Polizei

Exekutivorgan eines Staates
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Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist für die Polizei die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang regelmäßig erlaubt und in der Regel auch straffrei.

Deutsche Polizisten mit Maschinenpistole (hier in Hamburg)
Datei:US Secret Service officers.jpg
US-Polizisten auf Streife vor einem Regierungsgebäude

In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.

Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz. Teilweise stehen diese Polizeieinheiten auch im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri im Irak. Aber auch der frühere Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte können u.U. bei Friedensmissionen der UN im Ausland arbeiten.

Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Siehe auch: Portal Polizei, Kategorie:Polizei, Kategorie:Polizist, Kategorie:Kriminalist, Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel, Kategorie:Beamtenrecht, Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, Kategorie:Zoll

Deutschland

 
Streifenfahrzeug Polizei Hamburg

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis vor einigen Jahren gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gebiet der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Seit der Privatisierung der Deutschen Bahn AG übernimmt dies die Bundespolizei. Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.

Beteiligung deutscher Polizisten an internationalen Friedenseinsätzen

Neben der weltpolitischen Verantwortung zur Schaffung humanitärer Lebensbedingungen sowie zur Hilfeleistung in Krisenregionen und zur Verhinderung von Mord, Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen trägt das deutsche Engagement im Rahmen des internationalen Krisenmanagements auch zur Wahrung innenpolitischer Interessen bei. Durch die Stabilisierung nationaler und internationaler Sicherheit werden zudem weltweite Flüchtlingsströme verhindert, Flüchtlingen wird die Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht.

Die Stärkung des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft in den betroffenen Ländern dient letztlich auch der Bekämpfung grenzüberschreitender, organisierter Kriminalität, die sich fehlende rechtsstaatliche Strukturen in ehemaligen Kriegs- und Krisengebieten für ihre eigenen Zwecke zu Nutzen macht.

Seit 1994 nehmen Polizeibeamte der Länder an internationalen Friedenseinsätzen teil.

Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen wurden nach Mostar entsandt, als der Krieg noch in vollem Gange war. Das Dezernat "Auslandseinsätze"im Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW, ist einer von drei Standorten der deutschen Polizei zur Einsatzauswahl, -vor und -nachbereitung, sowie zur Einsatzbetreuung. Die Homepage www.police-mission.deder "Auslandseinsätze" informiert umfangreich über die Einsatzgrundlagen und den Einsatzverlauf.

Einsatzstärke

Zurzeit sind im Auftrag der Vereinten Nationen 270 deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in friedenssichernden und friedenserhaltenden Missionen Kosovo, in Georgien und in Liberia eingesetzt. Weitere 100 deutsche Beamtinnen und Beamte versehen derzeit Dienst im Rahmen des Zivilen Krisenmanagements der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Nordrhein-Westfalen stellt daran mit insgesamt 53 Beamtinnen und Beamten den größten länderpolizeilichen Anteil an den deutschen Polizeikontingenten.

Arbeitsschwerpunkte

Je nach Missionsmandat ergeben sich für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte.

Die Ausübung der Exekutivgewalt stellt dabei die Ausnahme dar. Mehrheitlich geht es um den Aufbau bzw. die Beratung und Überwachung der lokalen Polizei. Die Einsatzdauer beträgt für die einzelnen Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich acht Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere vier Monate. In den Missionen tragen sie die Uniform, in der sie auch in Nordrhein-Westfalen ihren Dienst versehen.

Im Kosovo wird im Gegensatz zu den anderen Missionen die Exekutivgewalt zurzeit noch von internationalen Polizeibeamtinnen und -beamten ausgeübt und sukzessive an die lokale Polizei übergeben. Daher sind die internationalen Beamtinnen und Beamten dort bewaffnet.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten werden in den Missionsgebieten mit belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen konfrontiert, die mit den heimischen Verhältnissen nicht vergleichbar sind. Sie stehen bei ihrer Arbeit häufig im Brennpunkt ethnischer, religiöser und sozialer Konflikte sowie innerstaatlicher Spannungen, die durch hohe Kriminalitätsraten, Elend und Vertreibung hervorgerufen werden.

Fachliche Kompetenz, ein hohes Engagement, Anpassungsfähigkeit und diplomatisches Geschick sind daher Grundvoraussetzung für den Einsatz in internationalen Friedenseinsätzen. Trotz der beträchtlichen Anforderungen arbeiten die deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten in Friedensmissionen erfolgreich. Nicht zuletzt deshalb genießen sie international ein hohes Ansehen.

Weitere Informationen zu Friedensmissionen unter www.police-mission.de


Siehe Polizei (Deutschland)

Österreich

In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei sowie Justizwache und Zollwache. Der Begriff "Bundespolizei" selbst bezeichnet die gesamte bundespolizeiliche Verwaltungsbehörde, geht also weit über die hier gegenständliche Exekutive hinaus. Der Wachkörper Bundespolizei und mittlerweile auch die Zollwache sind dem Innenministerium unterstellt; die Justizwache dem Justizministerium.

Gemeinden und Städte können eigene Stadtpolizeien gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.

Seit 1. Juli werden die Aufgaben der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.

Siehe: Polizei (Österreich)

Schweiz

 
Schweizer Polizeifahrzeug

In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei.

Siehe Polizei (Schweiz)

Andere Staaten

Frankreich

In Frankreich gibt es drei Arten von Polizeikräften: Zu den Zivilpolizeibehörden gehören die Nationalpolizei (Police Nationale) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police Municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab. Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten. Eine polizeiliche Spezialeinheit der Gendarmerie ist GIGN, die Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale.

Italien

 
Einsatzfahrzeug der Carabinieri in Florenz

Italien hat ein breitgefächertes Polizeisystem mit teilweise schwer durchschaubaren Zuständigkeiten. Dazu gehören die Staatspolizei (Polizia di Stato), die Gendarmerie (Carabinieri) und die Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), ferner die Finanzpolizei (Guardia di Finanza) mit etwa vergleichbaren Befugnissen wie der deutsche Zoll und einer eigenen Notrufnummer (117), die dem Justizministerium unterstehende Justizwache oder "Gefängnispolizei" (Polizia Penitenziaria) und die Küstenwache (Guardia Costiera). Diese einzelnen Körper sind teilweise weiter untergliedert, so besitzt etwa die Staatspolizei mit der Straßenpolizei (Polizia Stradale) eine eigene Abteilung für Verkehrsaufgaben. Zu den Carabinieri gehören die Corazzieri (Kürassiere), die dem Präsidenten der Republik als Ehrengarde dienen. Carabinieri, Finanzpolizei und Küstenwache sind als Teile der Streitkräfte militärisch organisiert. Die Küstenwache untersteht jedoch für viele Aufgabenbereiche direkt dem Verkehrsministerium (als Nachfolgeorganisation des abgeschafften Handelsmarineministeriums), die Finanzpolizei ist das Vollzugsorgan des Finanzministeriums.

Niederlande

 
Einsatzbus der niederländischen Polizei in Zwolle

Bis 1994 gab es in den Niederlanden eine zweigliedrige Polizeiorganisation: Alle größeren Gemeinden (insgesamt 148) hatten eine Gemeindepolizei (Gemeentepolitie), die dem Bürgermeister unterstand. Die Staatspolizei (Rijkspolitie) war für kleinere Kommunen und das ganze Staatsgebiet betreffende Sicherheitsaufgaben zuständig und dem Justizminister verantwortlich. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. April 1994 sind alle zivilen Polizeiformationen einheitlich organisiert und uniformiert. Das Land ist nun in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landpolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist. Der Korpsverwalter der KLPD untersteht seit 2000 direkt dem Innenminister (vorher dem Justizministerium). Bei der Landpolizei sind diverse spezielle Einheiten und Stellen angesiedelt wie Wasserschutz-, Bahn- und Autobahnpolizei, Interpol-Verbindungsbüro, berittene Polizei und ein Sicherheitsdienst für Regierungseinrichtungen und Botschaften. In den Niederlanden sind etwa 55.000 zivile Polizeibeamten im Dienst.

Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien. Dazu gehören neben dem Grenzschutz, der Bewachung der Flughäfen und der fremdenpolizeilichen Tätigkeit auch der Personenschutz für die Königsfamilie.

Zur Unterstützung und Entlastung professioneller Polizeikräfte existieren in vielen niederländischen Städten so gen. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen.

Spanien

Das Polizeisystem Spaniens umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern: die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Gendarmerie oder "Bürgergarde" (Guardia Civil), die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums, die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autónomica), die bislang im Baskenland, in Katalonien und in Navarra aufgestellt wurden, sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt). Als Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw. Bereitschaftspolizeieinheiten (Unidades de Intervención Policial - UIP) und so gen. "Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen" (Grupos Operativos Especiales de Seguridad - GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen GSG 9 vergleichbaren) "Sondereinsatzgruppe" (Grupo Especial de Operaciones - GEO) vor allem der Terrorabwehr dienen.

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen (die im Übrigen großteils aus ehemaligen Mitgliedern der Guardia Civil besteht). Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d'Esquadra.

Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langen ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.


Wikipedia-Einträge zu polizeilichen Organisationen weiterer Staaten:

 
Einsatzfahrzeug der estnischen Polizei in Tallinn

Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom griechischem Polis ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" enthalten). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde das Wort ursprünglich auch im Begriff "Polizeistaat" verwendet. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden. Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde vor allem das repressive Element in den Vordergrund gerückt; seitdem wird unter "Polizeistaat" ein übermäßig repressiver Staat verstanden. Im dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei dein Freund und Helfer" geprägt.

Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.

Literatur

  • Georg Seeßlen, Copland : Geschichte und Mythologie des Polizeifilms, Marburg: Schüren Presseverlag 1999
  • Patrick Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, Hamburg: Christians 1996
  • Klemp, Stefan: "Nicht ermittelt". Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch, Münster: Klartext Verlag 2005. ISBN 3-89861-381-X

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Siehe auch: