bei Fotos, die von öffentlichen Straßen und Wegen gemacht sind, darf man die hier hochladen? Eindeutige Fälle im Sinne des § 109g StGB sind natürlich nicht gemeint. --Datenschützer 13:13, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Urheberrechtlich gäbe es da wohl nichts auszusetzen, man müsste aber wissen, wie eng der genannte §109g ausgelegt wird. In der Schweiz wurde ein Journalist gebüsst, weil er ein entsprechendes Bild veröffentlicht hat (und da stand noch nichmal ein "Fotografieren verboten"-Schild). Aufgrund der Panoramafreiheit wäre das Bild absolut kein Problem gewesen (jeder der dort zufällig des Weges kommt, sieht, dass das irgendwie ziemlich viel militärisch-geheimes Zeugs ist, was da rumsteht).
- Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn die Anlagen nicht mehr verwendet und/oder bereits entklassifiziert sind, aber einfach niemand die Schilder entfernt hat. Ohne Insider-Wissen dürfte es aber nicht so einfach sein, das herauszufinden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:51, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Urheberrechtlich gibt es nichts auszusetzen. Ich habe die Frage hier gestellt, weil hier offenbar fachkundig über Bilder diskutiert wird. Gibt es eine bessere Anlaufstelle? Zum fachlichen: es geht um noch aktive Anlagen. Verlassene Kasernen gibt es hier auch genug, so sehen sie aber auch aus. Es sollen schon "echte" Bilder, sozusagen aus dem Leben sein. Offanbar mag sich zu der Problematik keiner outen. Oder hat vielleicht jemand einen Kommentar zum StGB? --Datenschützer 13:24, 9. Jul. 2010 (CEST)
Fallstudien und Urheberrecht
Hallo, Ich möchte eine veröffentlichte Fallstudie über ein Unternehmen als Beispiel verwenden um ein abstraktes Management Konzept zu erläutern. Soweit ich das verstehe sind die Fakten in der Fallstudie nicht urheberrechtlich geschützt (nur deren Ausdrucksweise) und soweit ich die Fakten in meine eigenen Worte fasse, kann ich nichts falsch machen. Ist mein Verständnis richtig?
Viele Dank, Georg (nicht signierter Beitrag von 193.104.35.245 (Diskussion) 13:30, 6. Jul. 2010 (CEST))
Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Und wenn die Studie legal veröffentlicht wurde, kann daraus auch zitiert werden. --Eingangskontrolle 18:18, 9. Jul. 2010 (CEST)
Was soll da der Copyright-Hinweis der Deutschen Bundesbank? Die Grafik stammt von einem Benutzer, lediglich das Zahlenmaterial scheint von der Bundesbank zu kommen. Aber diese Zahlen können keine Schöpfungshöhe haben, das sie ja durch den Börsenhandel entstanden sind, genauso wie die Bundesligatabelle durch die Spielergebnisse und nicht durch den Chefmaipulator des DFB. Und auch mit dem Warenzeichen DAX hat die Bundesbank ja nichts zu schaffen. Können wir das also streichen (die Datei liegt auf Commons) --Eingangskontrolle 17:09, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Das Diagramm dürfte keine Schöpfungshöhe haben (zumindest in D), die Daten dürften nicht unter Datenbankschutz fallen – in meinen Augen eindeutig gemeinfrei. Und selbst wenn nicht, wäre ein Copyright-Hinweis in der Bildunterschrift hier absolut unüblich und unerwünscht. Insofern: einfach entfernen. Grüße, --ireas {d · c · b} 17:16, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Ich habs entfernt. Das stammt noch von 2004. Damals wusste man hier halt nich so da drüber Bescheid ;) --Don-kun Diskussion Bewertung 17:19, 9. Jul. 2010 (CEST) P.S.: Die erste Version is auch toll ;D
Urheberrecht von Staatswappen
Ihr erinnert euch hier sicher an die Affäre mit den gelöschten Staatswappen auf Commons (nebenbei, kürzlich ist ist das Wappen des Tschad verschwunden: Wurden die Wappen gelöscht weil
a) Vektorimages.com ein Copyright auf die Vektorisierungen hat, oder
b) weil Gesetze aus den Herkunftsländern eine solche Verwendeung der Wappen verbieten,
c) sonst was anderes?
hab jetzt kürzlich auf so ner Warez-Seite zufällig eine Sammlung (mehrere 100 MB) solcher Vektorimages.com Wappen gefunden für die man eigentlich zahlen müsste. Weil hier im Reich offensichtlich ja Wappen generell gemeinfrei sind wäre das runterladen der Grafiken und ein hochladen auf der deutschen WP eigentlich legal sein, oder?--Antemister 21:59, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Da ist ein Admin Amok gelaufen (ist auf Commons normal), denn es gab keine LD dazu ([1]). Siehe auch commons:User talk:Kameraad Pjotr/Archive1#Some speedy deletions.
- Sicherheitshalber sollte das Wappen hier hochgeladen werden.
- Ich weiß zwar, was du mit "Reich" meinst (und dass es eher scherzhaft gedacht war), lehne diese Bezeichnung aber entschieden ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela
01:47, 10. Jul. 2010 (CEST) - @Chaddy: Bin neulich wieder mal auf das hier gestossen, das musste jetzt irgendwie sein... Aber ernsthaft, wie ist de Rechtslage?--Antemister 15:44, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela
Abitur, CAE, DELF und Zivildienstausweis
Hi,
ich würde gerne von folgenden Dokumenten, die ich selbst besitze, Scans machen und hochladen:
- im Artikel Abitur in Bayern ein Scan meines Abiturs
- im Artikel CAE ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "Certificate Number", "Reference Number" und "Accreditation Number"
- im Artikel DELF ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "n° de candidat"
- im Artikel Zivildienstausweis einen Scan von meinem, jedoch mit unkenntlich gemachter Personenkennziffer und Unterschrift
Gibt es Urheberrechtliche (oder andere) bedenken eines dieser Dokumente hochzuladen? Bei allen Dokumenten sind Logos oder ähnliches zu sehen.
Liebe Grüße, --MartinThoma 20:54, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Sowohl das Abi und der Ziviausweis sollten undenklich sein, da amtliches Werk. Die beiden anderen werden von Privaten Institutionen vergeben, wenn da was mit Schöpfungshöhe dabei ist, gibts eventuell Probleme. --84.160.235.234 22:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Zumindest auf meinem Abitur-Zeugnis ist nichts schützenswertes abgebildet (das am aufwendigsten gestaltete Objekt ist das Bayern-Wappen auf der ersten Seite sowie im Siegel auf der dritten Seite)... Die anderen genannten Dokumente habe ich nicht selbst, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese etwas geschütztes darstellen würden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Ist das Sigel und das Logo nicht manchmal geschützt?
- Mein Vater meinte, dass es Urkundenfälschung sein könnte, wenn ich einige Daten anonymisiere. Ist da was dran?
- Fallen euch noch weitere Bedenken ein? Können sich die Institutionen beschweren, weil man mit einer hochauflösenden Version online leichter eine Fälschung ihrer Dokumente herstellen kann? --MartinThoma 16:09, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Zumindest auf meinem Abitur-Zeugnis ist nichts schützenswertes abgebildet (das am aufwendigsten gestaltete Objekt ist das Bayern-Wappen auf der ersten Seite sowie im Siegel auf der dritten Seite)... Die anderen genannten Dokumente habe ich nicht selbst, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese etwas geschütztes darstellen würden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das Logo und das Sigel kann marken- und Namensrechtlich geschützt sein, aber das ignorieren wir in der Wikipedia. Wichtig ist der urheberrechtliche Schutz und der ist nicht vorhanden.
- Eine Fälschung kann theoretisch jeder herstellen, der so ein Zeugnis hat (ich hab sogar eine Fälschung hergestellt, als ich es für Uni-Bewerbung kopiert habe, das ist allerdings legal). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:33, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist keine Urkundenfälschung, siehe § 267 Strafgesetzbuch. --Gnom 17:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Ja, ich weiß. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:09, 11. Jul. 2010 (CEST)
Blowout_DW_Wissensc_246498p.jpg

Hallo. Weil hier unter dem Foto "Wikipedia" steht hab ich das kurzerhand mal hochgeladen. Wie ist das zu bewerten? --Itu 09:23, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Da ist keine zulässige Lizenz und auch keine echte Quelle angegeben. Daher empfehle ich, das Bild wieder zu löschen, bis die Urheberrechtsfrage geklärt ist. Wenn die Quellenangabe stimmt, müsste es ja ohnehin irgendwo in der Rumpelkammer Commens rumliegen. ---- ST ○ 09:28, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich liebe TinEye für solche Fälle. Das Bild scheint eine bearbeitete Version von Datei:NASA NorthSea1 2.jpg zu sein. Die Version mit der roten Markierung hab ich auf Commons und hier nicht gefunden, ich glaube aber nicht dass diese simple Markierung genügend Schöpfungshöhe hat. Damit dürfte das Bild wohl als {{Bild-PD-US}} bzw auf Commons mit
{{PD-USGov-NASA}}nutzbar sein. --Kam Solusar 17:36, 10. Jul. 2010 (CEST)- Danke. Damit wohl erledigt. --Itu 18:23, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Ich liebe TinEye für solche Fälle. Das Bild scheint eine bearbeitete Version von Datei:NASA NorthSea1 2.jpg zu sein. Die Version mit der roten Markierung hab ich auf Commons und hier nicht gefunden, ich glaube aber nicht dass diese simple Markierung genügend Schöpfungshöhe hat. Damit dürfte das Bild wohl als {{Bild-PD-US}} bzw auf Commons mit
Ist die Begründung zutreffend? (Schöpfungshöhe)
Ich bin gerade durch Zufall bei Die Sendung mit dem Elefanten auf das nebenstehende Bild gestoßen. Laut Bildbeschreibung soll es keine Schöpfungshöhe haben. Wenn dem so wäre, würde ich auch Donald Duck, Tom & Jerry, usw. die Schöpfungshöhe absprechen müssen. Löschen (lassen)? --![]()
23:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich sehe da SH, Begründung: Der Elefant wird vermenschlicht dargestellt, das Gesicht, Rüssel und angedeuteter Mund tragen für mich menschliche Züge. Da wir bei menschlichen Grafiken besonders streng sein müssen, bejahe ich hier die SH, auch wenn Histo das anders sieht. Ist sicher ein Grenzfall. --Marcela
23:45, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Die Figur des Elefanten an sich dürfte ja urheberr. geschützt sein, dann sollte eine Verwendung in einem Sendungslogo den Schutz nicht plötzlich aufheben. --Kam Solusar 04:18, 11. Jul. 2010 (CEST)
- ICh seh auch SH. Dazu kommt, dass es sich auch um eine Trickfilmfigur handelt. Bei einer solchen wird die SH vom Gericht eher zugesprochen werden, als wenn es sich nur um ein Logo handeln würde. Und sori eine Elefant sieht anders aus, spich du krigst nicht mehrheitlich das Resultat wenn du mehreren Zeicher den Auftrag gibts "zeichen mir einen blauen Elefaten". Und diese Testart ist, recht zuverlässig, wenns darum geht ob was SH hat oder nicht. Wenn dabei wiklich mehrheitlich (>80-90%) das gleiche raus kommt, dann kann man dem mehrehitlichen Resultat die SH absprechen. Dieser Test wird aber hier aber sicher nicht zutreffen, jedenfals nicht mit dem Resulat. --Bobo11 10:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Dieser Test hilft hier niemandem wirklich weiter, weil es hier um den erhöhten Maßstab der Schöpfungshöhe bei angewandtem Gewerke geht - dass der Blaue Elefant als Kunstwerk ieS Schöpfungshöhe hätte, ist trivial. kragenfaultier 10:07, 11. Jul. 2010 (CEST)
- ICh seh auch SH. Dazu kommt, dass es sich auch um eine Trickfilmfigur handelt. Bei einer solchen wird die SH vom Gericht eher zugesprochen werden, als wenn es sich nur um ein Logo handeln würde. Und sori eine Elefant sieht anders aus, spich du krigst nicht mehrheitlich das Resultat wenn du mehreren Zeicher den Auftrag gibts "zeichen mir einen blauen Elefaten". Und diese Testart ist, recht zuverlässig, wenns darum geht ob was SH hat oder nicht. Wenn dabei wiklich mehrheitlich (>80-90%) das gleiche raus kommt, dann kann man dem mehrehitlichen Resultat die SH absprechen. Dieser Test wird aber hier aber sicher nicht zutreffen, jedenfals nicht mit dem Resulat. --Bobo11 10:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
Habs gelöscht, k.A. wozu es da Diskssion braucht.--Wiggum 23:57, 11. Jul. 2010 (CEST)
"selbst erstellt" ist meiner Meinung nach übertrieben, leider finde ich für Fahrplanblätter nichts über das Urheberrecht. Sind diese Sachen so ok? Wer weiß 100-%ig Bescheid? --Mef.ellingen 13:27, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Da greift aber die Regel für Kartenwerke. Das hat an-und-für-sich nix mit Fahrplan zu tun. -- Bobo11 14:40, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wikipedia:Bildrechte#Karten? Da gibt es einen Verweis auf den Datenbankschutz und auf den § 2 Geschützte Werke. Dort finde ich: (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Rechtlich nicht sattelfest, entnehme ich trotzdem, dass man das nicht scannen und als "selbst erstellt" in die WP stellen darf? --Mef.ellingen 15:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Klar darfst du die Karte als Vorlage für eine selbstgezeichente Kare nehmen, und die in die WP einstellen darfst. Ich wolte mit meien Einwurf nur darauf hinweisen dass es hier eben klar eine Regelung gibt (Das due eben unter Karten nachscheuen musst). Und bei Karten ist die Schöpfunghöhe-Schwelle sehr niederig (Kurz im Zweifel ist immer von SH auszugehen), von daher wirst du hier kaum eine Antwort krigen, die dir gefällt. Bobo11 17:40, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wikipedia:Bildrechte#Karten? Da gibt es einen Verweis auf den Datenbankschutz und auf den § 2 Geschützte Werke. Dort finde ich: (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Rechtlich nicht sattelfest, entnehme ich trotzdem, dass man das nicht scannen und als "selbst erstellt" in die WP stellen darf? --Mef.ellingen 15:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
Lizenzfrage für ein Photo-Scan der österr. Nationalbibliothek
Hallo Zusammen,
Ich habe von der österr. Nationalbibliothek den Scan eines alten Photos(ca. 70 Jahre alt) gekauft.
Auf meine Frage beim Kauf des JPGs, ob ich es auf Wikipedia kostenlos veröffentlichen darf, kam die Antwort ja, aber unter Hinweis des Copyrights der Nationalbibliothek (mir wurde sogar eine eigene Signatur dafür zur Verfügung gestellt)
Gut, nun stehe ich vor der Frage, welche von den vielen Lizenzen ich nehmen muss. Die Commons:Lizenzen hilft mir da nicht wirklich weiter.
Ich bin auch sicher, dass die Nationalbibliothek nicht will, dass das Bild kommerziell genützt wird (das würde nämlich etwas kosten).
Hat jemand eine Idee?
Gruß
-- Epiktetos 12:54, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Die Nationalbibliothek kann da gar nichts freigeben (siehe auch Schutzrechtsberühmung). Wer ist der Fotograf? Nur der, bzw. seine Erben können eine Freigabe erteilen. Wenn der Fotograf schon seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Bild gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Nun, ich gehe stark davon aus, dass die österr. Nationalbibliothek die gesamte photographische Sammlung des Photographen angekauft hat. Die Aufnahme schätze ich auf das Jahr 1910 (+/- 10) - Der Name des Photographen ist mir bekannt (mehr aber auch nicht) - schwer zu sagen, ob der schon 70 Jahre tot ist. D.h. ich kann nicht davon ausgehen, dass es schon gemeinfrei ist. -- Epiktetos 16:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Verrätst du uns den Namen des Fotografen? --Paulae 16:11, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Hab's grad noch in der digitalisierten Karteikarte checken müssen. Photograph Otto Schmitt; Aufnahme aus dem Jahre 1908; -- Epiktetos 16:44, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Verrätst du uns den Namen des Fotografen? --Paulae 16:11, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wenn das Sterbedatum nicht ermittelbar ist, greift vielleicht Bild-PD-alt-100. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:47, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Bild-PD-alt-100 klingt für diesen Fall gut. Aber da die Österr. Nationalbibliothek eine Menge interessanter Photos für die Wikipedia/media hat (auch viel jünger als 100 Jahre), würde ich gerne eine Präzedenz(fall)diskussion mit Ihnen beginnen.
Hat die Wiki eine Lizenz, die besagt "für private Zwecke unbeschränkt verwendbar, keine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung des Copyright-Inhabers"? -- Epiktetos 17:52, 11. Jul. 2010 (CEST)- Nein, eine solche Lizenz hat die Wikipedia nicht. --Guandalug 17:57, 11. Jul. 2010 (CEST)
- (BK)Nein, denn genau eine solche Formulirung bezeichnet mal als unfrei. Sprich für uns nicht verwendbar. Zum Merken; Sobald da keine kommerzielle Nutzung steht, ist das Foto für die Wikipedia nicht nutzbar. Voraussetzung ist natürlich, dass die Lizenz zum Bild keine Schutzrechtsberühmung ist. --Bobo11 18:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Bild-PD-alt-100 klingt für diesen Fall gut. Aber da die Österr. Nationalbibliothek eine Menge interessanter Photos für die Wikipedia/media hat (auch viel jünger als 100 Jahre), würde ich gerne eine Präzedenz(fall)diskussion mit Ihnen beginnen.
- Wenn das Sterbedatum nicht ermittelbar ist, greift vielleicht Bild-PD-alt-100. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:47, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Nein, eine solche Lizenz wollen wir auch gar nicht. Außerdem kann die Nationalbibliothek die Bilder gar nicht freigeben. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
Otto Schmidt scheint so unbekannt nicht zu sein: Hier wird er als einer der Vertreter der Typenfotografie Österreichs im 19. Jh. genannt. Ist eben die Frage, ob er mit dem Leiter des Photographischen Kunstverlags Otto Schmidt identisch ist. Wenn ja, sollten sich die Lebensdaten ermitteln lassen. Auf alle Fälle war der Fotograf Otto Schmidt schon in den 1870er-Jahren aktiv. --Paulae 18:07, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Toller Hinweis. Laut Friedhofsdatenbank der Gemeinde Wien ist er im Mai 1910 als 75jähriger gestorben und hat ein Grab auf Friedhofsdauer am Zentralfriedhof (vorausgesetzt, es ist immer der gleiche, aber das kann man annehmen). Damit wären die 70 Jahre vergangen.
- ÖN-Biblio wünscht, das ich den Text "Copyright (ÖNB Wien, Bildarchiv, Sign.: 155.380-B)" zum Bild dazugebe. Wenn ich die obigen Einträgen richtig verstehe, ist das nicht erwünscht. Ich werde daher die Photos auf eine private Homepage stellen (mit dem copyright-Hinweis) und im Artikel bei den Weblinks einen Verweis darauf machen. -- Epiktetos 18:51, 11. Jul. 2010 (CEST)
Moment mal! Der mit den wiener Typen hieß Otto Schmidt. Hier sein Eintrag in der Fotografendatenbank der Albertina: [2] Der ist natürlich wirklich gemeinfrei und niemand kann verhindern, dass sein Bilder irgendwann auch hier landen, sobald sie irgendwo auf die Menschheit losgelassen wurden (besser auf Commons, da ohnehin gemeinfrei, ist das dort problemlos). Einen Otto Schmitt gab es aber auch: [3], über den ist aber nicht viel bekannt. Das Datum 2005 bezieht sich offensichtlich nur auf eine neuzeitliche Veröffentlichung. -- Herby 19:38, 11. Jul. 2010 (CEST)
Ich habe einmal eine persönliche Internetseite mit dem Photo gemacht, falls es jemanden interessiert hier. -- Epiktetos 21:42, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wenn das Foto wirklich gemeinfrei ist, dann bitte hier (bzw. auf Commons) hochladen und nicht auf eine private Homepage verweisen, das ist unsinnig... Und bitte ohne den illegalen Hinweis, den die Nationalbibliothek gerne hätte. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 12. Jul. 2010 (CEST)
Rückfrage aus dem Schwesterprojekt
Der Uploader äußert sich, warum die Dateien seiner Meinung nach gemeinfrei sein sollten. Kann bitte mal jemand dazu eine Stellungnahme abgeben und mir sagen, wie ich damit - als Admin - jetzt am besten umgehe?
Danke und Gruß --Michael Reschke 21:37, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Natürlich ist das gemeinfrei. Wo siehst du hier auch nur ansatzweise Schöpfungshöhe? ---- ST ○ 21:39, 11. Jul. 2010 (CEST)
Würde ich auch gern wissen --FrobenChristoph 23:33, 11. Jul. 2010 (CEST)
In diesem Fall ist es nicht nötig, das der Autor das Werk unter einer freien Lizens freigibt, da die Dateien mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt sind. Kann also ohne Einschränkungen nach Commons verschoben werden. --Neozoon 23:56, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Ok. Wieder etwas dazugelernt. Danke für eure Antworten! --Michael Reschke 21:47, 12. Jul. 2010 (CEST)