Abdikation

freiwilliger oder erzwungener Verzicht auf souveräne Macht
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Die Abdikation (lat. abdicare = sich lossagen) steht im historischen Sinne gleichbedeutend für den Verzicht auf ein öffentliches Amt durch den Inhaber, insbesondere des Thronverzichts eines Monarchen.

Die Hauptstreitfrage war einst die Zulässigkeit, wie z.B. bei Papst Coelestin V. 1294, Königin Christina von Schweden 1654 oder Edward VIII. von England 1936, welche heute allgemein akzeptiert ist.

siehe auch: Abdankung