Kardinalstaatssekretär

steht dem Staatssekretariat des Heiligen Stuhls vor
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Der Kardinalstaatssekretär, amtlich Staatssekretär Seiner Heiligkeit, steht dem Staatssekretariat des Vatikans vor, welches das wichtigste Dikasterium der römischen Kurie ist und darum grundsätzlich auch von einem Kardinal geleitet wird, weshalb sich auch die Bezeichnung Kardinalstaatssekretär im Deutschen durchgesetzt hat. Falls das Amt des Kardinalstaatssekretär vakant ist, so kann vorübergehend ein Pro-Staatssekretär (der kein Kardinal ist) vom Papst ernannt werden.

Der Kardinalstaatssekretär ist maßgeblich für die politischen und diplomatischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls verantwortlich. Da die Vatikanstadt vom Heiligen Stuhl verwaltet wird, wird der Kardinalstaatssekretär informell oftmals auch als Ministerpräsident, Nummer zwei[1] oder Regierungschef des Vatikans bezeichnet.

Die Funktionsperiode endet entweder durch die Abberufung durch den Papst, die Annahme des Rücktritts oder automatisch mit dem Eintritt einer Sedisvakanz. Nach deren Ende steht es dem neugewählten Papst frei, den ehemaligen Kardinalstaatssekretär in seinem Amt neuerlich zu bestätigen. Nur in bislang drei Fällen (1655, 1667 und 1939) wurde ein Kardinalstaatssekretär zum Papst gewählt.

Derzeitiger Amtsinhaber ist Tarcisio Kardinal Bertone, der das Amt am 15. September 2006 von seinen Vorgänger Angelo Kardinal Sodano übernahm.

Liste der Kardinalstaatssekretäre

Einzelnachweise

  1. Die Kardinalsfrage. In: Die Zeit 15/2010 vom 8. April 2010, S. 4: [1]