Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB geht auf das 1871 in Kraft getretene Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte.
Als solche Beispiele für "neuartige" Delikte sind etwa zu nennen: Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Das Strafgesetzbuch legt die Grundlagen und Voraussetzungen strafbaren Handelns fest, wogegen der Ablauf des Strafverfahrens durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozeßordnung – geregelt wird.
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z.B.
- Geltungsbereich des Gesetzes
- Gesetzl. Definitionen
- Schuldformen (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit
- Tatbeteiligungsfornen (Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe)
- Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe)
- Strafarten (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen)
- Verjährung
Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsgütern, z.B.
- Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u.a.)
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u.a.)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sex. Mißbrauch, Vergewaltigung, Menschenhandel u.a..)
- Aussagedelikte (Falschaussage, Meineid)
- Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerl. Umgang mit Abfällen u.a.)
- Straßenverkehrsdelikte und sonstige allgemein gefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterl. Hilfeleistung u.a.)
- Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.a.)
Das Strafgesetzbuch umfaßt nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entspr. Strafbestimmungen enthalten, z..B.
Für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
Für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz
Für Waffendelikte im Waffengesetz